Da stellt sich doch nachstehende Frage?
Wenn es insgesamt 29 Personen sind, (ob anwesend oder nicht), und sie nur von 16 gewählt wurde, also mal knapp über die Hälfte, wurde sie von knapp der Hälfte nicht gewählt; reicht die einfache Mehrheit für diese Position aus, oder benötigt es nicht doch die qualifizierte Mehrheit, also deutliche Mehrheit, um diese Position übernehmen zu können?
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;