@pinguin :
Gesetz den Fall, eine ARD-Landesansalt hat eine Überschuldung von 20 Prozent
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oder viel mehr des Jahresumsatzes:
- das ist so schwammig ausgerdrückt, weil wir hier in einem öffentlichen Forum sind -
a) Ist durch den EuGH in Entscheiden eindeutig fixiert, das "ARD, ZDF etc." Unternehmen im Sinn des Unionsrechts sind?
b) Ist in EuGH-Entscheiden eindeutig fixiert, dass auch derartigen staatsnahe "Unternehmen" eine hohe Überschuldung nicht haben dürfen? Das ist ja immerhin ein Wettbewerbsvorteil der staatsfinanzierten in einem gemischten Markt "privat und staatlich".
Wegen der "Staatsferne" gibt es kein Haftungsgesetz des Staats für "ARD-Schulden".
c) Wenn a) und b) in unserem Sinn sein sollten:
Ist dann der Einzelbürger vor dem EuGH zur Klage berechtigt?
Oder nur ein Wettbewerber? - (Was natürlich keiner machen würde.)
Zu diesen nächsten Fragen werden wir hier im Forum wohl nichts Konstruktives reden können;
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d) Gesetzt den Fall, der Einzelbürger ist nicht klageberechtigt: Liegt vielleicht Straftat vor? - Auf den ersten Blick keine. Durch das Insolvenzverbot dürfen die Sender sich überschulden. Aber sie schädigen ja die Massegläubiger, beispielsweise den Geringverdiener, der dann seine Rückzahlung "alles seit 2013" nie real erreichen kann.
e) Kann ein Risikobelasteter gemäß d) sodann sofortige Sicherheit?leistung beim VG mit einklagen?