Ergänzend:
seit 2006 / 2007 sind ZPO, OWiG und StPO aufgehoben und Besatzungsrecht wieder hergestellt.Die im Artikel benannten Gesetze und deren Aufhebung können für alle Bürger online gefunden werden im Bundesgesetzblatt
www.bgbl.deAufhebung der StPO im BGBl. 2006 Teil 1 Nr. 18 auf S. 876 (312-1)
Aufhebung der ZPO im BGBl. 2006 Teil 1 Nr. 18 auf S. 873 (310-2)
Aufhebung des OWiG im BGBl. 2007 Teil 1 Nr. 59 auf S. 2622 (454-2)
Gesetze, die keinen räumlichen Geltungsbereich definieren, sind nichtig.
"Laut Veröffentlichung des Bundesgesetzblattes 866 vom 24.04.2006 wurde mit dem Ersten Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht und vom 29.11.2007 mit dem Zweiten Gesetz zur Bereinigung von Bundesrecht, unter anderem folgendes neu geregelt:
". Artikel 67 Änderung des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung
Die §§ 1 und 5 des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 312-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12. August 2005 (BGBl. I S. 2360) geändert worden ist, werden aufgehoben.
Artikel 49 Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung
1 Gesetz verweist aus 1 Artikel auf Artikel 49 | geänderte Normen: mWv. 25. April 2006 EGZPO § 1, § 2, § 13, § 16, § 17, § 20 (neu), § 20, § 22 (neu), § 32 (neu), § 33 (neu), § 34 (neu)
§ 1 (aufgehoben)."
".Artikel 57 Aufhebung des Einführungsgesetzes zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
Das Einführungsgesetz zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten vom 24. Mai 1968 (BGBl. I S. 503), zuletzt geändert durch Artikel 25 des Gesetzes vom 13. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3574), wird aufgehoben."
Was wird in den Einführungsgesetzen i.a.R. geregelt?
Richtig!
Der Geltungsbereich.
In allen drei Einführungsgesetzen sind die Geltungsbereiche entfallen!!!
Ist das ein wichtiger Umstand?
Das beantwortet das Bundesverwaltungsgericht wie folgt:
"Gesetze, die keinen räumlichen Geltungsbereich definieren, sind NICHTIG!
Diese Gesetze sind wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147)!
"Jedermann muß, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen können. Ein Gesetz das hierüber Zweifel aufkommen läßt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig."
(BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147).
"Hierbei hat der Normgeber überdies zu beachten, daß sich eine derartige Norm in aller Regel nicht an einen fachlich qualifizierten Personenkreis wendet, er mithin nicht davon ausgehen kann, jedermann könne Karten oder Texte mit überwiegendem juristischen Inhalt lesen." (BVerwG a.a.O) (BVerfG 1 C 74/61 vom 28.11.1963)."
Welches Gesetz gilt dann nun?
Die StPO, die ZPO und das OWiG schon mal nicht, da keiner weiß, wo man es anwenden könnte.
Auf welcher Grundlage kann dann ein Vollzugsbediensteter agieren?
Was ich jedoch sicher weiß, ist dass §839 und in Folge §823 BGB gelten. Nur bleibt die Frage, wer kann den Anspruch durchsetzen und wo?
Da diejenigen, die uns mit Sparpolitik und anderen Phrasen den Personalabbau begründen, ganz sicher wissen, wie die formaljuristische Situation aussieht, lässt zu der Frage kommen, warum dies alles mit welchem Hintergrund und zu wessen Nutzen passiert?
Eines sei bemerkt, zu Nutzen des einzelnen Vollzugsbediensteten sicher nicht. Und in der Folge zu Gunsten der normalen Bevölkerung auch nicht.
Für wen soll das dann gut sein? (im Übrigen wurde in dem 2. Bundesbereinigungsgesetz (2. BMJBBG) im Rahmen einer doppelten Verneinung zum Besatzrecht jenes wieder hergestellt)"
Kreuzdonnerwetter!
Niemand muß die GEZ bezahlen, der Gerichtsvollzieher schaut in die Röhre. Ihr macht euch alle unnötig einen Kopf und findet lustige Spitzfindigkeiten und wollt der Obrigkeit zu Diensten sein und einen Gefallen tun. Aber es gibt kein Gesetz, das zur Zahlung aufordert. Alle machen sich in die Hose und meinen es bräuchte einen großartigen Terz um hier Recht zu sprechen. Nein, es gibt in der BRDDR gar kein Recht mehr. Somit ist jeder für sein Tun und Lassen eigenverantwortlich.
Kommt endlich mal runter auf den Boden der Tatsachen.