"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Probleme mit dem Beitragsservice

Umstellung beim BS: zu Fälligkeitsterminen keine "Zahlungsaufforderungen" mehr

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Markus KA:
Nun sind doch einige Monate ins Land gegangen, nachdem der Beitragsservice seinen per Überweisung zahlenden Schuldnern schriftlich mitgeteilt hat, dass sie in Zunkunft keine Zahlungsaufforderungen mehr erhalten.

Als Zahlungsaufforderung sind wohl die Schreiben des Beitragsservice mit dem Betreff "Zahlung der Rundfunkbeiträge" gemeint

Der geneigte Leser könnte sich fragen, ob der Beitragsservice den betroffenen Personen nun tatsächlich keine Schreiben mit dem Betreff "Zahlung der Rundfunkbeiträge"  und diesen gleich einen Festsetzungsbescheid geschickt hat?
 
Der geneigte Leser könnte der Meinung sein, dass es sich hier lediglich um den üblichen Versuch einer einschüchternde und erzieherische Maßnahme des Beitragsservice handeln könnte.

Interessant wäre zu erfahren, ob sich unter den Betroffenen eine Person befindet, die in den letzten Monaten nun doch keinen Zwangsbeitrag per Überweisung, Lastschrift oder Dauerauftrag bezahlt hat.

Interessant wäre zu erfahren, ob diese betroffene, jetzt nichtzahlende Person nun einen Festsetzungsbescheid bekommen hat.

Möglicherweise kann diese Frage auch verfrüht sein, gehen doch die im letzten Schreiben angegebenen Zahlungstermine wohl bis in das Jahr 2023 hinein.

Zeitungsbezahler:
Gerade wieder Belästigungsschreiben vom Belustigungsservice bekommen, keine Abweichungen gegenüber den letzten Jahren. Kurz vor der Verjährung kommt dann wieder ein Festsetzungsbescheid, gegen den dann Widerspruch eingelegt wird. Die Widerspruchsbescheide lassen jahrelang auf sich warten, aber es läuft ja noch eine Klage gegen einen vorherigen Bescheid...

HÖRby:

--- Zitat von: quiet.observer am 17. März 2022, 15:31 ---Da war doch mal was mit Verbaucherschutz und Rundfunk und Geld ... ???  >:D

--- Ende Zitat ---
Verbraucherzentralen (2015)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=13415.0

OT:
BS instruiert Gerichte und GV: BGH-Beschluss legitimiere Vollstreckungspraxis (2015)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=15958.0
Seminare für Vollziehungsbeamte (2014)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=11390.0
hr/BS-Seminar: Grundlagen, aktuelle Entwicklungen und Vollstreckung (2016)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=20233.0
Schulungen der Vollstreckungsorgane durch BS/Rundfunkanstalten rechtmäßig? (2017)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=22276.0

scottel:
Ich bekomme seit ca 2 Jahren überhaupt nichts mehr aus dieser Richtung ( keine Bescheide, keine Erinnerungen, einfach gar nichts ).

Wenn dann war es mal ein Schreiben das nach einem Anmeldeschreiben aussah.

gimli:
Hallo community,
Ich bin neu hier: Aber um die Frage von [Markus KA] zu beantworten:
Ja leider - machen sie:
======
Vorab:
>> Ich habe bis dato immer per Überweisung bezahlt, nachdem die "Zahlungsauffoerderung" kam.
>> Über die Gebühr ärgere ich mich ungemein - habe allerdings nicht die Zeit und den Elan zig Einsprüche zu schreiben, oder gar zu klagen,...
>> Das Vorgehen des Beitragsservice seit 2022 finde ich mehr als dreist:
     Jeder Schuldner darf doch zu--aller-mindest vom Gläubiger erwarten, bei Zahlungsfälligkeit eine Rechnung zu erhalten!!! Der BS will doch von mir etwas eintreiben!!
===================================
Folgendes ist dieses Jahr (2022) passiert:
a) BS:    Hat Ende Feb.2022 oben beschriebene "Jahresrechnung" gesandt.   15.03.  15.06.   15.09.   15.12.
b1)  Ich:   15.03.-Rechnung 55,08€  sofort überwiesen,   ABER auch FAX hingeschrieben, daß ich es dreist finde und ohne eine
                Rechnung/Zahlungsaufforderung zukünftig definitiv nichts bezahlen werde.
b2) BS:  2 Wochen danach => "nichtssagende", sinnlose Antwort, daß sie es trotzdem so machen werden.
               Habe ich gedacht: OK, dann lasse ich mich eben jedes Monat "erinnern" ("Zahlungserinnerung" anstatt der "Zahlungsaufforderung")
c) BS:   Am ~22.07. kam die "ZahlungsERINNERUNG"  für die 15.06.-Zahlung, daß keine Zahlung am 15.06. erfolgt ist.
d) Ich:   sofort 55,08€ überwiesen.
    ----- dann lange nichts passiert ----
e) BS:   Am ~05.11. kam dann plötzlich eine [Festsetzungsbescheid+8€ Säumniszuschlag] für die 15.09.-Zahlung,
            ABER    OHNE Zahlgs.aufforderung oder -erinnerung davor !!!
f) Ich:    sofort 55,08€  überwiesen - aber OHNE Säumniszuschlag.
            => d.h. die 8€  schulde ich nun und müßte sie bis spät. So 04.12. überweisen. - will ich aber eigentlich aus Prinzip nicht.
                 Was passiert dann?  bekomme ich dann nochmal 8€ ?
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Das fand ich ja die absolute Höhe: Nicht nur, daß ich mich über die GEZ-Gebühr per-se schon extrem ärgere, soll ich mir jetzt auch noch selbst aufschreiben, wann ich Ihnen mein Geld "hinten reinstecken darf". Sag mal lieber BS:  "Geht's noch"...??  Ich habe doch kein ABO beim Beitragsservice !?!
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Jetzt bräuchte ich aber dringend Eure Hilfe (Bitte nicht empfehlen, daß ich nicht zahlen soll - den Elan habe ich nicht):
>> Ich möchte dringend einen fachlichen Einspruch schreiben (Gesetze zitieren)  gegen:
       a) Ein Festsetzungsbescheid ist ohne Rechnung/Zahlungsaufforderung/Zahlungserinnerung   absolut ungerechtfertigt.
       b) Ein Säumniszuschlag   ist ohne Rechnung/Zahlungsaufforderung/Zahlungserinnerung   absolut ungerechtfertigt.
>> FRAGE:
In welchem Gesetz (BGB § ??? )     steht, daß ein Schuldner von einem Gläubiger
eine [Rechnung]  mit allen nötigen [Rechnungsangaben] zum Zahlungsfälligkeitsdatum erwarten darf ??
Der Beitragsservice behauptet  hier,
https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/informationen/zahlung/index_ger.html

--- Zitat ---Der Rund­funk­beitrag ist gemäß Rund­funk­beitrags­staats­vertrag (§ 10) unauf­gefordert zu zahlen.....
--- Ende Zitat ---
Daß sehe ich definitv nicht so.  Aber wo steht das Gegenteil in einem Gesetz    zB im BGB § xx    ??


Edit "Bürger": Beitrag muss angepasst werden, da nicht mit Platzhaltern verfasst - siehe Hinweise u.a. oben rechts im Forum ("Person A", etc.).
Zudem gehen die Frage bzgl. der "bescheidlosen Schickschuld" über den eigentlichen Anlass dieses Threads hinaus und sollten wenn, dann in gut aufbereitetem eigenständigen Thread mit aussagekräftigem Thread-Betreff gesondert diskutiert werden, allerdings unter Berücksichtigung bereits vorhandener Informationen und Diskussionen im Forum. Siehe dazu u.a. auch die Argumentationen des LG Tübingen bzgl. Bescheidnotwendigkeit.
Anpassung/ Link folgt - bitte etwas Geduld. Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.

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