Allgemeines > Pressemeldungen September 2022

Rechnungshof rügt BR-Finanzen: „Jeder zweite Euro nicht nachvollziehbar“

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ChrisLPZ:
Bild, 23.09.2022

„Jeder zweite Euro nicht nachvollziehbar“
Von: WOLFGANG RANFT


--- Zitat ---Der Rechnungshof warnt den Sender: „Trotz der bisherigen Sparmaßnahmen werden die finanziellen Reserven des BR bis Ende 2024 weitgehend aufgebraucht sein.“

Im Detail rügten Bayerns höchste Finanzprüfer, dass die ARD-Anstalt beim Einsatz externer Berater vielfach gegen eigene Regeln zur Vergabe von Aufträgen verstoße. Beim Bildungssender „ARD alpha“ fordert der Rechnungshof bessere Zusammenarbeit mit anderen öffentlich-rechtlichen Sendern in Deutschland.

> Der Bayerische Rundfunk kostet im Jahr über 1,1 Milliarden Euro. 925 Millionen Euro stammen aus dem Rundfunkbeitrag von monatlich 18,36 Euro, den 89 Prozent der Bayern bezahlen.

> Vor allem bei Beraterverträgen stießen die Prüfer des Rechnungshofes auf Unregelmäßigkeiten.
[…]

> Im Bayerischen Wald hätte sich der BR eine eigene Schneeraupe geleistet. Dazu sei ein Geländewagen für 46 000 Euro gekommen
[…]

> Größtes Problem des Senders sei die Altersversorgung ehemaliger Beschäftigter. Ende 2020 habe das  Defizit bei der Altersversorgung 465 Millionen Euro betragen.

[…]

Insgesamt sei die Kostenstruktur des „Bayerischen Rundfunks“ mehr als undurchsichtig. 56,3 Prozent der Ausgaben seien nicht einem bestimmten Produkt zuzuordnen, sondern würden als „Gemeinkosten“ deklariert, kritisierte der Rechnungshof: „Damit  war  2020  in  der  Kostenrechnung  bei  mehr  als  jedem  zweiten  Euro  nicht  nachvollziehbar,  wofür  er  verausgabt wurde.“

--- Ende Zitat ---

Weiterlesen auf:
https://www.bild.de/regional/muenchen/muenchen-aktuell/rechnungshof-ruegt-br-finanzen-jeder-zweite-euro-nicht-nachvollziehbar-81413874.bild.html

Sonderbericht
Die finanzielle Situation des Bayerischen Rundfunks 2022 (pdf, 130 Seiten, 4,7 mb)
https://www.orh.bayern.de/berichte/sonderberichte/aktuell/1380-die-finanzielle-situation-des-bayerischen-rundfunks-2022.html


Die Inhalte dieser und weiterer Veröffentlichungen sowie auch die Grundhaltungen des Verfassers/ Veröffentlichungsmediums spiegeln nicht zwangsläufig die Meinung des gez-boykott-Forums, dessen Moderatoren und dessen Mitglieder wider und werden hiermit auch nicht zu eigen gemacht. Die Erwähnung/ Verlinkung/ Zitierung/ Diskussion erfolgt unter Berufung auf die Meinungsfreiheit gem. Artikel 5 Grundgesetz und zur Ermöglichung einer weitestgehend ungefilterten öffentlichen Meinungsbildung sowie zur Dokumentation.



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ChrisLPZ:
sueddeutsche.de, 23.09.2022

Bayerischer Rundfunk
Teure Berater
Unsaubere Vertragsvergaben und hohe Pensionskosten: Der Bayerische Oberste Rechnungshof rügt den BR.
Von Claudia Tieschky


--- Zitat ---Der Bayerische Rundfunk hat bei Beratungsaufträgen in den Jahren 2015 bis 2020 teilweise gegen seine eigene Beschaffungsordnung verstoßen. Das geht aus einem am Freitag veröffentlichten Sonderbericht des Bayerischen Obersten Rechnungshof (ORH) hervor. Der ORH prüfte 74 Beratungen für die Produktions- und Technikdirektion, die Programmdirektion Information und die Programmdirektion Kultur. 42 der Aufträge "vergab der BR in über der Hälfte freihändig, ohne Vergleichsangebote einzuholen", heißt es im Bericht. "Dies stand nicht im Einklang mit dem Wettbewerbsprinzip." Der BR missachtete so nicht nur seine Beschaffungsordnung, sondern "handelte damit auch entgegen der Empfehlung seiner Internen Revision".
Von den 74 geprüften Fällen im Gesamtwert von 3,4 Millionen Euro lag nur einer über der 2020 gültigen Grenze von 214 000 Euro, ab der ein Auftrag europaweit ausgeschrieben werden muss, heißt es. Als Kriterien für die Beauftragung hätten etwa "Alternativlosigkeit des Beraters" oder "Empfehlungen der Geschäftsführung" den Ausschlag gegeben. In fünf Fällen habe der BR keine Dokumentation von Vergabevorgängen vorlegen können.

Das Jahresgehalt des Ex-Intendanten Ulrich Wilhelm stieg auf 403 473 Euro
[…]

Der ORH kritisiert auch die vielen Wiederholungen im Fernsehprogramm
[…]

--- Ende Zitat ---

Weiterlesen auf:
https://www.sueddeutsche.de/medien/bayerischer-rundfunk-oberster-rechnungshof-beratervertraege-4-1.5662664


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PersonX:
Dazu ein Lesehinweis.

Die Bevölkerung, welche diese Lasten tragen soll, sollte sich wohl mit dem Gedanken befassen, dass Rechtsgeschäfte vorliegen könnten, welche "gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstoßen" ;)

Link zu einem Beispiel, wie das verstanden werden kann. Aus persönlicher Sicht kann es ein zu wenig oder zu viel geben. Notwendig zur Feststellung also Prüfung von Rechtsgeschäften - Vergütungsvereinbarungen, Pensionsvereinbarungen oder Pensionszusagen - wird wohl ein passender Antrag sein.

https://www.ra-kotz.de/entgeltvereinbarung_sittenwidrig_voraussetzungen.htm
--- Zitat ---...
I. Die Vergütungsvereinbarungen der Parteien verstoßen gegen die guten Sitten und sind nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig.
1. Ein Rechtsgeschäft ist sittenwidrig, wenn es gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt.
...

--- Ende Zitat ---

Anhaltspunkte zur ersten Beurteilung des ob können den Absätzen I. 1. a) und I. 1. b) in der Verlinkten Quelle entnommen werden.

ChrisLPZ:
augsburger-allgemeine.de, 24.09.2022

Der BR braucht eine bessere Kontrolle
Der Prüfbericht des Obersten Rechnungshofs hat es in sich: Demnach wurden vom Bayerischen Rundfunk Aufträge an Berater "freihändig“ vergeben. Das muss Folgen haben.

Kommentar Von Daniel Wirsching


--- Zitat ---Die Kritik an ARD, ZDF und Deutschlandradio ist bisweilen überaus schlicht, polemisch und kampagnenartig.

Doch egal, wie berechtigt sie auch im Einzelfall sein mag: Sie trifft offenbar eine verbreitete Stimmung der Unzufriedenheit mit dem beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
[…]

Es gilt nun aufzuarbeiten, wer hier wie versagt hat
Dass die geprüften Aufträge an externe Berater der Jahre 2015 bis 2020 „in über der Hälfte der Fälle freihändig“ vergeben wurden, ist ein echter Skandal. […] Bereits der RBB-Skandal um Geldverschwendungs- und Vetternwirtschaftsvorwürfe hat in diesem Bereich ein strukturelles Problem aufgezeigt, das es mutmaßlich in mehreren ARD-Anstalten auf unterschiedliche Weise gibt. Eine Organisation aber, die ein solches Problem hat, lädt geradezu zum Missbrauch ein.

--- Ende Zitat ---

Weiterlesen auf:
https://www.augsburger-allgemeine.de/bayern/kommentar-der-br-braucht-eine-bessere-kontrolle-id64040956.html


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pjotre:
Dank für Verwertbares:

Regionalzeitung Augsburg:
Der Journalist wird durch Aufnahme in den Verteiler von "Medien-Flurkung" für seine Arbeit gewürdigt.

Sittenwidrigkeit bei Vergütungsvereinbarung:
Ja, das trifft den Kern insbesondere bezüglich der Intendanten-Altersversorgung: Sie kostet die Bürger etwa das Doppelte der der Presse mitgeteilten Gehälter.
Zwar ist der zitierte Entscheid für einen umgekehrten Fall (zu niedrige Vergütung). Aber die darin dargelegte Rechtsprechung belegt alle Formen und Aspekte als Grundlage für Anfechtung.
Ja, so etwas fehlte bisher. Nun ist auch diese Lücke der Rechtsgrundlagen geschlossen.

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