„Diese Auffassung ist falsch", widerspricht der Chef der sächsischen Staatskanzlei, Johannes Beermann, gegenüber den DNN. Der Minister hat die neuen Regeln maßgeblich mit den anderen Bundesländern ausgehandelt. Beermann beruft sich auf den ehemaligen Richter des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Paul Kirchhof, der in einem Gutachten für die Rundfunkanstalten zu dem Ergebnis gekommen sei, dass „die Ausgestaltung der Rundfunkfinanzierung abgabenrechtlich zulässig und die Typisierung nach Haushalten notwendig ist". Die im Grundgesetz verankerte Staatsferne des Rundfunks schließe eine Einnahme der Rundfunkmittel als Steuer durch den Staat aus.
Die bundesländer handeln aus... gutachten eines nicht neutralen richters... rundfunkfinanzierung nach haushalten... verankerte staatsferne des rundfunks...
Wer findet den fehler?
Auch künftig wird die Höhe der Gebühren durch die unabhängige Gebührenkommission KEF festgelegt.
Es geht ja nicht staatsferner...
Dieses Ziel könne aber nur durchgesetzt werden, „wenn die Abgabe an den Haushalt und nicht mehr an das Rundfunkempfangsgerät geknüpft wird".
Eine wohn(ungs)steuer !