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Autor Thema: Öffentli. recht. Fernsehen  (Gelesen 5040 mal)

K
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Öffentli. recht. Fernsehen
Autor: 15. September 2012, 21:19
Laut Grundgesetz geht es nur um den Rundfunk, um die Menschen mit Nachrichten zu versorgen.
Das Fernsehen, ARD und ZDF mit ihren vielen anderen TV- Kanälen haben als öffentl rechtliche
Einrichtung somit nicht zu suchen und sind zu privatisieren.  De Gebühren werden missbraucht schon alleine durch zu viele Kanalbelegungen und Anstalten von Rundfunk und Fernsehen. Die GEZ hat
Millionen verpulvert in der Verwaltung mit ihren Standorten in den großen Städten. Gebühren dürfen nicht artfremd verbraucht werden, sie gehören nur in den jeweiligen Haushalt.
Das neue ZDF Nachrichtenstudio kostete alleine 30 Millionen. Eurovision Song Contest alleine
12 Milionen. Die ARD hat in Süddeutschland eigene Tankstelle und  Hotel wo Mitarbeiter zubvensioniert  tanken und  urlauben können. Sie arbeiten mit Verlust. ZDF hat 5.3 Millionen in den Sand gesetzt mit einem Medienpark. Betrug und Unterschlagung beim  Kinderkanal.  MDR  verliert an der Börse Millionen. Betrug beim SR Telefilm Saar  kostete 20 Millionen an Gläubiger. Betrug beim NDR, die Betroffene sowie ihr Ehemann sind zur Zeit vor Gericht. Warum werden keine Kontrollen eingebaut  ?  Es werden immer mehr Tochterfirmen gegründet um Filme zu produzieren dadurch immer mehr Personalkosten  und eine hohe Verschwendung. Dagegen müssen wir uns wehren.


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Re: Öffentli. recht. Fernsehen
#1: 16. September 2012, 09:08
Dem TE kann geholfen werden:

Zitat
II. Abschnitt: Vorschriften für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk
§ 11 Auftrag
(1) Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist, durch die Herstellung und Verbreitung ihrer
Angebote als Medium und Faktor des Prozesses freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung zu
wirken und dadurch die demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Gesellschaft zu erfüllen.
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben in ihren Angeboten einen umfassenden Überblick
über das internationale, europäische, nationale und regionale Geschehen in allen wesentlichen Lebensbereichen
zu geben. Sie sollen hierdurch die internationale Verständigung, die europäische Integration
und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Bund und Ländern fördern. Ihre Angebote haben der Bildung,
Information, Beratung und Unterhaltung zu dienen. Sie haben Beiträge insbesondere zur Kultur
anzubieten. Auch Unterhaltung soll einem öffentlich-rechtlichen Angebotsprofil entsprechen.
(2) Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben bei der Erfüllung ihres Auftrags die Grundsätze
der Objektivität und Unparteilichkeit

Aufgaben daher:

- Information
- Kultur
- Bildung
- Unterhaltung
 - Regionalität

Und das Grundgesetz gibt mal gar nix her.

Zitat
Art 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.


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Re: Öffentli. recht. Fernsehen
#2: 16. September 2012, 10:08
Art 5 GG: Ich sehe ihn differenzierter und eigentlich im Sinnes des GG. Wesentlich für mich ist das Wort "ungehondert" – dieses Wort steht im GG und braucht keine Interpretationsfreiheit. Dagegen erlauben sich Politik und ÖR-Medien hier eine sehr laxe Interpretationsfreiheit, um das Wort "ungehindert" in deren Sinne unschädlich zu machen und so quasi aus dem Artikel wegzukatapultieren.

Dem TE empfehlen ich folgende Artikel, die sich mit dem Grundversorgungsauftrag befassen:

http://online-boykott.de/de/kommentare/53-grundversorgung

http://online-boykott.de/de/kommentare/54-grundversorgung-im-21-jahrhundert

und zum Schluss diesen Artikel:

http://online-boykott.de/de/kommentare/59-die-rundfunkabgabe-warum-sie-unhaltbar-ist-und-warum-der-oeffentlich-rechtliche-rundfunk-in-deutschland-auf-eine-neue-grundlage-gestellt-werden-sollte


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Re: Öffentli. recht. Fernsehen
#3: 16. September 2012, 11:41
Problematisch für die ungehinderte und unzensierte Berichterstattung ist die unmittelbare und mittelbare Abhängigkeit der Rundfunkanstalten vom Kapitalmarkt im weiteren Sinne.

Die Innehaber des Kapitals, u.A. die Pharmaindustrie sowie Teile der Weltwirschaft, sind sehr wohl daran interessiert, die Berichterstattung zu lenken.

Wir sollten uns vielleicht mal im Nachbarland Schweiz umschauen.

Ein Teil meiner Familie lebt dort und dort herrscht ein etwas differenzierteres Bild über das Geschehen in Deutschland, Europa und die Gemeinschaftswährung.

Abgesehen vom oben genannten:

Es wird immer wieder Extremisten (so nenne ich sie mal) geben, die ihre sehr spezielle Meinung in der Berichterstattung der ÖR-Medien vermissen. Und diese werden immer auf den ÖR-Medien herumhacken.



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Re: Öffentli. recht. Fernsehen
#4: 16. September 2012, 12:25
Extremisten? Um die geht es gar nicht. Es geht z. B. um den Familienvater, der seine junge Familie ernährt. Er ist Mechatroniker und verdient brutto gerade einmal 1.800 EUR. Was eine Familie braucht, weißt jeder von uns und wir wissen auch, dass 1.800 brutto für eine Familie, die keine Sozialleistungen bezieht (außer Kindergeld), nicht viel sind. – Das Thema hatten wir vor einigen Wochen schon.

Tatsache ist in diesem Fall, dass netto nicht einmal 1.300 EUR zum Leben bleiben. Die 18 EUR für die GEZ machen 1,4% des zur Verfügung stehenden Geldes aus!

Nun alleine zum "Wohnen" braucht die junge Familie 800 EUR (Miete, Heizung, Wasser/Abwasser, Strom, Müll usw.). Essen muss sie auch noch und keiner will nackt herumlaufen. Schulutensilien, Sportunterricht, Klassenfahrten usw. belasten die Familienkasse zusätzlich. Dreimal darfst du raten, wie viel der jungen Familie übrig bleibt...

Und dann muss sie noch 18 EUR im Monat für die Fernsehmillionäre bezahlen? Abgesehen davon, das dies bereits 10% vom Kindergeld ausmacht (!), bleibt der Familie kein Geld mehr übrig, um ihre medialen und informationellen Bedürfnisse frei und "ungehindert" zu erfüllen – sie können sich weder eine lokale Tageszeitung, noch Zeitschriften oder Bücher leisten und so werden Sie zum öffentlich-rechtlichen Rundfunkkonsumenten rekrutiert!

Das meinte ich mit dem Wort "ungehindert", welches in unserem Grundgesetz im Artikel 5 für jeden unmissverständlich drin steht. Muss man das weiter interpretieren?


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Re: Öffentli. recht. Fernsehen
#5: 16. September 2012, 16:11
Zitat
Problematisch für die ungehinderte und unzensierte Berichterstattung ist die unmittelbare und mittelbare Abhängigkeit der Rundfunkanstalten vom Kapitalmarkt im weiteren Sinne.
Die Innehaber des Kapitals, u.A. die Pharmaindustrie sowie Teile der Weltwirschaft, sind sehr wohl daran interessiert, die Berichterstattung zu lenken.
Mal so'n Beispiel dazu:
http://faz-community.faz.net/blogs/fernsehblog/archive/2009/10/22/aufklaerung-unerwuenscht-frank-plasberg-und-das-wundermittel-gegen-neurodermitis.aspx

Also ich bezahl da erst mal nix mehr.

BTW: Was ist eigentlich aus der Weight-Watcher-Tante vom ÖRR geworden?


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V
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Re: Öffentli. recht. Fernsehen
#6: 16. September 2012, 21:47
...
Mal so'n Beispiel dazu:
http://faz-community.faz.net/blogs/fernsehblog/archive/2009/10/22/aufklaerung-unerwuenscht-frank-plasberg-und-das-wundermittel-gegen-neurodermitis.aspx

Also ich bezahl da erst mal nix mehr.
...

Zitat
http://faz-community.faz.net/blogs/fernsehblog/archive/2009/10/22/aufklaerung-unerwuenscht-frank-plasberg-und-das-wundermittel-gegen-neurodermitis.aspx
Nachtrag/Korrektur: Die Studien sind, offenbar seit spätem Nachmittag, auf der Rezeptseite verlinkt - halten aber einem kritischen Vergleich mit den vollmundigen Versprechen von Martens und Plasberg kaum stand. So wurde zum Beispiel die Wirkung der Salbe nur mit wenigen Probanden und über einen kurzen Zeitraum überprüft.

Zitat
§ 10 [13. RÄStV, gültig bis 31.12.2012]
Berichterstattung, Informationssendungen, Meinungsumfragen
(1) Berichterstattung und Informationssendungen haben den anerkannten journalistischen Grundsätzen, auch beim Einsatz virtueller Elemente, zu entsprechen. Sie müssen unabhängig und sachlich sein. Nachrichten sind vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Wahrheit und Herkunft zu prüfen.

Dann passt es ja wie aufs Auge!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. September 2012, 21:50 von Viktor7«

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Re: Öffentli. recht. Fernsehen
#7: 16. September 2012, 23:35
Ein weiteres beispiel wie regelwidrig die sich dort verhalten dürfen.


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<tomtom> Für China-Mafia kenn ich grad den Namen nicht!
<paule> Italien: Mafia, China: Triaden, Japan: Yakuza, Mexico: Diablos
<Sekalthan> Deutschland: Politiker

 
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