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Autor Thema: Typisierung: Wenn Juristen nichts mehr einfällt, werden sie erfinderisch.  (Gelesen 919 mal)

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Typisierung bei "Beiträgen": Wenn Juristen nichts mehr einfällt, werden sie erfinderisch.
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WELT 2021-10-29 "Landwirt muss knapp 190.000 Euro für Straßenausbau bezahlen – Berufung abgelehnt"
https://www.welt.de/politik/deutschland/article234719686/Schleswig-Holstein-Bauer-muss-190-000-Euro-fuer-Strassenausbau-bezahlen.html
Zitat
. Insbesondere gebiete der angewandte Verteilungsmaßstab keine Gerechtigkeit im Einzelfall, sondern nur eine Typengerechtigkeit, hieß es. Der Beschluss ist unanfechtbar (Az. 2 LA 216/17).

Gerechtigkeit ist zweifellos verletzt:
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Der Staat möchte eine Straße für kommunale Gebäude und lässt sich diese tüchtig von einem Landwirt finanzieren, der das Pech hatte, dass diese Straße seine Äcker durchkreuzt.

Und jetzt kommt, wofür wir alle unseren Richter bis zum Bundesfverfassungsgericht lebenslang dankbar sind, das Zauberwort "Typisierung".

Für die Beitrags-"Gerechtigkeit" müssten die paar geschätzten 3 Prozent Nichtzuschauer den "Beitrag" zahlen, so wie beim Straßenbeitrag auch der zahlen muss, der sein Grundstück noch nicht mit Gebäude ausgestattet hat, zumal sein Land dann im Wert steigt.

Im vorstehenden Beispiel ist das mit Phrasen verdeckte Unrecht offenkundig:
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Da es sich offenkundig nicht um Bauland handelt, profitieren nur die kommunalen Gebäude von der Straße.
So ticken Juristen, was nicht passt, wird passend gemacht - Zauberwort "Typisierung".

Bundesverfassungsgericht im Urteil der Rechtstaats-Schande vom 18. Juli 2018:
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Die paar Nichtzuschauer müssen sich wegen Typisierung die "Bebeitragung" gefallen lassen.


Fehler 1: Es handelt sich um Mediensteuer, nicht um "Rundfunk"-"Beitrag".
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Alle Nachweise seit Mitte 2021 gesammelt in einem Fachgutachten "Metastudie LIBRA", das aktuell den meisten Landesverfassungsgerichten vorliegt.
Richter haben nicht das Recht, sich über einhellige Meinungen aller maßgeblichen Fachexperten hinwegzusetzen, ebenso "es ist Steuer" laut EU-Kommission und auf Bundesebene / Wissenschaftler des Statistischen Bundesamts.

Fehler 2: Typisierung ist nur zulässig, wenn Restmenge klein.
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Hier haben allerdings die Vertreter der Bürger im Juli 2018 versäumt, die Statistik klarzustellen:
Bis Alter 55 sind die Nichtzuschauer eine Mehrheit von 85 %. Damit kippt die gesamt Argumentation "Typisierung" um, "ist Tot" und nichtig.
Auch das ist nun Kern der aktuellen Verfahren.


Und wo wir schon bei den klassischen Sünden der Juristen sind:
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Wenn Richtern und Anwälten nichts mehr einfällt, dann retten sie sich mit einem klassischen Trick:
"Ich muss überhaupt nicht bearbeiten, da der Klägervortrag nicht ausreichend substantiiert ist."

Da gibt es den Gegentrick:
"Dem Vorwurf der fehlenden Substantiierung fehlt es an Substantiierung."

Patt-Situation? Jein.

Hat der Kläger nur seitenlange Prosatexte geliefert, so hat er in der Tat jetzt verloren. Man kann nie genug "predigen":
Strukturiert eure Texte, macht Abschnitte mit Überschriften, macht Anträge, nummeriert. Nur dann nämlich greift rettend die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts:

Nur dann hat der Kläger einen Anspruch, dass Punkt für Punkt abgearbeitet wird. Ausdrücklich regelt diese Rechtsprechung, dass dies selbst dann zu erfolgen hat, wenn das Gericht diese Punkte für sehr rechtsfehlerhaft wertet. Denn nur dann kann der Kläger hiergegen Rechtsmittel einlegen.

Und wenn selbst bei Strukturierung nicht bearbeitet wird?
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Textbaustein-Konglomerate sind keine Bearbeitung.
Für alle Nichtbearbeitung lautet die Antwort:
"Dies ist ein Scheinbeschluss" "ist ein Scheinbescheid"
und ist deshalb nichtig. Da ich schon durch diesen Fehler geschädigt wurde, ist herrschende Rechtsprechung, dass ich nicht ein zweites Mal gechädigt werden darf, indem mir Antrag auf Berufung oder was auch immer angeblich zuzumuten sei."

Und dann?
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Tja, und dann wird es erst so richtig kompliziert wie auch lustig. Da endet das Latein der Juristen, jetzt kommen die Ellbogen ins Spiel. Hier endet auch das, was über ein Forum effizient vermittelbar ist.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. Oktober 2021, 16:05 von Bürger«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirwana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

S
  • Beiträge: 1.159
  • Keine Akzeptanz mit Zwang!Nie wieder Haft für ÖRR!
Beim Thema Typisierung muß man feststellen, dass gerade im Fall der Rundfunkabgabe überhaupt keine Typisierung stattfand. Man hat einfach eine höchstmögliche Zahl an Menschen zusammengefaßt und einen gemeinsamen Nenner festgelegt, das Innehaben einer Wohnung.

Das ist ungefähr so, als wenn man sämtliche Obstsorten unter einer Sorte, beispielsweise Äpfel, zusammenfaßt und der gemeinsame Nenner ist eben die Zugehörigkeit zu Obst.


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  • IP logged
"Wenn so eine Welle des Aufruhrs durch das Land geht, wenn "es in der Luft liegt", wenn viele mitmachen, dann kann in einer letzten, gewaltigen Anstrengung dieses System abgeschüttelt werden."
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(Dr. H. v. Mangoldt - am 11. Januar 1949)

  • Beiträge: 7.385
... einhellige Meinungen aller maßgeblichen Fachexperten hinwegzusetzen, ebenso "es ist Steuer" laut EU-Kommission und auf Bundesebene / Wissenschaftler des Statistischen Bundesamts.
Es hat sich aber offenbar noch keiner dieser Fachexperten hinreichend berufen gefühlt, diesen Sachverhalt vorm EuGH dahingehend ausdiskutieren zu lassen, als daß der EuGH bestätigt, daß es sich beim Rundfunkbeitrag in Wahrheit um eine Steuer handelt. Dann hätte es sich damit national, denn das Recht der Steuereinführung ist den Ländern so allgemein nicht gegeben.

Der EuGH darf nicht von selbst handeln, er muß mit hinreichend präzisen Vorlagefragen angerufen werden; dieses Recht hätten übrigens auch die Verwaltungen der Gemeinden, alleine ob der Bestimmungen der "Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung", (Bundesrecht wie die EMRK und ebenso ein Vertrag des Europarates), denn die Gemeinden dürfen sich über das gesetzte Recht gemäß diesem internationalen Regelwerk nicht hinwegsetzen; zu dem den Gemeinden gesetzten Recht gehört auch das Recht der Europäischen Union und keinesfalles nur Bundes- oder Landesrecht.

Landwirtschaftsrecht ist in Teilbereichen übrigens ebenfalls Unionsrecht; das Gericht hätte u. U. eine Vorlage an den EuGH "basteln" müssen; es bleibt im vorliegenden Fall die Beschwerde ans BVerfG. Zudem es sein könnte, daß Bundesrecht verletzt ist. Die Gemeinde braucht u. U. nämlich sowohl Bebauungs- wie Flächennutzungsplan, (u. U. ob der Vorgaben durch die Union), ohne dem nicht gebaut werden darf.

Und einfach Privatgelände zu beanspruchen, geht gleich gar nicht; wenn das so einfach praktikabel wäre, wäre der durchgehende Uferweg am Griebnitzsee in Potsdam, (den auch ich durchaus vermisse, da es ihn mal gab), schon lange, lange wieder Realität; aber ohne gültigen Bebauungsplan geht das nicht, wie das zuständige Verwaltungsgericht mehrfach festgestellt hat.

Wenn wir in einem Rechtsstaat sind, hat die für das Thema thematisierte gerichtliche Entscheidung betreffs dieses Landwirtes keinerlei Bestand. Vielleicht liest er ja hier mit?


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