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[Aktion] bis 14.01.22 Stellungnahme Diskussionsentwurf MStV Auftrag/Struktur

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Bürger:
[Aktion] 19.11.2021 bis 14.01.2022

Eigene Stellungnahme zum Diskussionsentwurf
eines neuen/ geänderten Medienstaatsvertrags bzgl.
Auftrag und Strukturoptimierung des
öffentlich-rechtlichen Rundfunks

Dieser Thread basiert auf aktuellen Meldungen wie u.a.
Reformen bei ARD und ZDF: Einigung der Länder im Oktober? (10/2021)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35726.0
Öffentlich-rechtlicher Auftrag - Rundfunk für alle (11/2021)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35777.0
und dortigen Hinweisen auf die aktuelle Anhörungsphase zum Diskussionsentwurf.

Rundfunkkommission der Länder
Diskussionsentwurf zu Auftrag und Strukturoptimierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
https://www.rlp.de/de/regierung/staatskanzlei/medienpolitik/rundfunkkommission/reform-ard-zdf-deutschlandradio/

--- Zitat von: Rundfunkkommission der Länder ---Diskussionsentwurf zu
Auftrag und Strukturoptimierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

Mit der Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks verbinden die Länder zwei wichtige Ziele: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland soll zukunftsfest werden. Das bedeutet auch, digitale Transformation zu ermöglichen, um auf verändertes Mediennutzungsverhalten einzugehen. Gleichzeitig soll die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als wichtige Säule für Medienvielfalt und Pluralismus und damit für die Demokratie gestärkt werden.

Die Rundfunkkommission der Länder hat deshalb am 20. Oktober 2021 konkrete Vorschläge für eine Reform beschlossen. Diese werden nun öffentlich zur Diskussion gestellt. Diese „Beteiligung aller“ entspricht dem neu formulierten Auftrag von ARD, ZDF und Deutschlandradio, ein „Angebot für alle“ zu machen. Wie bereits beim Medienstaatsvertrag wird auch diese Beteiligung sicher wichtige Impulse für die weiteren Beratungen geben.

Gelegenheit zur Stellungnahme, für Anmerkungen und Feedback besteht bis zum 14. Januar 2022.
Bitte nutzen Sie hierzu unser Kontaktformular
https://www.rlp.de/de/regierung/staatskanzlei/medienpolitik/rundfunkkommission/reform-ard-zdf-deutschlandradio/kontaktformular/


Diskussionsentwurf (PDF, 11 Seiten, ~750kB)
Diskussionsentwurf ansehen und herunterladen
Hier können Sie den "Diskussionsentwurf zu Auftrag und Strukturoptimierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks" ansehen und als PDF herunterladen.
https://www.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/pdf-Dateien/Medienpolitik/Synopse_MAEStV_Reform_OERR_Nov2021.pdf

Diskussionsentwurf (DOCX, ~50kB)
Diskussionsentwurf als Word-Dokument
Hier können Sie den "Diskussionsentwurf zu Auftrag und Strukturoptimierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks" als barrierefreies Word-Dokument herunterladen.
https://www.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/pdf-Dateien/Medienpolitik/Synopse_MAEStV_Reform_OERR_Nov2021.docx


FAQ
FAQ und Hinweise
Hinweise zum Verfahren und weitere wichtige Informationen finden Sie hier.
https://www.rlp.de/de/regierung/staatskanzlei/medienpolitik/rundfunkkommission/reform-ard-zdf-deutschlandradio/faq-und-hinweise/

--- Ende Zitat ---

Für die online-Abgabe der Stellungnahme scheinen die Angabe eines Namens und einer Email-Adresse auszureichen. Es dürfte jedoch sicher auch möglich sein, in Papierform teilzunehmen.

Dass die Teilnahme - auch bei heftiger Empörung und Kritik - sachlich erfolgen sollte, dürfte hoffentlich selbstverständlich sein.

Die Stellungnahmen können und sollen gern hier im Thread dokumentiert werden bzw. sollten jegliche (sachliche!) Meinungen und Anmerkungen, welche hier im Thread zum Thema gepostet werden, gleichermaßen auch als Stellungnahme an die Rundfunkkommission gesendet werden, damit auch diese "Wind davon bekommt"... ;)


Weitere Informationen siehe u.a. unter
Medienstaatsvertrag (wikipedia)
https://de.wikipedia.org/wiki/Medienstaatsvertrag

--- Zitat ---Der Medienstaatsvertrag (MStV) regelt Pflichten und Rechte aller Medienanbieter in Deutschland. In der Präambel heißt es: „Der Staatsvertrag enthält grundlegende Regelungen für die Veranstaltung und das Angebot, die Verbreitung und die Zugänglichmachung von Rundfunk und Telemedien in Deutschland“.[1] Der Vertrag ist seit dem 7. November 2020 in Kraft.[2] Verabschiedet wurde er von den 16 Landesparlamenten Deutschlands. Er löst den seit 1991 geltenden Rundfunkstaatsvertrag (RStV) ab, der weitgehend auf Radio und Fernsehen ausgerichtet war. Der „Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland“, wie seine offizielle Bezeichnung lautet, hat die gesamte digitale Medienwelt im Blick, er regelt neben Radio und Fernsehen die vielen digitalen Medienanbieter, unter anderem die sogenannten Medienintermediäre wie Facebook, Google, Smart-TVs, Voice-Assistenten, Videostreamer und Blogs.
--- Ende Zitat ---

Informationen zur letzten Beteiligung und der Entstehungsphase bis hin zur Verabschiedung und dem In-Kraft-Treten des ersten Medienstaatsvertrags siehe u.a. unter
Online-Umfrage: Bürger sollen sich an Medienstaatsvertrag beteiligen (heise.de) (07/2018)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28233.0
Medienstaatsvertrag: Bürger können noch länger am neuen Rundfunkrecht mitwirken (08/2018)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28400.0
Entwurf eines Gesetzes zum StV zur Modernisierung der Medienordnung in D (08/2018)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34137.0
Medienstaatsvertrag: Mehr als 1000 Vorschläge für neues Rundfunkrecht (10/2018)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=29051.0
Medienstaatsvertrag: Höchste Zeit für neue Denkansätze (06/2019)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=31475.0
Zweite Anhörung zum Medienstaatsvertrag am 03. Juli 2019 gestartet (06/2019)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=31794.0
Internetfreiheit ade: Harte Kritik am geplanten Medienstaatsvertrag (08/2018)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=31805.0
Medienstaatsvertrag: Klein-Klein statt großer Wurf (08/2019)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=31897.0
Medienstaatsvertrag: NRW befürchtet Gefahr einer Vielfaltverengung (10/2019)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=32310.0
Medienstaatsvertrag [Sammelthread] (12/2019)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=32677.0
Neuer Medienstaatsvertrag: Satzungen in Vorbereitung (10/2020)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34507.0
Neuer Medienstaatsvertrag passiert letztes Länderparlament (10/2020)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34407.0
Regeln für Online-Plattformen: Medienstaatsvertrag tritt in Kraft (11/2020)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34437.0
Medienstaatsvertrag und Streamer: Rundfunklizenz ab 20.000 Zuschauern nötig (11/2020)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34459.0

Zur von Auftrag und Struktur eigentlich nicht zu trennenden Frage der Finanzierung siehe u.a. auch unter
Definition "Rundfunk" > technisch/ politisch/ juristisch
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28744.0
Worin erschöpft sich die "Bestands- und Entwicklungsgarantie" d. ö.r. Rundfunks?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=21558.0
Worin erschöpft sich die "Finanzierungsgarantie" d. ö.r. Rundfunks?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=21559.0
Alte Gebühr -> neuer Beitrag -> jetzt Beitragsüberhebung?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34721.0
Wie lautet die Berechnungsformel der KEF für den monatl. "Rundfunkbeitrag"?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33390.0


Gesammelte Meldungen zum Thema:
Auftrags- und Strukturreform des öffentlichen-rechtlichen Rundfunks (12/2021)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35813.0
Reformen bei ARD und ZDF: Einigung der Länder im Oktober? (10/2021)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35726.0
[Aktion] bis 14.01.22 Stellungnahme Diskussionsentwurf MStV Auftrag/Struktur (11/2021)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35778.0
Reform: ARD und ZDF dürfen Sender ins Internet verlagern (10/2021)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35743.0
Programmreform: Wie die ARD mehr jüngere Leute erreichen will (10/2021)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35724.0
101 Persönlichkeiten pro ARD/ZDF/Deutschlandradio - Appell "Unsere Medien" (12/2021)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35824.0
ÖRR-Reform: Beitragszahler, macht Vorschläge! (01/2022)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35876.0
Initiative „Unsere Medien“ für öffentlich-rechtlichen Rundfunk (01/2022)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35888.0


Edit "Bürger": Dieser Thread ist nicht für ledigliche Unmutsbekundungen, Gelänkel, vertiefende Diskussionen o.ä. vorgesehen.
Es wird um entsprechende Beherrschung und Selbstdisziplin gebeten.
Dem nicht entsprechende Beiträge werden entfernt. Danke also für die Berücksichtigung.

Bürger:
Dazu noch eine Anmerkung aus 2018, welche wohl auch auf die aktuelle Anhörung übertragbar sein dürfte:
Medienstaatsvertrag: Bürger können noch länger am neuen Rundfunkrecht mitwirken
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28400.msg178885.html#msg178885

--- Zitat von: Bürger am 10. August 2018, 23:22 ---Solange die "Stellungnahmen"/ "Beteiligungen" nur bei der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz landen und ausschließlich von dort aus "evaluiert" werden, werden etwaige Kritik und Anregungen nicht wirklich breitenwirksam öffentlich.

Die Rundfunkkommission der Länder ist diesbezüglich eine Art "black box".

Insofern sollten jegliche Stellungnahmen auch jeweils an alle Abgeordneten der Landtage gehen, denn diese werden irgendwann über das "Evaluations-Ergebnis" in Form eines vermutlich erneut zusammengestümperten "Staatsmedienvertrags" - uuups, ich meinte "Medienstaatsvertrags" abstimmen "dürfen" bzw. diesen vorher "debattieren" dürfen.

Gleichzeitig könnte man auch die Printmedien mit den Stellungnahmen füttern, damit diese begreifen, welche untergeordnete/ untergebutterte Rolle diese hierbei verglichen zu den öffentlich-rechtlichen und privaten "Rundfunkunternehmen" und auch an privaten Rundfunkunternehmen beteiligten Verlagen spielen - zu letzterem siehe u.a. unter
Urteil: Zeitungsverlag muss keinen Rundfunkbeitrag zahlen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20041.0.html
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20041.msg129606.html#msg129606

--- Ende Zitat ---

Ergänzend seien insbesondere diejenigen, welche sich mit Rechtsmitteln gegen die Bebeitragung wehren oder noch wehren wollen, dazu angeregt, jegliche persönlichen (und ggf. weitere ihnen zur Kenntnis gelangten) kritischen Stellungnahmen sorgsam für ihr eigenes Verfahren zu dokumentieren und damit einhergehende Einwände/ Vorbehalte schon ggü. der jeweiligen Landesrundfunkanstalt vorzubrigen. Für etwaige Landes- und/oder Bundesverfassungsbeschwerden gegen die neuerlichen Änderungen des Medienstaatsvertrags könnte dies ggf. von Bedeutung sein.

Nevrion:
Zum §26 fällt mir direkt auf, dass dort z.B. immer noch Unterhaltung als Profil oder Inhalt des öffentlich rechtlichen Auftrags gesehen wird. Als ob Unterhaltung nun Mangelware in der Medienwelt des 21. Jahrhunderts wäre. Da geht uns nichts verloren, wenn das die privaten Medienanbieter vollständig abdecken. Die können das eh besser. Den Part könnte man also getrost streichen.
Außerdem missfällt mir die Formulierung:

--- Zitat ---5Bei der Angebotsgestaltung sollen sie dabei die Möglichkeiten nutzen, die ihnen aus der Beitragsfinanzierung  erwachsen, und tragen dabei durch eigene Impulse und Perspektiven zur medialen Angebotsvielfalt bei.
--- Ende Zitat ---

Das klingt für mich so als ob man seine Aufgabe noch freier interpretieren kann als ohnehin schon. Der ÖRR steht nicht in Konkurrenz zu irgendjemanden und muss nicht durch innovative Formate glänzen, so lange es ein Grundbedürfnis nach Information und Bildung abdecken kann.

Darüber hinaus ist auch der 2. Absatz kritisch zu bewerten:

--- Zitat ---(2) 1Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind bei der Erfüllung ihres Auftrags der verfassungsmäßigen Ordnung und hohen journalistischen Standards, insbesondere zur Gewährleistung einer unabhängigen, sachlichen, wahrheitsgemäßen und umfassenden Information und Berichterstattung wie auch zum Schutz von Persönlichkeitsrechten verpflichtet. 2Ferner sollen sie die einem öffentlich-rechtlichen Angebotsprofil entsprechenden Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit achten und eine möglichst breite Themen- und Meinungsvielfalt ausgewogen darstellen.
--- Ende Zitat ---

Denn hier fehlt erneut ein Verweis darauf, mit welchen Strafen oder Folgen zu rechnen ist, wenn man gegen diese Grundsätze verstößt. Das kam in der Vergangenheit regelmäßig vor, aber letztendlich konnte man dagegen nicht mehr als eine Programmbeschwerde abgeben. Hier muss dringend ein neuer Straftatbestand geschaffen werden, bei den Leute auch mal persönlich haften, wenn sie nachweisbar ideologisch anstatt objektiv berichten.

Unter §32a ist von der Überführung von Inhalten ins Internet die Rede.
Auch fehlt eigentlich ein wichtiger Passus, dass diese Inhalte nicht über Dritte verbreitet werden dürfen, denn letztendlich soll Youtube (google) oder Amazon an bereits bezahlten Inhalten nichts mitverdienen. Die Ausweitung auf Online-Dienste dürfe nur auf eigene Plattformen beruhen und ausschließen, dass Dritte davon profitieren.

Tut man dies nämlich nicht, würde man unter §36 mit den dortigen Angaben der öffentlich rechtliche Rundfunk einen Blankoschein für die Verbreitung seiner Inhalte im Internet erhalten indem man die Begrifflichkeit des Rundfunks auslöscht und durch einen allgemeineren ersetzt. Hier stellt sich die Frage, ob man das Angebot des ÖRR künftig zielgerichtet ins Internet verlagern sollte oder nicht. Ich wäre an dieser Stelle dagegen, weil dies mit zu viel Freiheiten des ÖRR einhergeht, der sich auch durch das jetzige Finanzierungsmodell gar nicht abdecken lassen würde. Es wäre also mit Mehrkosten zu rechnen. Wenn der ÖRR ins Internet will, dann optional, aber nicht um sich von den Fesseln des Begriffs Rundfunk zu befreien.
Generell ist hier die verwendete Formulierung von "Angeboten" irreführend, weil dies suggeriert, dass man es auch ablehnen könnte. Das ist in der Praxis aber nicht der Fall.

Zu guter letzt müsste der Punkt 5 darin unbedingt angepasst werden, denn Überschüsse sind nicht zur Verzinsung anzulegen, denn man soll mit den Beiträgen der Beitragszahler schließlich kein Kapital generieren. Das bei Anlagen in Fonds und andere spekulative Objektve auch Verluste entstehen können ist nicht neu.

pjotre:
Hurra, wir bauen einen Roboter-Autor für Reformtexte von ARD,
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das können wir auch, ihr lieben Superschwrurbler!
Der mischt in Zufallskombination aus Textbausteinen meterlange beliebige neue Texte nach Schwerpunkt-Vorgabe. 

Beispiele
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Deutschland muss zukunftsfest werden in einer schwierigen Zeit und ohne die öffentlich-rechtlichen Medien ist dies nicht zu schaffen.
Der Wert von Bildung ist in der Gesellschaft zu verankern.
Eine neue Medienlandschaft muss entstehen, gebunden an die hohen Standards der Öffentlich-Rechtlichen.
Den in Sozialen Netzwerken unkontrolliert zirkulierenden Fake-News ist durch sachkundige Wahrheit der Boden zu entziehen. 
Ausgewogener Dienst für das demokratische Bewusstsein im Land ist gerade in dieser Zeit geboten. 
Der Jugend ist der Weg zu weisen in das Erwachsensein gerade in Zeiten der begrenzten Kontakte. 
Schwierige Lösungen für die großen Aufgaben sind aufzuweisen - dem Klimawandel keine Chance lassen.
Unterhaltung und Bildung sind ausgewogen miteinander zu verbinden.
Werbung muss auch den öffentlich-rechtlichen erlaubt sein, damit sie nicht zu einer künstlichen Förderung der Massengeschmack-Medien wird.
Unser öffentlich-rechtlicher Rundfunk - eine Errungenschaft des Gemeingeists, um die uns viele Länder beneiden.

Ich schäme mich - Im Handbuch von Wehling sind viel schmalzigere Sätze
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und man kann ja einfach alle Reformvorschläge reinbuttern in die Text-Datenbank.
Die Software dafür gibt es gratis im Web.
Und dann können wir die E-Mail-Adressen der 3000 Parlamentarier mit Reform-Honig so lange jede Woche fluten, bis diese einen blinden Hass entwickeln und schon beim Wort REFORM DER OFFENtLICH-RECHTLICHEN nur noch "Mülltonne!" schreien.

Und dann noch das "Stellungnahme-Software-Package"
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Beispiele:
Eine Vertiefung dieser Gesichtspunkte erscheint wünschenswert.
Auch Wissenschaftler sollten in die Erörterung und Analyse einbezogen werden.
Zu der Mehrheit der Vorschläge kann volle Zustimmung signalisiert werden. Aber es bestehen einige Ausnahmen mit abweichender Meinungsbildung.
Verschiedene Aspekte wären zu ergänzen. Es fehlt beispielsweise eine Erörterung der besonderen Informationsanliegen von Senioren, Kindern, Erwachsenen, Frauen, Männern, Diversen, Arbeitnehmern, Arbeitgebern, Freiberuflern. Auch die Rolle von Müttern und Vätern bedarf der Förderung der informativen Selbstbestimmung. 


Wer hat die Zeit, es zu machen?
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Das geht dann unbedingt viral. Jeder kann mit ein paar Kernbegriffen Reformprogramme produzieren und überall platzieren und verbreiten. User Software-Roboter kann das viel besser und kostenlos als ihr humanen wasserglas-nippenden schwarz gekleideten Konferenzteilnehmer für 1000 Euro pro Tag und Kopf plus 20 Prozent Corona-Zulage.

Unser K.I. Künstliche Intelligenz - drunter geht es ja nicht mehr heutzutage beim Software-Eigenlob - sie out-performt mühelos eure humanen Gehirngrenzen beim Erflinden von sinnentbehrendem Geschwurbel.

art18GG:
Aus den Diskussionsentwurf geht nicht hervor, wie die Landesregierungen die implizite Aufforderung zur Kostenreduzierung bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Juli 2021 nachkommen wollen. Generell ungeregelt bleibt die weitere Finanzierung von Radio Bremen und dem Saarländischen Rundfunk. Da der Erster Medienänderungsstaatsvertrag nur vorläufig in Kraft getreten ist, bleibt die dortige Anpassung des zugunsten von Radio Bremen und des Saarländischen Rundfunks bestehenden ARD-Finanzausgleichs durch eine schrittweise Anhebung der Finanzausgleichsmasse auch nur vorläufig. Mein Vorschlag wäre daher:
==============================================================
alt §  28 Abs. 2: Fernsehprogramme
Radio Bremen
Norddeutschen Rundfunk
Saarländische Rundfunk
Südwestrundfunk
  I 
  I 
  I 
  I 
  I 
neu §  28 Abs. 2: Fernsehprogramme
Radio Bremen wird mit dem Norddeutschen Rundfunk fusioniert.
Der Saarländische Rundfunk wird mit dem Südwestrundfunk fusioniert.
==============================================================
Siehe hierzu auch:
Der wichtige Satz aus Beschluss vom 20. Juli 2021 1 BvR 2756/20, 1 BvR 2777/20
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,35579.0.html
Bundesverfassungsgericht hebt Rundfunkbeitrag vorläufig auf 18,36 Euro an
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,35578.0.html

Da die Erhöhung des Rundfunkbeitrages nur vorläufig gilt, müsste auch die Erhöhung im neuen Medienänderungsstaatsvertrag geregelt werden.

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