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Autor Thema: rbb-Umfrage zur Verkehrssituation - Empörter Radler ist Grünen-Abgeordneter  (Gelesen 2649 mal)

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Bild, 04.09.2021

rbb-Umfrage zur Verkehrssituation
Empörter Radler ist Grünen-Abgeordneter

von Julian Röpcke

Zitat
Kann das echt alles „Zufall“ sein?
[…]
Eine typische Straßenumfrage mit zufällig ausgewählten Protagonisten, so scheint es ...
[…]
Aber halt! Nutzern im sozialen Netzwerk Twitter fällt auf, dass der Mann kein Unbekannter ist.
Bei dem Radfahrer handelt sich um Georg Kössler, seines Zeichens Mitglied des Berliner Abgeordnetenhauses in der Fraktion der Grünen, zu dessen erklärten politischen Zielen die Schaffung von mehr Popup-Radwegen in Berlin zählt.
[…]
Fahrradexperte arbeitet für den RBB
Wen der RBB mit Sicherheit erkannt hat, ist der ebenfalls scheinbar
unabhängige Simon Brauer, der nur als „Fahrradexperte“ vorgestellt wird, und anschließend im Video Fahrradfahrern empfiehlt, „selbstbewusst (zu) fahren“ und sich „nicht rechts an den Rand drücken“ zu lassen.
Denn laut seinem Twitter-Profil ist Brauer „fleißig beim rbbFernsehen“, also Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Senders.
[…]
Knapp zwei Stunden nach der BILD-Anfrage löschte der RBB das betreffende Video bei Twitter, nachdem es zuvor etwa sieben Stunden online gestanden hatte. Kurz darauf erklärte der Sender bei Twitter: „Wir haben die Straßenumfrage ‚Radfahren in Berlin‘ gelöscht. Einer der Interviewten ist der Grünen-Abgeordnete Georg Kössler. Er war als solcher nicht gekennzeichnet. Wir bedauern den Fehler.

Weiterlesen auf:
https://www.bild.de/politik/inland/bundestagswahl/rbb-umfrage-zur-verkehrssituation-empoerter-radler-ist-gruenen-abgeordneter-77584908.bild.html

Archivabbild:
http://archive.today/2021.09.04-220347/https://www.bild.de/politik/inland/bundestagswahl/rbb-umfrage-zur-verkehrssituation-empoerter-radler-ist-gruenen-abgeordneter-77584908.bild.html




Siehe auch:
ZDF ließ Monika Lazar (MdB, B90/Grüne) als gewöhnliche Kundin auftreten
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=32308.0

und weitere ähnliche Vorkommnisse aus der Vergangenheit im Folgepost:
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32308.msg198774.html#msg198774

Anmerkung:
Zitat von: Leitsätze aus dem BVerfG-Urteil des Ersten Senats vom 18. Juli 2018, Rn. 80
Dies alles führt zu schwieriger werdender Trennbarkeit zwischen Fakten und Meinung, Inhalt und Werbung sowie zu neuen Unsicherheiten hinsichtlich Glaubwürdigkeit von Quellen und Wertungen. Der einzelne Nutzer muss die Verarbeitung und die massenmediale Bewertung übernehmen, die herkömmlich durch den Filter professioneller Selektionen und durch verantwortliches journalistisches Handeln erfolgt. Angesichts dieser Entwicklung wächst die Bedeutung der dem beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk obliegenden Aufgabe, durch authentische, sorgfältig recherchierte Informationen, die Fakten und Meinungen auseinanderhalten, die Wirklichkeit nicht verzerrt darzustellen und das Sensationelle nicht in den Vordergrund zurücken, vielmehr ein vielfaltssicherndes und Orientierungshilfe bietendes Gegengewicht zu bilden (vgl. dazu Brinkmann, ZUM 2013, S. 193 <195, 198>; Dörr/Holznagel/Picot, ZUM 2016, S. 920 <936 f., 940 f.>; Drexl, ZUM 2017, S. 529 <530 ff.>; Langbauer/Ripel, MMR 2015, S. 572 <573>; Milker, ZUM 2017, S. 216 <221>).
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2018/07/rs20180718_1bvr167516.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Dezember 2022, 17:28 von DumbTV«
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  • Keine Akzeptanz mit Zwang!Nie wieder Haft für ÖRR!
Aber dafür muß man doch Verständnis haben. Man kann nicht einfach irgendwelche zufälligen Protagonisten nehmen, sonst funktioniert SR (Scripted Reality) nicht.

Haben wir doch schon bei der ZDF Sendung zur Bundestagswahl 2017 gesehen, als eine schon eingeladene Frau kurz vor der Sendung wieder ausgeladen wurde weil sie ihre Fragen an Frau Merkel nicht im Vorfeld nennen wollte.*

*
Siehe auch:
ZDF lud Berliner Terroropfer aus Show mit Merkel aus
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=24463.0


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"Wenn so eine Welle des Aufruhrs durch das Land geht, wenn "es in der Luft liegt", wenn viele mitmachen, dann kann in einer letzten, gewaltigen Anstrengung dieses System abgeschüttelt werden."
(II. Flugblatt der Weißen Rose)

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(Dr. H. v. Mangoldt - am 11. Januar 1949)

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welt.de 05.09.2021

Empörte Reaktionen
RBB präsentiert Grünen-Politiker in Straßenumfrage als unbefangenen Bürger

Bei einer Straßenumfrage der RBB „Abendschau“ lobt ein Befragter die Pop-Up-Radwege in der Hauptstadt. Später stellt sich heraus: Der Bürger ist selbst Grünen-Politiker. Der Sender sieht sich gezwungen, das Video wieder zu löschen.
Zitat
[...]
„Bild“ berichtet zudem: Ein in dem Video interviewter „Fahrradexperte“ ist in Wahrheit selbst RBB-Mitarbeiter. Auch dies wurde vom Sender nicht gekennzeichnet. Das wäre ein Verstoß gegen gängige Transparenzregeln im Journalismus
[...]
https://www.welt.de/politik/deutschland/article233596349/Empoerte-Reaktionen-RBB-praesentiert-Gruenen-Politiker-in-Strassenumfrage-als-unbefangenen-Buerger.html

Nicht schimpfen, sondern profitieren - Beweiskraft die Leserkommentare z.B. in
obigen Artikel.

Und da ist der Tip eines Lesers, wie man die bis zu drei Viertel der Rundfunkabgabe indirekt vom Staat erstattet bekommen kann:
Zitat
Martin E.
Es wird Zeit die GEZ Gebühr als  Parteienspende der  Linken und Grünen anzuerkennen.
Was viele nicht Wissen: Die Hälfte der Parteispenden bis zu einem Betrag von 1.650€ pro Person bzw. 3.300 € bei Ehegatten pro Jahr, können Sie direkt von Ihrer Einkommenssteuerschuld abziehen. Also 825 € pro Person bzw.  1650 € bei Ehegatten. Die anderen 50% können Sie als Sonderausgaben angeben.
Bei Gutverdienern zahlt der Staat, das ist die Gemeinschaft der Nettosteuerzahler, fast 3 /4 der Spende.


Wie realistisch ist das?
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Man kann das ja einfach mal machen, sollte dem Finanzamt aber dann unübersehbar diese Einstufung kommunizieren.
Im allerbesten Fall streicht das Finanzamt das. Denn damit erwirbt der Bürger das Recht, beim Finanzgericht zu klagen, ob ARD, ZDF etc. nur verdeckte Dauerwerbung für Rot-Grün sind.

Win-Win
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Egal, wie dieser Streit ausgehen würde, die Begründung des Gerichtes darf man publizieren und das wäre auf jeden Fall ein Sieg, selbst wenn der Prozess verloren wird.
Also, wer von den bedauernswerten Zwangszahlern erlaubt sich das Verfahren? - Es geht ja auch im Fall von Vollstreckung, geht also auch im Fall von notorischen Mitstreitern hier im Forum.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. September 2021, 15:23 von DumbTV«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirwana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

 
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