Hallo, liebe Leute.
Ich muss mal hier nachfragen.
So ein "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag" über den ÖRR, ist doch bestimmt nur für Deutschland gültig.
Wenn dem so sei, warum kann trotzdem jeder der 195 Millionen EU-Haushalte den Inhalt,
des über Astra-Sat verbreiteten Träger-Signals sehen, obwohl nur die Haushalte in der Bundesrep. dafür zahlen?
Jeder Kinobesucher müss für den Einlass zahlen, und darf den gewünschten Film sehen.
Niemals würde man Leinwände ausserhalb des Kinos finden, wo Nichtzahlende den Film auch inhalieren könnten.
Teilt man die 8 Milliarden GEZ-Beitragskosten durch die 195 Millionen EU-Haushalte, dann erhalten wir 41 EU pro Jahr je Haushalt.
Inwieweit macht es Sinn, den Jahresbeitrag auf 41 Eu zu kürzen, mit dem Hinweis, dass jeder, der das gesendete Signal sehen könnte, auch zahlen muss, sofern der Sende-Inhalt nicht verschlüsselt ist.
Es ist unsolidarisch gegenüber der Unternehmen, Bürger und Institutionen in der Bundesrepublik, wenn alle EU-Haushalte vom deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunk profitieren, aber hierzu keine Zahlungen leisten.
Wenn es schon ein Nachteil ist, in der BRD einen Haushalt zu führen, dann muss auch ein Vorteil vorhanden sein, dass nur die zahlenden Haushalte das wertvolle Programm des ÖRR sehen zu dürfen.
Gibt es dazu Urteile?
Grüsse
GEistigZurückbleiben