So wie Du es beschreibst...
@pjotre
Eine gerichtliche Entscheidung der Fachgerichtsbarkeit ist verfassungswidrig, wenn sie nicht jeden einzelnen Klagepunkt behandelt, da es dann am "effektiven gerichtlichen Schutz" fehlt?
...
Am EuGH ist man hier genauer, da jede Vorlagefrage entweder beantwortet wird oder dargelegt wird, warum sie unzulässig ist.
...besteht dann ein beinahe himmelweiter Unterschied zwischen dem, was im benannten Zusammenhang am EuGH passieren mag, und was sich wohl mit schöner Regelmäßigkeit an dt. Gerichten abspielt. Da wird nämlich - auch wenn es positive Ausnahmen geben mag - oft genug schlicht auf Deinen Einleitungssatz gesch.....
Ist aber auch kein Wunder - & das dürfte das große Problem der deutschen Justiz darstellen (illustriert durch den bekannten plakativen Satz, den sich selbst der kleinste Richter als Selbstbild & Mantra zu eigen machen kann, dass sich über ihm nur der berühmte »Blaue Himmel« befinde).
Anders - nämlich am berühmten, mit obiger Problemlage sicher eng verwandten Grundsatz des berühmten »Anspruchs auf rechtliches Gehör« - verdeutlicht: Das Gericht ist nach Gesetzeslage zwar zur Gewährung »Rechtlichen Gehörs« verpflichtet - aber niemand anderes als das dieser Pflicht unterliegende Gericht selbst entscheidet, ob es das, was ein Betroffener zu sagen hat, für »wesentlich« hält (vllt. besser: halten
will) oder nicht und dann ungestraft schlicht kommentarlos übergehen kann. Inzwischen ist ja bekanntlich selbst an manchem Höchstgericht der Lack ab. Könnte man also auch als Witz ansehen, wenn man bedenkt, dass es bzgl. »ob« & »wie« damit einzig an den gerichtsbesetzenden Personen und im schlechtesten Fall deren nicht geahndeter Willkür hängt.
Jedenfalls also ein Beispiel für das berühmte »selbstreferentielle System« - mit einem Status ähnlich dem lieben Gott - & das sich dann auch genau so benimmt. Auch das dürfte zum desaströsen Bild beitragen, das sich aus Umfragen der jüngeren Vergangenheit bzgl. des stetig schwindenden Bürgervertrauens in die deutsche Gerichtsbarkeit ergeben hat.