Schwerbehinderte mit dem Merkzeichen RF sind Menschen, die fast taub oder fast blind sind oder so gebrechlich, dass sie auch mit Rollstuhl und Begleitperson an keiner öffentlichen Veranstaltung mehr teilnehmen können. Bis 2012 sind die befreit. Ab 2013 sollen die (wenn sie nicht von Sozialhilfe leben) ein Drittel der Gebühren zahlen. Ich versuche immer, wenn ich was lese, zu begreifen, welcher "Gesetzeszweck" mit einer Vorschrift verfolgt wird - aber das ist mir zu hoch.
Denn - eigentlich hat man doch beschlossen, dass jeder Haushalt zahlen soll - ob er gucken kann, will oder tut - egal. Andererseits behandelt man Menschen, die gezwungen sind, dauernd vor der Glotze zu sitzen, weil sie nicht raus können und Menschen, die vielleicht so gar keinen Spaß am Fernsehen haben können, weil sie es optisch oder akustisch nicht wahrnehmen können - extra. Das leuchtet ja noch ein - einmal zu sagen, wenn die keine andere Möglichkeit haben, dann sollen sie wenigstens gratis gucken dürfen oder bei den anderen, wenn sie es doch eh nicht sehen oder hören können, dann gucken die wohl so wenig, dass man ihnen nicht wirklich Geld dafür abnehmen kann. ABER wie man auf eine "Drittelpflicht" zur Stützung der öffentlich-rechtlichen kommt, ist mir echt schleierhaft! Vielleicht sollen damit ja nur neue Stellen geschaffen werden für die ausgedienten GEZ-Klinkenputzer ?
Am Ende ist alles gut; wenn es nicht gut ist, ist es nicht das Ende.