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Autor Thema: Pfändungsverfügung - merkwürdige Erfahrung mit Anwalt - wie weiter?  (Gelesen 2949 mal)

L

Leo

  • Beiträge: 383
  • "Gewalt zerbricht an sich selbst" (Laotse)
Person L, der den Rundfunkbeitrag aus Gewissensgründen verweigert (1), wähnte sich aus verschiedenen Gründen gegen eine Pfändung immun - er ist kein Kunde der GEZ ("direktangemeldet") (2), wohnt in Bayern (wo nicht verbeamtete Gerichtsvollzieher für unzulässige Vollstreckungen persönlich haftbar gemacht werden können), es liegen keine Leistungbescheide vor (3), L hat stets den Vorladungen zur Abgabe der Vermögensauskunft begründet widersprochen u.a.

Vor ein paar Wochen wurde das Girokonto von L gesperrt, wenig später erhielt er einen Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses.

L weiß, dass dies nicht zulässig ist, und wandte sich umgehend an einen Anwalt, der zwar nicht in Bayern wohnt, aber mit der Materie vertraut ist. Ein erfolgreicher Ansatz für einen Widerspruch liegt darin, wie im Forum bekannt, den für eine Pfändung zwingend erforderlichen (aber bei ARD/ZDF nicht vorhandenen) Leistungsbescheid zu monieren. (3)

Der Anwalt bot sogleich ein kostenpflichtiges Beratungsgespräch an, in dem L den Anwalt auch gleich mit der ebenfalls kostenpflichtigen Akteneinsicht beauftragte. L ging selbstredend davon aus, dass der Anwalt den ganzen Fall behandelt, was offensichtlich zu optimistisch war. Der Anwalt ist dann aber der Frage, ob er Widerspruch einlegt, mehrfach ausgewichen bzw. hat diese Frage ignoriert. Das mag juristisch nicht zu beanstanden sein, hinterlässt aber einen faden Beigeschmack.

Inzwischen ist einige Zeit vergangen, das Girokonto wurde leergeräumt.

Natürlich bleibt die Frage: warum bietet ein Anwalt seine Hilfe an, lässt den Mandanten aber, nachdem das Mandat erteilt und Akteneinsicht genommen wurde, alleine? Wenn der Job nicht lukrativ genug ist, warum nimmt er das Mandat dann an? Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?

Aber jetzt: wie geht es weiter?

L fragt sich, ob er ohne Anwalt eine realistische Chance hat, wenn er per Widerspruch den fehlenden Leistungsbescheid moniert (aufgrund der fehlenden Rechtsbehelfsbelehrung ist die Frist vermutlich länger). L könnte sich zum Beispiel am Ablaufschema, Punkt 4 orientieren. (4)

Auch hat L zumindest die Akte als pdf-Datei (in der sich übrigens eine Unterschrift vom Vollstreckungsgericht befindet - im Gegensatz zum Originalschreiben. Die Akte enthält auch weder einen Titel noch das angeblich vorliegende vollstreckbare Ausstandsverzeichnis des BR.)

Hat jemand Erfahrung mit einem solchen Widerspruch ohne Anwalt? Oder ist es besser, wenn sich L trotz der unschönen Erfahrung einen neuen Anwalt sucht, der vor Ort wohnt und mit dem Bayerischen Verwaltungsverfahren vertraut ist?

Nachricht auch gerne per PM.


*******

(1) Siehe u.a.
Vergleich Kriegsdienstverweigerung <-> Zahlungsverweigerung aus Gewissensgründen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=4968.0

(2) Siehe
Direktanmeldung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=15406.0

(3) Siehe u.a.
Pfändungsverfügung ohne Leistungsbescheid rechtswidrig (mit Download)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=27736.0

und auch
Vollstreckung für den WDR: erfolgreiche Anfechtung einer Kontopfändung in Kerpen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35558.0

(4) Siehe
Ablauf +4 Pfändung v. örtl. Vollzugsstelle
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74839.html#msg74839


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