@Thomas
So dachte ich auch mal.
Doch wie hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden?
BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147)!
"Jedermann muß, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen können. Ein Gesetz das hierüber Zweifel aufkommen läßt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig."
(BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147).
"Hierbei hat der Normgeber überdies zu beachten, daß sich eine derartige Norm in aller Regel nicht an einen fachlich qualifizierten Personenkreis wendet, er mithin nicht davon ausgehen kann, jedermann könne Karten oder Texte mit überwiegendem juristischen Inhalt lesen." (BVerwG a.a.O) (BVerfG 1 C 74/61 vom 28.11.1963)."
Vorschlag: Beim nächsten Knöllchen, das eingetrieben werden soll, einfach auf o.g. Sachverhalte hinweisen und abwarten was passiert. Macht keinen großen Aufwand und verursacht nur geringe Kosten.
Im übrigen bin ich natürlich auch der Meinung, daß man den Ausgang der Sache des Herrn Geuer abwarten muß. Ich drücke ihm und uns alle Daumen.
N.S.: Und nein, ich bin kein Weltverbesserer. ;-))