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Autor Thema: Erfahrungsbericht: Hilfe durch Dritte - Befreiung von hilflosen Personen/Demenz  (Gelesen 5526 mal)

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Ältere Herrschaften, die noch eine Einzugsermächtigung für die Rundfunkgebühr und nun den Rundfunkbeitrag erteilt hatten, werden bis an ihr Lebensende unberechtigterweise zahlen, wenn sich bei z.B einer Demenzerkrankung keiner um die Befreiung kümmert. Eine Demenzerkrankung bedeutet ja nicht, dass automatisch ein Vormund gestellt wird, der für die Behördenangelegenheiten der betroffenen Person verantwortlich ist.

Die Erhebung des Rundfunkbeitrag ist auch hier sichtbar rechtswidrig, da die Schuld rein auf einem grundrechtswidrigen Gesetz beruht, das die Zahlungspflicht direkt an die natürliche Person bindet und nicht an Vermögen, Nutzung oder eine Willenserklärung.

Eine natürliche Person kann menschen- und grundrechtlich gesehen nicht durch ihre bloße Existenz zum Schulder werden.

Kurze Zusammenfassung des Geschehens:
- Eine alleinwohnende, nun alte Person hat seit immer der Landesrundfunkanstalt eine Einzugsermächtigung erteilt. Die Person hat schon immer den ÖRR genutzt und dafür gezahlt.
- Vor einigen Jahren wurde eine Demenzerkrankung diagnostiziert, die stetig anstieg. Perfide an der Situation ist, dass die Person zu Beginn der Erkrankung keinen Grund hatte, einen Antrag auf Befreiung zu stellen, da ihr noch bewusst war, dass sie für Nutzung zahlen will. Mit fortschreitender Demenz liess nun  die kognitive Möglichkeit, den ÖRR zu nutzen nach. Gleichzeitig aber auch die Fähigkeit, Sachen, die nicht im direkten Umfeld stattfinden, abzurufen, sprich: Die Einzugsermächtigung rutschte aus dem Bewusstsein. Regelmäßige Renteneinkünfte liessen den Vorgang unbemerkt im Hintergrund weiterlaufen.

- Im Januar 2020, des Jahres, in dem der Skandal mit der "Hühnerstalloma" war, wurde die Person durch einen WDR Mitarbeiter im Netz in Zusammenhang mit einer bestimmten Personengruppe als " Nazisau" öffentlich beleidigt.
- Weder hat die betroffene Person dieses selber erfahren können (Es wird nur ÖRR in althergebrachter Weise empfangen, in dem solche Skandale überhaupt nicht auf den Tisch kommen), noch konnte sie sich selber dagegen wehren als ihr der Vorfall nahegebracht wurde. Eine Person, die sich um die betroffene Person kümmert hat dann - in ihrem Namen - die Einzugsermächtigung gekündigt mit der Begründung, dass hier eine schwere Beleidigung vorliegt, bei der keine Entschuldigung seitens des WDR erfolgte, sondern der Täter auch noch in Schutz genommen wurde. (s. Anhang)

Seitdem wurde nicht mehr gezahlt. Es folgten Mahnungen und Bescheide und wie es kommen musste, flatterte dann eine Vollstreckungsankündigung ein, auf die nicht reagiert wurde. ( Vollstreckungsersuchen Anfang 2021 / Bekanntgabe an die "Schuldnerin" aber erst Mitte 2021, s. Anhänge). Es lag zu diesem Zeitpunkt schon lange die Diagnose einer schweren Demenz vor, also einem Befreiungsgrund. Nach ca. einem Jahr, in dem keine Vollstreckung erfolgte, Hat sich die helfende Person entschieden, einen Befreiungsantrag für die betroffene Person zu stellen.  Eine Klage gegen den Rundfunkbeitrag allgemein, so wie hier im Forum diskutiert, ist der alten Person nicht zuzumuten. Zudem kennt die helfende Person die betroffene Person so gut, dass sie annimmt, das eine Klärung des Sachverhalts noch zu Lebzeiten gewünscht sein würde.

Der Befreiungsantrag bestand nur aus einem kurzen Anschreiben und einem Attest des Hausarztes über die bereits langjährig bestehende schwere Demenz (s. Anhang). Unterzeichnet war der Antrag von der Hilfsperson.

Es flatterten weiter immer wieder Zahlungsaufforderungen und "Beitragsbescheide" ein. Es wurde erwartet, das eine Kontopfändung stattfinden wird. Bis heute ist keine erfolgt. nach langer Zeit kam dann aber unerwartet ein Befreiungsbescheid (s. Anhang), der offensichtlich auch 3 Jahre rückwirkend gilt (Guthaben aus Zeiten vor der Kündigung der Einzugsermächtigung).

Nun wissen wir aber, dass beim Rundfunkbeitrag die rechte Hand (Vollstreckungsstelle) nicht weiss, was die linke (Landesrundfunkanstalt) macht. Es wird erwartet, dass trotzdem irgendwann eine Vollstreckung vollzogen werden wird. Die hilflose Person würde alleine auch dieses Verfahren übersehen und ein weiteres Mal zur Kasse gebeten werden...

Bitte achtet auf  hilflose Personen in Eurem Umfeld. Der ÖRR zieht bei diesen Personen unerkannt Beiträge ein, die selbst nach dem RBStV unberechtigte Forderungen sind. Nicht alle hilflosen Personen haben Betreuer und die, die sich mit der Rechtslage des Rundfunkbeitrags auskennen, dürften gegen Null gehen.

Ein weiteres Problem besteht darin, dass eine rückwirkende Befreiung nur 3 Jahre vor Antragstellung vorgesehen ist, In diesem Fall bestand die hilflose Situation aber nachweislich schon seit 2015. Eine Antragstellung war der betroffenen Person schon seit mehr als 3 Jahren alleine gar nicht mehr möglich.


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

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Danke für diesen Thread.

Tangierende Fälle/ Diskussionen siehe u.a. auch unter
Antrag auf Befreiung wegen Demenz beantragt, Ablehnung was dann?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=32097.0
Befreiung/ Härtefall > "fortschreitende" Demenz nicht ausreichend?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36782.0
sowie im gleichen Zusammenhang auch
Einheitliche Auslegung der Rundfunkanstalten zu den Bestimmungen des (RBStV)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=23815.0


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Querverweis aus aktuellem Anlass...
Klagerecht für Unternehmen - Gilt die DSGVO auch für die Konkurrenz? (01/2023)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36875.0

https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/unternehmen/vorlage-an-eugh-gilt-dsgvo-fuer-die-konkurrenz-18597419.html
Zitat von: FAZ, 12.01.2023, Klagerecht für Unternehmen - Gilt die DSGVO auch für die Konkurrenz?
[...]
In dem nun ausgesetzten Verfahren geht es um einen Streit zwischen Apothekern. Wie der BGH mitteilte, rügt der Kläger, dass sein Konkurrent mit dem Vertrieb apothekenpflichtiger Arzneimittel über Amazon unter anderem gegen das Arzneimittelgesetz, die Berufsordnung für Apotheker und datenschutzrechtliche Regelungen verstößt. Aus seiner Sicht werden Gesundheitsdaten im Sinne der DSGVO erhoben, die Rückschlüsse auf den Gesundheitszustand einer Person zulassen. Das dürfe nicht ohne deren ausdrückliche Einwilligung geschehen. (Az. I ZR 222/19 und I ZR 223/19).
Anmerkung:
Auch im Zuge der Beantragung von "barrierefreier Kommunikation" mit dem sog. "Beitragsservice" bzw. ARD-ZDF-GEZ werden "Gesundheitsdaten" angefordert - was u.a. die Frage aufwirft, auf welcher Rechtsgrundlage Rundfunksender und deren nicht-rechtsfähige Erfüllungsgehilfen sowie auch deren Drittdienstleister derartige (Gesundheits-)Daten erheben und verarbeiten wollen... siehe u.a. unter
Übersendung von Dokumenten in barrierefreier Form
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34904.0
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,34904.msg217377.html#msg217377
Ähnliches könnte ggf. auch die Befreiungen oder Ermäßigungen aufgrund z.B. von Demenz, Hör- oder Sehbehinderungen usw. betreffen...? Siehe u.a. unter
Erfahrungsbericht: Hilfe durch Dritte - Befreiung von hilflosen Personen/Demenz
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35944.0
Antrag auf Befreiung wegen Demenz beantragt, Ablehnung was dann?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=32097.0



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Ich hoffe, dass die in Eile entstandene nachstehende Erweiterung des Sammelgutachtens "Metastudie LIBRA" so die Sache richtig trifft? Bei Fehlern bitte berichtigten - das wird dann eingearbeitet.

Des weiteren wird diese Problematik in Kurzanmerkung eingefügt in eine Misstands-Sammelmitteilung an 2000 Abgeordnete und Jounalisten.
Für die den Parlamentariern darin angebotenen Gutachten gilt:
Intern sind in "Metastudie LIBRA" die Forumsquellen vermerkt, wie hier im Forums-Thread gelistet, und können dann die Beweisführung ermöglichen.

Zitat
*DTU3.   Datenschutz: Gesundheitsdaten.

a) Gesundheitsdaten dürfen nur mit Einwilligung erfasst werden.
https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/unternehmen/vorlage-an-eugh-gilt-dsgvo-fuer-die-konkurrenz-18597419.html

"In dem nun ausgesetzten Verfahren geht es um einen Streit zwischen Apothekern. Wie der BGH mitteilte, rügt der Kläger, dass sein Konkurrent mit dem Vertrieb apothekenpflichtiger Arzneimittel über Amazon unter anderem gegen das Arzneimittelgesetz, die Berufsordnung für Apotheker und datenschutzrechtliche Regelungen verstößt. Aus seiner Sicht werden Gesundheitsdaten im Sinne der DSGVO erhoben, die Rückschlüsse auf den Gesundheitszustand einer Person zulassen. Das dürfe nicht ohne deren ausdrückliche Einwilligung geschehen. (Az. I ZR 222/19 und I ZR 223/19)."

b) Dürfen die ARD-Callcenter den Gesundheitszustand archivieren?
Sie dürfen gesundheitsbezogene Daten, also ihrer Natur nach vertrauliche Daten, allein deshalb nicht abspeichern, weil der Datenschutz der Beitragskonten sehr niedrig gehalten ist. Bei geschicktem Vorgehen kann man ziemlich einfach Daten eines Dritten erfahren.

c) Wichtig wird es, wenn Zugeständnisse in Korrelation zum Gesundheitszustand beantragt werden.
Gesetzt den Fall, eine Person ist dement, lebt aber in einer eigenen Wohnung. Sie wäre durch Härtefallantrag zu befreien. Sofern ein Dritter für sie diesen Antrag stellt, so besteht anscheinend eine Textbaustein-Anforderung für Nachweis, beispielsweise durch ärztliches Attest.

Analog, wird berichtet, werde im Fall von Behinderung verfahren: Wenn jemand die Mitteilungen In Schriftgröße 24p verlange, so wäre ein ärztliches Attest zu liefern. Die üblichen etwa 11p für Brieftexte und nur etwa 9p für Telefonnummer und anderes sind in der Tat für manche Sehbehinderungen ein Problem.

Die Frage, ob Härtefälle dieser Art in der angedeuteten Weise zu berücksichtigen seien, sei hier außer Acht gelassen. Hier sei nur die Datenschutzfrage analysiert: Darf ein Rechtsanspruch daran gebunden sein, dass ein Nachweis in die nur niederwertig geschützten Akten eingespeichert wird und dort dauerhaft verbleibt?

d) Die Einwilligung könnte vielleicht als gegeben angesehen werden, sofern der Bürger dem Textbaustein-Text entspricht.
Die verbleibende Frage wäre dann, ob der jeweilige Härtefallantrag damit verknüpft werden darf, sensible Gesundheitsdaten abzuspeichern. Eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage dürfte nicht bestehen.

Wie das Bundesverfassungsgericht schon etwa 2011 in den Geringverdiener-Entscheiden feststellte: Es wäre zulässig, für die Härtefallregelung Leitlinien zu normieren; eine solche Normierung sei nicht praktiziert worden.

Es ist seither und bis heute keinerlei Ansatz bekannt geworden, diese Normierung zu schaffen. Also fehlt es für Begrenzung von Datenschutzrechten beim Härtefallantrag an der von der DSGVO ausdrücklich verlangten gesetzlichen Grundlage: Der Gesetzesvorbehalt.

e) Rechtliche Konsequenz: Eine Patt-Situation: Nichts geht mehr.

Das verwaltungsrechtliche Verfahren müsste dem Antrag des Antragstellers entsprechen, also beispielsweise nach Erklärung eines Dritten bezüglich Demenz die betreffende Person befreien- Im Fall von Schriftgrößen-Antrag wäre dem ohne weiteren Nachweis zu entsprechen.

Die Realität dürfte eine andere sein: Die ARD-Anstalt dürfte (unzulässig über die Nicht-Rechtsperson "Beitrags"-"Service") dem Antragsteller mitteilen, er habe mangels Nachweis nun dennoch zu zahlen. Anderenfalls erfolge Vollstreckung. Dem Bürger wird in der Rechtsbelehrung mitgeteilt, wenn nicht einverstanden, können er für die rund 20 Euro monatlich ja Klage beim Verwaltungsgericht einreichen.

Ist allein das eine Frechheit? Nein, wird der Jurist sagen, die juristische Logik stimmt ja.

f) Traurige Aussichten im Fall einer Klage?

Dem Richter Rainer Rechtmacher wird die ARD-Anstalt aktenersichtlich oder über den Umweg des Beck'schen Rundfunkrechtlichen Kommentars mehrseitige Textbausteine verfügbar machen, dass dies alles nach höchsten rechtswissenschaftlichen Weisheitsregeln in Ordnung sei.

Rainer Rechtsmacher oder Regine Rechtsmacherin sitzt vor einem Tisch mit realen oder digitaten Aktenbergen. Die Karrierechancen für richterlichen Aufstieg nehmen intensiv Bezug auf die Zahl der weg erledigten Akten?

Der Bürger mit dem kleinen Streitwert von 500 Euro steht für über 100 Millionen Euro Fernwirkung. Aber Rainer Rechtsmacher sieht nur 500 Euro und sagt sich möglicherweise: "Das Ding muss weg und wir wissen ja, in Sachen Rundfunkabgabe gibt es keine berechtigten Klagen mehr."

Die Bürger beklagen sich in Internet-Foren, ihre Klageanliegen würden nicht echt bearbeitet, sondern sie werden nur mit hochtrabenden mehrseitigen Textbausteinen "abgefertigt" und "abgewimmelt"-

g) Wir stellen fest: So darf das nicht bleiben.

Das Direktinkasso der Rundfunkabgabe von Nichtzuschauern ist verfassungswidrig, ergibt sich aus der Dissertation "Rundfunkabgabe eine Steuer?" von der Universitätsdozentin Dr. Michelle Michel (Universität Kassel)-

Es ist Aufgabe der bundesweiten Landesparlamente, möglichst umgehend durch eine Neuordnung dieser rechtswissenschaftlichen Erkenntnis die Taten folgen zu lassen. Diese Dissertation ist seit Sommer 2022 verfügbar. Die Parlamentarier können damit das Gesicht wahren, dass die Verfassungswidrigkeit bisher nie so ganz klar rechtswissenschafllich nachgewiesen war.
        


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Januar 2023, 13:16 von pjotre«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirwana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

 
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