Grundrechteverstoß des Staates:
a) Gleichbehandlung / Pressfreiheit:
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Der Staat darf derartiges nur mit Öffnung für ALLE Medien behandeln oder gar nicht.
b) Informationsfreiheit:
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Die Polizei darf nicht einen Sonderschutz für einen Teil der Träger von Informationsfreiheit gewähren, weil sie dann ja implizit einen Minderschutz für die anderen Journalisten praktiziert, also anerkennt, deren (aktive Seite der) Informationsfreiheit unzulänglich zu schützen.
c) Schutzgeldartig:
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amit der generelle Rechtsschutz gegen Straftaten wirklich effizient gewährt wird, muss eine Vorleistung erbracht werden, nämlich polizeifreundlicher Journalismus.
d) Schlagseite-Eingeständnis:
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Der MDR liefert indirektes Eingeständnis seiner Journalisten-Vorliebe für sogenannte "Aktivisten", so dass nur durch Gegenleistung Rückkehr zu dem erreichbar ist, was im Aufgabenheft von "ARD, ZDF etc." steht und laut Richtermeinung BVerfG auch Realität ist. Ob alle Richter neben ihrer rechtswissenschaftlichen Arbeit noch die Zeit haben, Medienrealität zu verkonsumieren?
Mal Herrn Harbarth fragen?
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Sofern er nicht gerade in Berlin ist, beim Dinner "rechtsstaatliche Aufträge zu erörtern".
20 Tage danach kamen am 20. / 21. Juli nämlich 2 Entscheide:
Nicht nur Corona, sondern auch, das Bundesverfassungsgericht untersagt dem Bundesland Sachsen-Anhalt den Medien-Föderalismus über die Rundfunkabgabe.
Ausgerechnet das BVerfG verstößt gegen die "Ewigkeitsgarantie" des Art. 79 Abs. 3 GG? Denn Sachsen-Anhalt hatte sie durchgesetzt, ausgerechnet das Bundesverfassungsgericht ist Träger der Nicht-Durchsetzung.
Das war ja dann vielleicht ein Doppel-Verhandlungsmarathon beim Berlin-Dinner und nur Corona wurde medienaktiv hochgetragen?
Soldat Schweijk: "Nichts Genauses weiß man nicht."