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Autor Thema: MDR - Rekordeinnahmen aus dem Rundfunkbeitrag  (Gelesen 1689 mal)

C
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MDR - Rekordeinnahmen aus dem Rundfunkbeitrag
Autor: 22. März 2022, 07:07
golem.de, 18.03.2022

MDR
Rekordeinnahmen aus dem Rundfunkbeitrag

Beim MDR liegen die Angaben zu den Beitragszahlungen schon vor. Das Plus bei der Rundfunkgebühr liegt bei 35 Millionen Euro.

Zitat
Die vom Bundesverfassungsgericht befürwortete Erhöhung des Rundfunkbeitrags bringt dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk Rekordsummen ein. Im Jahr 2021 erzielte allein der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) von privaten Beitragszahlern Einnahmen in Höhe von 816 Millionen Euro. Das berichtet die Mitteldeutsche Zeitung unter Berufung auf Angaben des MDR. Es handelt sich um die höchste Summe seit 2013, als die Rundfunkgebühr in eine geräteunabhängige Haushaltsabgabe umgewandelt wurde. Im Vergleich zu 2020 macht der MDR ein Plus von 35 Millionen Euro oder 4,5 Prozent.

Noch nicht eingerechnet sind die Beitragszahlungen für Betriebsstätten, Gästezimmer und Ferienwohnungen sowie Dienstwagen.
[…]

Weiterlesen auf:
https://www.golem.de/news/mdr-rekordeinnahmen-aus-dem-rundfunkbeitrag-2203-163964.html


Danke an User pepilo für den Hinweis.

Die Inhalte dieser und weiterer Veröffentlichungen sowie auch die Grundhaltungen des Verfassers/ Veröffentlichungsmediums spiegeln nicht zwangsläufig die Meinung des gez-boykott-Forums, dessen Moderatoren und dessen Mitglieder wider und werden hiermit auch nicht zu eigen gemacht. Die Erwähnung/ Verlinkung/ Zitierung/ Diskussion erfolgt unter Berufung auf die Meinungsfreiheit gem. Artikel 5 Grundgesetz und zur Ermöglichung einer weitestgehend ungefilterten öffentlichen Meinungsbildung sowie zur Dokumentation.


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S
  • Beiträge: 1.159
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Und was soll uns dieses nun sagen? Vielleicht, dass es etwas Ungewöhnliches ist, wenn eine Entwicklung logischen Konsequenzen folgt?
Dass die Einnahmen, auch seit 2013, höher liegen, wenn der Beitrag erhöht wird, folgt schlicht mathematischen Gesetzen. Da ist überhaupt nichts Ungewöhnliches dran.

Interessanter ist da doch, wie hoch die Einnahmen nach der Erhöhung sein müßten und wie hoch sie tatsächlich sind. Daher ist der Begriff "Rekordeinnahmen" doch etwas differenzierter zu betrachten.
Von Rekordeinnahmen könnte man höchstens sprechen, wenn sich die Bedingungen nicht verändert hätten. Haben sie aber.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. März 2022, 10:44 von Spark«
"Wenn so eine Welle des Aufruhrs durch das Land geht, wenn "es in der Luft liegt", wenn viele mitmachen, dann kann in einer letzten, gewaltigen Anstrengung dieses System abgeschüttelt werden."
(II. Flugblatt der Weißen Rose)

"Fear. It's the oldest tool of power. If you're distracted by fear of those around you, it keeps you from seeing the actions of those above."
(Mulder)

"Die Meinungsbildung muß aber absolut frei sein; sie findet keine Grenze."
(Dr. H. v. Mangoldt - am 11. Januar 1949)

  • Beiträge: 7.389
Kleiner Exkurs, der hier nicht weiter zu vertiefen ist.

Und was soll uns dieses nun sagen?
->

Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag (RFinStV)
zuletzt geändert durch Artikel 7 des Staatsvertrages zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland (Gesetz vom 25.06.2020) vom 28. April 2020

https://bravors.brandenburg.de/vertraege/rfinstv

Zitat
§ 8
Höhe des Rundfunkbeitrags


Die Höhe des Rundfunkbeitrags wird auf monatlich 17,50 Euro festgesetzt.

Die Höhe des Rundfunkbeitrages steht weder im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, noch im Medienstaatsvertrag des Landes Brandenburg.

Rundfunkbeitragsstaatsvertrag
zuletzt geändert durch Artikel 8 des Staatsvertrages zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland (Gesetz vom 25.06.2020) vom 28. April 2020

https://bravors.brandenburg.de/vertraege/rbstv

Medienstaatsvertrag (MStV)
vom 28. April 2020

https://bravors.brandenburg.de/vertraege/mstv

Lediglich der nachstehende Vertragstext enthält den Hinweis auf die Zustimmung des Landes Brandenburg, die aber, wie oben zitiert, nicht in das Ur-Regelwerk eingearbeitet worden ist.

Erster Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge
https://bravors.brandenburg.de/br2/sixcms/media.php/68/GVBl_I_31_2020-Anlage.pdf

Dieser Staatsvertrag aber ist für das Land Brandenburg gegenstandslos geworden.

Bekanntmachung über das Nichtinkrafttreten
des Ersten Staatsvertrages zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge
(Erster Medienänderungsstaatsvertrag)

https://bravors.brandenburg.de/br2/sixcms/media.php/76/GVBl_I_02_2021.pdf

Zitat
Gemäß § 2 Absatz 2 Satz 2 des Gesetzes zum Ersten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge
(Erster Medienänderungsstaatsvertrag) vom 18. November 2020 (GVBl. I Nr. 31) wird bekannt gemacht, dass der
Staatsvertrag nach seinem Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 gegenstandslos geworden ist.

Wurde die neue Höhe des Rundfunkbeitrages im Land Brandenburg durch das Land Brandenburg, (weil Landesrecht), tatsächlich wirksam der Öffentlichkeit bekanntgegeben? (Weder Rundfunk, noch Printmedium sind Gesetzgeber).

Da kann jeder Brandenburger, jede Brandenburgerin mal bei sich nachsehen, welche konkrete Rundfunkbeitragshöhen seitens des RBB oder BS abverlangt werden; alles über 17,50 Euro steht den Vorgaben des Landes Brandenburg offenbar entgegen.

Dem Mod steht es frei, diesen speziellen Sachverhalt als eigenständiges Thema neu zu schaffen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. März 2022, 16:14 von pinguin«
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

K
  • Beiträge: 2.246
[..]
Wurde die neue Höhe des Rundfunkbeitrages im Land Brandenburg durch das Land Brandenburg, (weil Landesrecht), tatsächlich wirksam der Öffentlichkeit bekanntgegeben? (Weder Rundfunk, noch Printmedium sind Gesetzgeber).

Da kann jeder Brandenburger, jede Brandenburgerin mal bei sich nachsehen, welche konkrete Rundfunkbeitragshöhen seitens des RBB oder BS abverlangt werden; alles über 17,50 Euro steht den Vorgaben des Landes Brandenburg offenbar entgegen.

Dem Mod steht es frei, diesen speziellen Sachverhalt als eigenständiges Thema neu zu schaffen.

Pressemitteilung Nr. 69/2021 vom 5. August 2021
Zitat
Beschluss vom 20. Juli 2021
1 BvR 2756/20, 1 BvR 2777/20, 1 BvR 2775/20

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass das Land Sachsen-Anhalt durch das Unterlassen seiner Zustimmung zum Ersten Medienänderungsstaatsvertrag die Rundfunkfreiheit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten aus Artikel 5 Abs. 1 Satz 2 GG verletzt hat. Die Bestimmungen des Artikel 1 des Ersten Medienänderungsstaatsvertrags – mit der darin vorgesehenen Anpassung des Rundfunkbeitrags –gelten vorläufig mit Wirkung vom 20. Juli 2021 bis zum Inkrafttreten einer staatsvertraglichen Neuregelung über die funktionsgerechte Finanzierung von ARD, ZDF und Deutschlandradio. [..]
Quelle: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/bvg21-069.html


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

  • Beiträge: 7.389
Siehe das neue Thema:

Sind die Printmedien Wettbewerber der Nicht-Printmedien?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35988.0


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. März 2022, 21:00 von Bürger«
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

 
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