Ältere Herrschaften, die noch eine Einzugsermächtigung für die Rundfunkgebühr und nun den Rundfunkbeitrag erteilt hatten, werden bis an ihr Lebensende unberechtigterweise zahlen, wenn sich bei z.B einer Demenzerkrankung keiner um die Befreiung kümmert. Eine Demenzerkrankung bedeutet ja nicht, dass automatisch ein Vormund gestellt wird, der für die Behördenangelegenheiten der betroffenen Person verantwortlich ist.
Die Erhebung des Rundfunkbeitrag ist auch hier sichtbar rechtswidrig, da die Schuld rein auf einem grundrechtswidrigen Gesetz beruht, das die Zahlungspflicht direkt an die natürliche Person bindet und nicht an Vermögen, Nutzung oder eine Willenserklärung.
Eine natürliche Person kann menschen- und grundrechtlich gesehen nicht durch ihre bloße Existenz zum Schulder werden.
Kurze Zusammenfassung des Geschehens:
- Eine alleinwohnende, nun alte Person hat seit immer der Landesrundfunkanstalt eine Einzugsermächtigung erteilt. Die Person hat schon immer den ÖRR genutzt und dafür gezahlt.
- Vor einigen Jahren wurde eine Demenzerkrankung diagnostiziert, die stetig anstieg. Perfide an der Situation ist, dass die Person zu Beginn der Erkrankung keinen Grund hatte, einen Antrag auf Befreiung zu stellen, da ihr noch bewusst war, dass sie für Nutzung zahlen will. Mit fortschreitender Demenz liess nun die kognitive Möglichkeit, den ÖRR zu nutzen nach. Gleichzeitig aber auch die Fähigkeit, Sachen, die nicht im direkten Umfeld stattfinden, abzurufen, sprich: Die Einzugsermächtigung rutschte aus dem Bewusstsein. Regelmäßige Renteneinkünfte liessen den Vorgang unbemerkt im Hintergrund weiterlaufen.
- Im Januar 2020, des Jahres, in dem der Skandal mit der "Hühnerstalloma" war, wurde die Person durch einen WDR Mitarbeiter im Netz in Zusammenhang mit einer bestimmten Personengruppe als " Nazisau" öffentlich beleidigt.
- Weder hat die betroffene Person dieses selber erfahren können (Es wird nur ÖRR in althergebrachter Weise empfangen, in dem solche Skandale überhaupt nicht auf den Tisch kommen), noch konnte sie sich selber dagegen wehren als ihr der Vorfall nahegebracht wurde. Eine Person, die sich um die betroffene Person kümmert hat dann - in ihrem Namen - die Einzugsermächtigung gekündigt mit der Begründung, dass hier eine schwere Beleidigung vorliegt, bei der keine Entschuldigung seitens des WDR erfolgte, sondern der Täter auch noch in Schutz genommen wurde. (s. Anhang)
Seitdem wurde nicht mehr gezahlt. Es folgten Mahnungen und Bescheide und wie es kommen musste, flatterte dann eine Vollstreckungsankündigung ein, auf die nicht reagiert wurde. ( Vollstreckungsersuchen Anfang 2021 / Bekanntgabe an die "Schuldnerin" aber erst Mitte 2021, s. Anhänge). Es lag zu diesem Zeitpunkt schon lange die Diagnose einer schweren Demenz vor, also einem Befreiungsgrund. Nach ca. einem Jahr, in dem keine Vollstreckung erfolgte, Hat sich die helfende Person entschieden, einen Befreiungsantrag für die betroffene Person zu stellen. Eine Klage gegen den Rundfunkbeitrag allgemein, so wie hier im Forum diskutiert, ist der alten Person nicht zuzumuten. Zudem kennt die helfende Person die betroffene Person so gut, dass sie annimmt, das eine Klärung des Sachverhalts noch zu Lebzeiten gewünscht sein würde.
Der Befreiungsantrag bestand nur aus einem kurzen Anschreiben und einem Attest des Hausarztes über die bereits langjährig bestehende schwere Demenz (s. Anhang). Unterzeichnet war der Antrag von der Hilfsperson.
Es flatterten weiter immer wieder Zahlungsaufforderungen und "Beitragsbescheide" ein. Es wurde erwartet, das eine Kontopfändung stattfinden wird. Bis heute ist keine erfolgt. nach langer Zeit kam dann aber unerwartet ein Befreiungsbescheid (s. Anhang), der offensichtlich auch 3 Jahre rückwirkend gilt (Guthaben aus Zeiten vor der Kündigung der Einzugsermächtigung).
Nun wissen wir aber, dass beim Rundfunkbeitrag die rechte Hand (Vollstreckungsstelle) nicht weiss, was die linke (Landesrundfunkanstalt) macht. Es wird erwartet, dass trotzdem irgendwann eine Vollstreckung vollzogen werden wird. Die hilflose Person würde alleine auch dieses Verfahren übersehen und ein weiteres Mal zur Kasse gebeten werden...
Bitte achtet auf hilflose Personen in Eurem Umfeld. Der ÖRR zieht bei diesen Personen unerkannt Beiträge ein, die selbst nach dem RBStV unberechtigte Forderungen sind. Nicht alle hilflosen Personen haben Betreuer und die, die sich mit der Rechtslage des Rundfunkbeitrags auskennen, dürften gegen Null gehen.
Ein weiteres Problem besteht darin, dass eine rückwirkende Befreiung nur 3 Jahre vor Antragstellung vorgesehen ist, In diesem Fall bestand die hilflose Situation aber nachweislich schon seit 2015. Eine Antragstellung war der betroffenen Person schon seit mehr als 3 Jahren alleine gar nicht mehr möglich.
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)