Wir kennen es von Abrechnungen, Tabellen, Rechnungen, formulert etwa wie folgt:
"Dies ist ohne Unterschrift gültig, weil es mit einer elektronischen Datenverarbeitungsanlage hergestellt wurde."Das erscheint vertretbar, sofern der Computer automatisch die Daten aus einer Datenbank fischt und daraus eine schematische Mitteilung produziert, die keine tiefere Bedeutung hat.
Nun ging ein richterliches Schreiben eines Verwatllungsgerichts ein,das in dieser Weise unterschriftlos war und einen individuell formulierten richterlichen Text enthält.
Das Gericht erhielt einen geeigneten Kommntar....

... wie sehr die Justiz in Richtung Absurdistan abzusinken beginne...
Natürlich werden heutzutage praktisch alle Texte auf einem Computer erstellt, Urgroßvaters ehrfürchtige Bezeichnung "elektronische Datenverarbeitungsanlage", die hat jetzt ziemlich jeder bei sich zu Hause, mindestens 100-fache Leistung im Vergleich mit Ur-Opas tonnenschweren ersten EDV-Schränken.
So ein Schreiben benutzt nur einfach eine "elektronische Schreibmachine" und wird dann bei manchen papier-nen Verwaltungsgerichten ausgedruckt in der Akte abgeheftet. Man hat ja auch noch Faxgeräte, immerhin sind Fernschreiber nur noch seltenst in Funktion, der Fortschritt ist so etwas von rücksichtslos!
Also dürfen wir jetzt auch an Gerichte adressieren?"Dies Schreiben ist ohne Unterschrift gültig, weil mit einer elektronischen Datenverarbeitungsanlage erstellt."
Ist ja interessant... Wo ist eigentlich die Rechtsgrundlage für "ohne Unterschrift"?
Wie ist die Zulässigkeit definiert?
Und wie ist das eigentlich mit der rechtlichen Wirkungeines nichtunterschriebenen Richterbriefes, "weil mit einer elektronsichen Datenverarbeitungsanlage erstellt"?
Das dürfte mit den Home-Office-Pflichten der menschheits-ausrottenden Corona-Virlein zusamenhängen. gibt es insoweit Sonderermächtigungen?
Die Viren sind schuld oder der Klimawandel - da muss man reagieren, Verzicht auf Unterschrift spart Energie = CO2, für Richterautos oder was auch immer, ist ja völlig klar.
Von anderen Gerichten ist als Lösung bekannt: Der Richter schickt es zur Geschäftsstelle, die zaubert eine echte Unterschrift: "i.A." oder "i.V." und chic ist für Vorstandsego in Firmen "nach Diktat verreist" und dann unterschreibt die Praktikantin. Ist ja keine Lüge, der Chef ist 1 Geschoss nach oben oder unten verreist.
Die Unterschrift kann man natürlich auch wie in Chefetagen die vorgefertigte Unterschrift - ein .jpg oder sonstwie - in die Briefe hineinbetten. Aber juristisch hat das nur eine relativ kurze Halbwertszeit, wenn es darauf mal ankommt. Lässt sich rückwirkend ermitteln...
Mal sehen, ob wir in diesem Thread zu diesem skurrilen Thema weitere wichtige Infos zusamenbringen können.