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Autor Thema: Rundfunkbeitrag brutto - steuerrechtskonform? - 100 Mio fixe Staatseinnahmen  (Gelesen 2225 mal)

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sondern mit der Besteuerung öffentlicher Abgaben innerhalb der staatlichen Ordnung...
Da stellt sich doch die Frage, wo genau das bestimmt wird? Die Länder sind dazu jedenfalls nicht befugt, da sie nur verbrauchsabhängige Abgaben einführen dürfen. Und "Verbrauch" setzt "Nutzung" voraus; damit "ohne Nutzung" keine Abgabe. Und das gilt dann nicht nur für den Rundfunkbeitrag selber, sondern freilich auch für eine Besteuerung des Rundfunkbeitrages.

Anm.Mod. seppl: Der Thread wird geschlossen und demnächst einer mit summenmäßig korrekter Überschrift eröffnet und verlinkt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Oktober 2022, 21:14 von seppl«
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