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Autor Thema: „Besondere Ehre“: Schlagersängerin Beatrice Egli bekommt ihre eigene Show  (Gelesen 1335 mal)

D
  • Administrator
  • Beiträge: 1.455
Als wenn es davon nicht schon genug bei den Öffentlich-Rechtlichen gäbe...aber auf die Anderen zeigen mit dem Spruch: "Bei Netflix kommt doch immer nur mehr vom Gleichen"*

Und bedeutet es, dass die mit GEZwangsbeiträgen finanzierte Show (kostenlos?) in der Schweiz ausgestrahlt wird?  :o


haz.de, 19.04.2022

Samstag Premiere im SWR
„Besondere Ehre“: Schlagersängerin Beatrice Egli bekommt ihre eigene Show

Zitat
Die Moderatorin Beatrice Egli freut sich auf ihre erste eigene Show. Am Samstag ist die 33-Jährige Gastgeberin von „Die-Beatrice-Egli-Show“. Die Schweizerin will in ihrer Sendung nicht nur Hochdeutsch sprechen.

[...]

Im Juni soll „Die-Beatrice-Egli-Show“ dann auch im Schweizer Fernsehen laufen.
https://www.haz.de/medien/beatrice-egli-schlagerstar-bekommt-ihre-eigene-sendung-6AZO4MYQL5GCKTT5HAGVNJGIFM.html


* ZDF zu Streaming: "Bei Netflix kommt doch immer nur mehr vom Gleichen" (10/2020)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34366.0


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Aber ich weiß, dass es sich ändern muss, wenn es besser werden soll.

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S
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Also, ich kenne diese aus dem Bohlen-Stall entlaufene Sängerin nicht und bis heute kannte ich auch nicht diesen Namen. Daher kann ich ihre Gesangsqualität nicht beurteilen.
Aber wenn man der Ankündigung im Artikel glauben kann, dann hat der Sender hoffentlich für Untertitel vorgesorgt.

Und wenn sie sich auf ihre erste eigene Show freut, soll das dann heißen: Da kommt noch mehr?
Irgendwie scheint das aber eine Sendung zu sein, die eher ins Schweizer Fernsehen gehört und dem entsprechend auch dort produziert werden sollte.

Für die nächste Show hätte ich allerdings schon eine Idee. Wie wäre es mit einer Carmen Geiss Show. Immerhin hat diese ja schon im ZDF Fernsehgarten rumgeträllert. Und beim ÖRR kann nun wirklich jeder unterkommen.


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  • Schweigst du noch oder klagst du schon?
Rn. 80
Zitat
Dies alles führt zu schwieriger werdender Trennbarkeit zwischen Fakten und Meinung, Inhalt und Werbung sowie zu neuen Unsicherheiten hinsichtlich Glaubwürdigkeit von Quellen und Wertungen. Der einzelne Nutzer muss die Verarbeitung und die massenmediale Bewertung übernehmen, die herkömmlich durch den Filter professioneller Selektionen und durch verantwortliches journalistisches Handeln erfolgt. Angesichts dieser Entwicklung wächst die Bedeutung der dem beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk obliegenden Aufgabe, durch authentische, sorgfältig recherchierte Informationen, die Fakten und Meinungen auseinanderhalten, die Wirklichkeit nicht verzerrt darzustellen und das Sensationelle nicht in den Vordergrund zu rücken, vielmehr ein vielfaltssicherndes und Orientierungshilfe bietendes Gegengewicht zu bilden (vgl. dazu Brinkmann, ZUM 2013, S. 193 <195, 198>; Dörr/Holznagel/Picot, ZUM 2016, S. 920 <936 f., 940 f.>; Drexl, ZUM 2017, S. 529 <530 ff.>; Langbauer/Ripel, MMR 2015, S. 572 <573>; Milker, ZUM 2017, S. 216 <221>).
BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 18. Juli 2018
- 1 BvR 1675/16 -, Rn. (1-157),

http://www.bverfg.de/e/rs20180718_1bvr167516.html

Es ist aus dem Gesichtspunkt des Medienrechts heraus eigentlich nicht begründbar, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk überhaupt Unterhaltungssendungen aus Beiträgen finanziert. Denn Unterhaltungssendung können generell nicht die Standards erfüllen, die das Bundesverfassungsgericht für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk vorgibt. Eine Show bleibt eine Unterhaltungssendung und ist selbst dann keine Informationssendung, wenn irgendwelche Politiker in ihr irgendwelche Gastauftritte haben.

Daher sollte man sich in Verfahren zum Rundfunkbeitrag durchaus mehr mit der zitierten medienrechtlichen Rechtfertigung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auseinandersetzen. Zum zitierten Auszug aus dem Urteil des Bundesverfassungsgericht verweise ich mal auf die folgenden kritischen Betrachtungen:
Medienrecht im Rundfunkbeitragsurteil vom 18.07.2018 - 1 BvR 1675/16 u. a. -
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35930.0


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. Mai 2022, 19:02 von Bürger«
Ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der nur finanzierbar ist, wenn Menschen ihre Grundrechte verlieren, gehört abgeschafft.

Volksbegehren in Nordrhein-Westfalen zum Demokratieförderungsgesetz
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Anfechtungsklage zur Verletzung der Gedanken- und Meinungsfreiheit
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Beschwerden bei Menschenrechtsorganisationen (AI-Vorlage)
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...ein "guter" Grund und Anlass für ;) >:D
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