"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Probleme mit dem Beitragsservice
Umstellung beim BS: zu Fälligkeitsterminen keine "Zahlungsaufforderungen" mehr
NichtzahlerKa:
Ich würde zunächst bei der Rundfunkanstalt nachfragen, ob denn keine Zahlungsinformation verschickt wurde und wie man eine Zahlung leisten soll, ohne über den Erfüllungsort informiert zu werden. Vielleicht sagen sie, dass die Zahlungsinformation verschickt wurde (sie kam aber nicht an). Das ändert insofern etwas, als dass die Gerichte eist schlicht "nicht glauben", dass die Zahlungsinformation nicht angekommen ist. Dann nutzt die Berufung aufs BGB nichts. Anders sieht es aus, wenn die Anstalt tatsächlich keine Zahlungsinformation verschickt hat. Dann ist der Fall klar:
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__286.html
Ohne Rechnung ist man nicht in Verzug. Gefordert ist Fälligkeit UND Rechnung (oder gleichwertig).
gimli:
Hallo NichtzahlerKA,
Ich bin mir sicher daß für die 15.09.-Zahlung ("kurz davor") keine Zahlungsaufforderung oder -erinnerung versandt wurde. Steht in sämtlichen Newsmeldungen im Internet so beschrieben.
Es wird/wurde im Feb.2022 nur mehr eine EINMALIGE [Zahlungsaufforderung für die Zukunft] versandt, daß ich jährlich am 15.03. 15.06. 15.09. 15.12. selbstständig zahlen soll.
Diese Zahlungsaufforderung kann dann natürlich keine passenden "Rechnungsdetails" zB für eine konkrete Zahlung (zB Zahlung_15.09.2022) enthalten.
Genau das finde ich ja so dreist. "Der Gläubiger (BS) findet es nicht mal mehr der Mühe wert dem Schuldner (mir) zum Zahlungszeitpunkt eine Rechnung/Zahlungsaufforderung zu senden, die alle notwendigen Rechnungsdetails enthält:
Rechnungsdetails zu einer einzigen Zahlung (zB 15.09.20xx) sind:
>> wofür ist die Zahlung (also zB GEZ-Gebühren für Intervall 01.08. - 31.10.2022)
>> Forderungshöhe
>> bis wann muß beglichen werden
>> wohin soll überwiesen werden
>> usw.
Die Rechnungsdetails darf sich der Schuldner (ich) nun jetzt dazu-denken, oder wie ?? Sag mal lieber BS: Geht's noch??"
Das ist doch einfach nur dreist und kann doch nicht rechtens sein!! Ich habe doch kein Abo beim BS !?!
=============
Aber nochmal die Frage - hat jamnd noch eine Idee/Hinweis:
In welchem Gesetz (BGB § ??? ) steht, daß ein Schuldner von einem Gläubiger
eine [Rechnung] mit allen nötigen [Rechnungsangaben] zum Zahlungsfälligkeitsdatum erwarten darf ??
Der Beitragsservice behauptet hier,
https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/informationen/zahlung/index_ger.html
Zitat
--- Zitat ---Der Rundfunkbeitrag ist gemäß Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (§ 10) unaufgefordert zu zahlen.....
--- Ende Zitat ---
Daß sehe ich definitv nicht so. Aber wo steht das Gegenteil in einem Gesetz zB im BGB § xx ??
Edit "Bürger" - nochmals: Die Frage bzgl. der "bescheidlosen Schickschuld" geht über den eigentlichen Anlass dieses Threads hinaus und sollten wenn, dann in gut aufbereitetem eigenständigen Thread mit aussagekräftigem Thread-Betreff gesondert diskutiert werden, allerdings unter Berücksichtigung bereits vorhandener Informationen und Diskussionen im Forum. Siehe dazu u.a. auch die Argumentationen des LG Tübingen bzgl. Bescheidnotwendigkeit. Links folgen - bitte etwas Geduld. Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.
Bei "Zahlungsschwcierigkeiten" (welcher Art auch immer) siehe u.a. auch unter
"Zahlungsschwierigkeiten"? Anträge Raten/Stundung/Vergleich/Niederschlagung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=31781.0
Dort ist u.a. auch von einer "Zahlungsübersicht" die Rede.
Kurt:
--- Zitat von: gimli am 28. November 2022, 13:15 ---[..] Es wird/wurde im Feb.2022 nur mehr eine EINMALIGE [Zahlungsaufforderung für die Zukunft] versandt, daß ich jährlich am 15.03. 15.06. 15.09. 15.12. selbstständig zahlen soll. [..]
--- Ende Zitat ---
Und wieso nun die Aufregung? Das ist gängige Praxis - nicht nur (jetzt) beim Rundfunk.
Hier mal ein (alter) Grundsteuerbescheid (privat; könnte von mir sein)
Und hier das im Eingangsbeitrag gezeigte Rundfunkschreiben
Edit "Bürger" - Anmerkung: Mit dem Unterschied, dass das "Zahlungsaufforderungs"-Schreiben einer namentlich nicht öffentlich bekanntgemachten, nicht-rechtsfähigen Stelle aus Köln kein "Ausgangsbescheid"/ "Verwaltungsakt" o.ä. ist. Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung.
gimli:
Hallo Kurt,
Danke für das Bild. Viell. hast Du recht.
Aber sorry... eine Rundfunkgebühr hat für mich eine gänzlich anderen Verpflichtungs-Charakter wie eine Rundfunkgebühr.
Außerdem steht im BGB §286
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__286.html
--- Zitat ---.....wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet;
--- Ende Zitat ---
Und eine Rechnung muß doch Rechnungsdetails aufweisen und zwar zu jedem einzelnen Dienstleistungs-Intervall !?
Kurt:
Rundfunkbeiträge sind "öffentlich-rechtliche Abgaben". Rechtsgebiet: Öffentliches Recht
"Rechnungen" werden im Privatrecht erstellt. Rechtsgebiet: Privatrecht
Das immer wieder bemühte BGB findet im Privatrecht Anwendung.
Bildquelle: https://www.lcs-kanzlei.de/images/rechtsgebiete.png
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