Grad bei rfgz.de gefunden: Ein netter Schriftwechsel zwischen einer Rentnerin, deren Beitrag zum Wohle des öff-r Rundfunks sich nächstes Jahr verdreifachen wird, und dem HR:
http://www.rfgz.de/news/items/20120812.html Besondern interessant fand ich dieses Zitat:
Wir würden uns freuen, wenn Sie sich vielleicht doch entscheiden können, angesichts dieser Sachlage auch unsere Fernsehprogrammangebote und unsere Internetangebote zu nutzen; sie bieten eine große Vielfalt und sind sicher, dass Sie sich davon überzeugen lassen.
Denn damit wird unmissverständlich klargestellt, was die Stoßrichtung des neuen Beitrags ist. Im Angesicht von über 2 Mio. Haushalten ohne TV-Gerät möchte man die wieder heim ins Fernsehreich holen nach dem Motto, wenn ihr jetzt wieder zahlen müsst, könnt ihr ja auch gucken. Der Beitrag dient also der Aufhebung der Entscheidung, welche Medien man zur Informationsbeschaffung nutzt. Und das ist sicher nicht im Sinne von Art. 5 GG.