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Autor Thema: MDR und sächsische Polizei wollen stärker zusammenarbeiten  (Gelesen 3573 mal)

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t-online.de, 14.10.2021

Leipzig
MDR und sächsische Polizei wollen stärker zusammenarbeiten

(dpa)

Zitat
Der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) und die sächsische Polizei wollen in Zukunft stärker zusammenarbeiten. Der MDR und die Polizeihochschule Sachsen unterzeichneten am Donnerstag eine entsprechende Kooperationsvereinbarung. Ziel soll sein, dass Journalisten und Polizisten mehr Verständnis für die Arbeit der jeweiligen Seite entwickeln und Medienvertreter bei Polizeieinsätzen besser geschützt werden - etwa vor Übergriffen von Demonstranten.
[…]

Weiterlesen auf:
https://www.t-online.de/region/leipzig/news/id_90968612/mdr-und-saechsische-polizei-wollen-staerker-zusammenarbeiten.html


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Da könnte sich die Frage stellen, auf Basis welcher Mittel das finanziert wird.


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Eine Kooperationsvereinbarung zwischen ÖRR und dem Staat - die Polizei ist Teil der Exekutiven und dem Innenministerium unterstellt - ist ein gutes Beispiel dafür, wie staatsnah der ÖRR agiert.

Ein besserer Schutz von Journalisten im Gegenzug für mehr Verständnis für das Handeln der Polizei?
So eine Kooperation erinnert mich an ein Eheversprechen: Der Mann verspricht, die Frau zu beschützen und zu versorgen, die ihm wiederum verspricht, ihn zu lieben und zu ehren.

Was soll daran ein "beitragspflichtiger Vorteil" für den Bürger sein?

Immer daran denken: Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 die Zulässigkeit des Rundfunkbeitrages mit einem beitragspflichtigen Vorteil begründet. Diesen Begriff hat das Bundesverfassungsgericht dann mit der Beschreibung einer objektiven Berichterstattung inhaltlich konkretisiert.

Zitat
Als ein Problem des eingebetteten Journalismus gilt die große Nähe zwischen Journalisten und den handelnden Personen, über die sie berichten. So berichtet der Journalist Markus Deggerich (Spiegel Online) in einem Interview darüber, dass er beim Irakkrieg den Eindruck hatte, „dass es nicht mehr allen [Journalisten] gelingt, noch zu unterscheiden zwischen ihrer Rolle als Journalisten und als Kumpel“. Eine unabhängige und neutrale Berichterstattung scheint also durch die Nähe zu den Protagonisten zumindest gefährdet zu sein.
https://de.wikipedia.org/wiki/Embedded_Journalism


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. Oktober 2021, 20:38 von DumbTV«

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Grundrechteverstoß des Staates:

a) Gleichbehandlung / Pressfreiheit:
------------------------------------------
Der Staat darf derartiges nur mit Öffnung für ALLE Medien behandeln oder gar nicht.

b) Informationsfreiheit:
-------------------------------
Die Polizei darf nicht einen Sonderschutz für einen Teil der Träger von Informationsfreiheit gewähren, weil sie dann ja implizit einen Minderschutz für die anderen Journalisten praktiziert, also anerkennt, deren (aktive Seite der) Informationsfreiheit unzulänglich zu schützen.

c) Schutzgeldartig:
------------------------------
amit der generelle Rechtsschutz gegen Straftaten wirklich effizient gewährt wird, muss eine Vorleistung erbracht werden, nämlich polizeifreundlicher Journalismus.

d) Schlagseite-Eingeständnis:
-------------------------------------
Der MDR liefert indirektes Eingeständnis seiner Journalisten-Vorliebe für sogenannte "Aktivisten", so dass nur durch Gegenleistung Rückkehr zu dem erreichbar ist, was im Aufgabenheft von "ARD, ZDF etc." steht und laut Richtermeinung BVerfG auch Realität ist. Ob alle Richter neben ihrer rechtswissenschaftlichen Arbeit noch die Zeit haben, Medienrealität zu verkonsumieren?

Mal Herrn Harbarth fragen?
-------------------------------------------------------
Sofern er nicht gerade in Berlin ist, beim Dinner "rechtsstaatliche Aufträge zu erörtern".
20 Tage danach kamen am 20. / 21. Juli nämlich 2 Entscheide:
Nicht nur Corona, sondern auch, das Bundesverfassungsgericht untersagt dem Bundesland Sachsen-Anhalt den Medien-Föderalismus über die Rundfunkabgabe.
Ausgerechnet das BVerfG verstößt gegen die "Ewigkeitsgarantie" des Art. 79 Abs. 3 GG?  Denn Sachsen-Anhalt hatte sie durchgesetzt, ausgerechnet das Bundesverfassungsgericht ist Träger der Nicht-Durchsetzung.
Das war ja dann vielleicht ein Doppel-Verhandlungsmarathon beim Berlin-Dinner und nur Corona wurde medienaktiv hochgetragen?

Soldat Schweijk: "Nichts Genauses weiß man nicht."


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. Oktober 2021, 23:46 von Bürger«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirwana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

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Guten TagX,

rein fiktiv natürlich.

Diese "Kooperationsvereinbarung" dürfte rechtswidrig sein, da sie gegen das Neutralitätsgebot der Polizeibehörden verstößt.
Vielleicht findet sich ja ein Medienanwalt der mit einer Feststellungklage gegen diese "Kooperationsvereinbarung" vorgeht.

Verhaltensgrundsätze für Presse/Rundfunk und Polizei zur Vermeidung von Behinderungen bei der Durchführung polizeilicher Aufgaben und der freien Ausübung der Berichterstattung.
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVwV97088/true

Diese Verhaltensgrundsätze werden gerade überarbeitet.

Die Zeit
Länder prüfen Verhaltensgrundsätze für Polizei und Presse

https://www.zeit.de/news/2021-04/20/laender-pruefen-verhaltensgrundsaetze-fuer-polizei-und-presse

Gemeinsame Verhaltensregeln für Medien und Polizei: Presserat legt Innenministern Entwurf vor
https://www.presserat.de/presse-nachrichten-details/gemeinsame-verhaltensregeln-f%C3%BCr-medien-und-polizei.html


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Eine Zusammenarbeit im Sinne von "Embedded Journalism" zwischen dem staatsnahen Fernsehen und der Polizei ist gar nicht so neu ….

DDR-Volkspolizei 1985
https://www.youtube.com/watch?v=P7ntVS5wBN4


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So, so, dann bekommen nur noch die anderen Pressevertreter von der Polizei bei der Demo eins auf die Mütze? Die Mütze mit ÖRR-Logo wird verschont.
Und wenn irgendwelche Antifanten oder Wutbürger auf ihnen nicht genehme Medien losgehen, dann wird einzig und allein der ÖRR von der Polizei beschützt?
Genau so habe ich mir unabhängige Presse vorgestellt, aber wißt ihr, es bedarf doch da gar keines Journalisten des ÖRR, es reicht doch einfach die Presseerklärung der Polizei weiterzuleiten, dann haben alle Beteiligten weniger Arbeit...


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Ähm... mal kühlen Kopf bewahren.

Zunächst ist es keine Kooperationsvereinbarung zwischen MDR und der "Polizei" als solches, sondern erklärtermaßen mit der "Polizeihochschule Sachsen".

Zum Anderen wäre - zur Vermeidung weiterer spekulativer Orakelei - der konkrete Wortlaut der "Kooperationsvereinbarung" bitte heranzuziehen.

Ungeachtet dessen sollten die Aufgaben der Polizei ja wohl gesetzlich abschließend geregelt sein, so dass es zusätzlicher "Kooperationsvereinbarungen mit dem Ziel, dass Medienvertreter bei Polizeieinsätzen besser geschützt werden" und damit in gewisser Hinsicht gegenseitige "Schutzvereinbarungen" (warum denke ich da an "Mafia"?) nicht bedarf bzw. derartige Vereinbarungen rechtlich angreifbar sein dürften,

Danke für allerseitige Berücksichtigung.


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