sondern mit der Besteuerung öffentlicher Abgaben innerhalb der staatlichen Ordnung...
Da stellt sich doch die Frage, wo genau das bestimmt wird? Die Länder sind dazu jedenfalls nicht befugt, da sie nur verbrauchsabhängige Abgaben einführen dürfen. Und "Verbrauch" setzt "Nutzung" voraus; damit "ohne Nutzung" keine Abgabe. Und das gilt dann nicht nur für den Rundfunkbeitrag selber, sondern freilich auch für eine Besteuerung des Rundfunkbeitrages.
Anm.Mod. seppl: Der Thread wird geschlossen und demnächst einer mit summenmäßig korrekter Überschrift eröffnet und verlinkt.
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;