Autor Thema: Ablehnung der Befreiung, nun Klage beim Verwaltungsgericht  (Gelesen 14428 mal)

Offline Samtoehrchen

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Hallo ihr,

ich habe folgendes Problem mit der GEZ:

Ich bekomme eine kleine Erwerbsunfähigkeitsrente und habe einen Härteantrag auf Befreiung bei der GEZ gestellt. Anbei ein Schreiben vom Amt für Grundsicherung, in dem steht, dass ich Anspruch auf Leistung von monatlich ca. 80 Euro hätte, wenn ich diese in Anspruch nehmen würde. Warum ich die Aufstockung nicht in Anspruch nehme ist ja wohl meine Sache und geht der GEZ nichts an.

Nun wird mein Antrag auf Grund dessen abgelehnt! Sobald ich die Leistung in Anspruch nehme (dem Staat auf der Tasche liege) werde ich befreit. Obwohl mein Einkommen nachweislich unter dem Sozial-Satz liegt. Nein, nein, nein, ich lasse mich doch von denen nicht zwingen. Sofort habe ich Widerspruch eingelegt. Aber seit 2 Monaten keine Reaktion von der GEZ erhalten.

Dann bin ich zur ÖRA und habe mich beraten lassen. Dann habe ich, aufgrund des Gespräches, eine Klage beim Verwaltungsgericht beantragt. Lt. Auskunft des Anwaltes bei der ÖRA habe ich sehr gute Changen auf Erfolg. Bei Gericht werde ich von einem Rechtspfleger vertreten. Sämtliche Zahlungen an die GEZ sofort einstellen und jeder Zahlungsaufforderung widersprechen.

Nun suche ich Leute, denen das Gleiche passiert ist.

Ich werde für mein Recht kämpfen und wenn ich beim Europäischen Gerichtshof lande.  :)



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Offline Zasz

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Re: Ablehnung der Befreiung, nun Klage beim Verwaltungsgericht
« Antwort #1 am: 03. September 2012, 16:26 »
Wieviel finanzielle mittel hast du mit und ohne leistung monatlich zu verfügung?
Zitat
Aber seit 2 Monaten keine Reaktion von der GEZ erhalten.
Sowas ist "gefährlich" da die gez solche verzögerungstaktiken gerne einsetzt um nach einem größeren zeitraum dann geld fordert. Unbedingt die gez unterrichten warum man die zahlung einstellt sonst kommen von dort mahnungen.


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<tomtom> Für China-Mafia kenn ich grad den Namen nicht!
<paule> Italien: Mafia, China: Triaden, Japan: Yakuza, Mexico: Diablos
<Sekalthan> Deutschland: Politiker

Offline Speedy

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Re: Ablehnung der Befreiung, nun Klage beim Verwaltungsgericht
« Antwort #2 am: 04. September 2012, 00:20 »
Mit welcher Rechtsvorschrift sieht der Rechtspfleger für eine Klage gegen die Rundfunkanstalt (nicht gegen die GEZ!) Aussicht auf Erfolg?


Die sehe ich bei bestem Willen nicht.

Befreiungen von der Gebührenpflicht gibt es nach dem Willen des Gesetzgebers bei zu wenig Geld in der Kasse nur für die Empfänger von Sozialleistungen.

Und der Rechtspfleger soll Dich vor Gericht gegen die LRA vertreten?

Normalerweise werden Rechtspfleger im Aufstiegsverfahren als Vertreter der Staatsanwaltschaft eingesetzt; dass ein Rechtspfleger eine Zivilperson vor Gericht "vertritt" ist mir noch nie untergekommen ....


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Offline Samtoehrchen

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Re: Ablehnung der Befreiung, nun Klage beim Verwaltungsgericht
« Antwort #3 am: 04. September 2012, 11:15 »
Zasz:  880 Euro ohne Leistungen, ca. 960 Euro mit Leistung. Die GEZ darf sich 3 Monate Zeit lassen um auf meinen Widerspruch zu reagieren. Natürlich werde ich die GEZ informieren. Ich finde, es darf keine Rolle spielen woher ich mein Einkommen beziehe, sondern wieviel ich habe. Ich könnte es mir ja leicht machen und Leistung in Anspruch nehmen. Aber das möchte ich selber entscheiden können. Auch der Bürger hat Rechte. z. B. das Persönlichkeitsrecht und das Recht auf Würde.

Thomas: Ich klage nicht gegen die Rundfunkanstalt......ich klage gegen den Gesetzgeber. Für einen Rechtsantrag bei Gericht hilft dir als Zivilperson ein Rechtspfleger. Dann mach dich beim Verwaltungsgericht schlau..... Der Rechtspfleger entscheidet nicht ob Aussicht auf Erfolg besteht.

Es geht mittlerweile um eine Gesetzeslücke. Die GEZ handelt nach Gesetz und Vorschrift richtig, das ist mir klar. 

Es kann doch nicht sein, das ich mit Befreiung belohnt werde, wenn ich mir Leistungen vom Amt hole und durch Ablehnung bestraft werde, weil ich keine Leistung in Anspruch nehmen möchte.


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« Letzte Änderung: 04. September 2012, 11:24 von Samtoehrchen »

Offline Viktor7

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Re: Ablehnung der Befreiung, nun Klage beim Verwaltungsgericht
« Antwort #4 am: 04. September 2012, 12:11 »
...
Es kann doch nicht sein, das ich mit Befreiung belohnt werde, wenn ich mir Leistungen vom Amt hole und durch Ablehnung bestraft werde, weil ich keine Leistung in Anspruch nehmen möchte.
Wir brauchen mehr Menschen die so denken - danke.

Vielleicht ist das für Dich von Bedeutung:
Zitat
"… Deshalb hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit einem Urteil dafür gesorgt, dass Sozialhilfeempfänger oder Geringverdiener leichter von der GEZ-Gebühr befreit werden können.  …"
http://www.berliner-zeitung.de/medien/gez-befreiung-gericht-urteilt-ueber-rundfunkgebuehren,10809188,11344936.html


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Offline Speedy

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Re: Ablehnung der Befreiung, nun Klage beim Verwaltungsgericht
« Antwort #5 am: 04. September 2012, 19:04 »
Die Betroffenen im Urteil beziehen aber Grundsicherung was der / die TE jedoch vermeiden will.

Gegen den Gesetzgeber kann man nur z.B. mit einer Verfassungsklage klagen, dann kann ein entsprechendes Gesetz zurückgenommen werden.

Adressat ist in Deinem Fall die Landesrundfunkanstalt und nicht der Gesetzgeber.

Im übrigen haben Rechtspfleger keine Befugnis auf Rechtsberatung, sie dürfen lediglich auf geschickt gestellte Fragen (rechtlich unverbindliche) Auskünfte erteilen.



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Offline Samtoehrchen

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Re: Ablehnung der Befreiung, nun Klage beim Verwaltungsgericht
« Antwort #6 am: 04. September 2012, 20:12 »
Thomas: Ich habe vom Rechtspfleger auch keine Beratung erhalten. Das hab ich auch nicht behauptet. Meine Kontaktdaten kommen von einem Rechtsanwalt der ÖRA. Und was kann mir schon groß passieren..........wer nichts wagt und sich nicht traut, kann auch nichts gewinnen. Ich muß erst mal durch die 1.te Distanz. Dann gehts weiter.....


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« Letzte Änderung: 04. September 2012, 20:23 von Samtoehrchen »

Offline Viktor7

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Re: Ablehnung der Befreiung, nun Klage beim Verwaltungsgericht
« Antwort #7 am: 04. September 2012, 22:50 »
Aus der Berliner Zeitung resultierende Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts 
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg11-084.html
beleuchtet die Gleichbehandlung bei der Befreiung von Rundfunkgebühren und wie diese zu gewährleisten ist.

Fälle:
 - Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II mit und ohne  Zuschlag
 - Einkünfte aus Altersrente und Wohngeld

Im Endergebnis heißt es dort:
Zitat
" Die Anwendung des Rundfunkgebührenstaatsvertrages durch die Fachgerichte
ist daher in beiden Fällen mit dem Gleichheitssatz nicht mehr vereinbar,
ohne dass der Rundfunkgebührenstaatsvertrag selbst verfassungswidrig
wäre. Denn die Vorschrift des § 6 Abs. 3 RGebStV, der in besonderen
Härtefällen eine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht vorsieht,
schafft die Möglichkeit, auch diejenigen Empfänger von Arbeitslosengeld
II mit Zuschlag in dem Umfang, in dem die Rundfunkgebühren den Zuschlag
übersteigen, von der Rundfunkgebührenpflicht zu befreien, obwohl die
Voraussetzungen von § 6 Abs. 1 Nr. 3 RGebStV nicht vorliegen. Ebenso
erlaubt die Härtefallregelung diejenigen Personen teilweise von den
Rundfunkgebühren zu befreien, die zwar keine Sozialleistungen i. S. d.
Befreiungstatbestandes beziehen, deren Einkommen die Regelsätze aber nur
geringfügig übersteigt, so dass der übersteigende Betrag die
Rundfunkgebühren nicht abdeckt."

So wie ich das Urteil und den Fall von Samtoehrchen interpretiere, liegt S. mit ihrer/seiner Erwerbsunfähigkeitsrente unterhalb der Grundsicherung, daher die Möglichkeit der Aufstockung. Dies darf aber mit oder ohne den Zuschuss nicht dazu führen, dass durch die Zahlung der Rundfunkzwangsgebühren er/sie unter der Grundsicherung landet. Er/sie ist bereits unter der Grundsicherung und erfüllt die Härtefallregelung § 6 Abs. 3 RGebStV bereits jetzt.

Weil die Rundfunkanstalt die Härtefallregelung nicht anerkennt, bin ich der Meinung von Thomas, dass gegen die die Rundfunkanstalt geklagt werden muss.


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Offline Speedy

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Re: Ablehnung der Befreiung, nun Klage beim Verwaltungsgericht
« Antwort #8 am: 04. September 2012, 23:21 »
Es wäre anhand der konkreten Lebensumstände zu prüfen, ob der Regelsatz nur geringfügig überschritten wird.

Dies kann hier im Forum jedoch nicht geprüft werden bzw. sollte wegen der Haftung von einem Anwalt geschehen.

Es spielen ja auch Faktoren wie angemessener Wohnraum, Versorgungslasten etc. eine Rolle.

P.S. Meine noch-nicht-Frau bezieht ca. 900 € netto im Monat, hätte jedoch keinerlei Anspruch auf Sozialleistungen.

Und nein, mit dem SGB musste ich mich (auch als Beamter) noch nie beschäftigen, nur mit dem Verwaltungsrecht .....
 


Warum wird eigentlich nicht hilfsweise ein Antrag auf Befreiung nach §6 (3) gestellt?

Zitat
§ 6 Gebührenbefreiung natürlicher Personen

(1) Von Rundfunkgebührenpflicht werden auf Antrag folgende
natürliche Personen und deren Ehegatten im ausschließlich
privaten Bereich befreit:
.....
(3) Unbeschadet der Gebührenbefreiung nach Absatz 1 kann die
Rundfunkanstalt in besonderen Härtefällen auf Antrag von der
Rundfunkgebührenpflicht befreien.


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« Letzte Änderung: 04. September 2012, 23:24 von Thomas »

Offline Samtoehrchen

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Re: Ablehnung der Befreiung, nun Klage beim Verwaltungsgericht
« Antwort #9 am: 05. September 2012, 10:06 »
Viktor: Du verstehst mein Problem.... Danke!

Thomas: Du warscheinlich nicht ganz!


Mal ne doofe Frage: Ist die GEZ nicht die Rundfunkanstalt?


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Offline Viktor7

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Re: Ablehnung der Befreiung, nun Klage beim Verwaltungsgericht
« Antwort #10 am: 05. September 2012, 12:35 »
Hallo Samtoehrchen,

Thomas, ich und alle anderen versuchen Dir, jeder auf seine Weise, zu helfen. Thomas kennt sich vielfach besser mit den rechtlichen Aspekten aus und es ist immer ratsam, seine Fragen und Hinweise in die Betrachtung einzubeziehen.

GEZ ist nur das Inkasso der Sender. Die Gebühreneinzugszentrale ist eine gemeinsame Einrichtung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (ARD, ZDF und Deutschlandradio) mit Sitz in Köln. Sie ist eine nicht rechtsfähige Verwaltungsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und somit weder eine Behörde noch eine sonstige eigenständige Organisation.

schöne Grüße
Viktor


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Offline Samtoehrchen

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Re: Ablehnung der Befreiung, nun Klage beim Verwaltungsgericht
« Antwort #11 am: 05. September 2012, 15:58 »
Viktor: Ich meine das auch keinesfalls böse. Ich bin dankbar für jede Hilfe, wenn sie sinnvoll ist und nicht an meinem Problem vorbei geht. Danke an alle.


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Offline Totalverweigerer

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Re: Ablehnung der Befreiung, nun Klage beim Verwaltungsgericht
« Antwort #12 am: 07. September 2012, 11:54 »
Hallo Samtoehrchen,

ich hatte im Juni einen Befreiungsantrag wegen geringfügigem Einkommen, mein montl. Einkommenliegt unter dem aktuellen Ha(r)tz-IV-Satz, gestellt. Die LRA schrieb mir ich, ich solle ihnen einen Ablehnungsbescheid über Leistungen nach SGB II und nach SGB XII schicken. Ich teilte der LRA mit, dass ich keine der genannten Leistungen bekomme und auch nicht beabsichtige, diese zu beantragen. Anfang August erhielt ich denn Ablehnungsbescheid von der LRA. Heute war ich beim R; er hat Widerspruch gg. die Ablehnung eingelegt.

mfg Totalverweigerer


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"Sich fügen heißt lügen!"
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"Die einzige Kunst im Kapitalismus ist der Aufstand gegen alle Autoritäten!" (Graffiti)

"Etwas ist nicht recht, weil es Gesetz ist, sondern es muß Gesetz sein, weil es recht ist."
(Charles-Louis de Montesquieu)

http://www.zahlungsstreik.net

Offline Speedy

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Re: Ablehnung der Befreiung, nun Klage beim Verwaltungsgericht
« Antwort #13 am: 07. September 2012, 19:57 »
Bin mal gespannt wie die Sache ausgeht.

In einem Kommentar zum Rundfunkrecht meine ich gelesen zu haben, dass die Sozialhilfeempfänger nur deshalb von der Gebührenpflicht befreit sind, damit die Sozialhilfegelder nicht am Zweck vorbei zurück in die öffentliche Hand (Rundfunkanstalten) gespült werden, sondern ausschließlich dem Bedürftigen zugute kommen.

Demzufolge ist die herrschende Meinung: Wer keine Sozialhilfe in Anspruch nehmen will, darf sich nicht zu schade sein Rundfunkgebühren zu zahlen.

Das von Viktor zitierte BVfG-Urteil ist mir nicht eindeutig genug.



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Offline Samtoehrchen

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Re: Ablehnung der Befreiung, nun Klage beim Verwaltungsgericht
« Antwort #14 am: 07. September 2012, 20:57 »
Totalverweigerer: Du brauchst nicht zwingend einen Anwalt für eine Klage, für die Beratung aber hilfreich.

Thomas: Ich werde über kurz oder lang gewinnen!!! Das hat mir auch der Rechtspfleger (durch die Blume) vermittelt.
im übrigen bin ich mir nicht zu Schade um die Gebühren zu bezahlen.....ich habe schlicht das Geld nicht. Ich habe über 20 Jahre GEZ-Gebühren bezahlt und nun hat sich meine finanzielle Lage rapide verschlechtert.

Ich werde euch auf dem laufenden halten!


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