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Autor Thema: Bundesverfassungsgericht hebt Rundfunkbeitrag vorläufig auf 18,36 Euro an  (Gelesen 18941 mal)

  • Beiträge: 677
  • Schweigst du noch oder klagst du schon?
Am 18. Juli 2018 hat das Bundesverfassungsgericht die Rechtsstaatlichkeit auf der Basis des Grundgesetz in Deutschland abgeschafft. Nun hat das Bundesverfassungsgericht am 20. Juli 2021 auch noch die parlamentarische Demokratie in Deutschland abgeschafft. Daher bin ich sehr irritiert.

Welche Staatsform haben wir damit eigentlich in Deutschland?

Der Rundfunkbeitragsirrsinn nimmt damit richtig bedenkliche Ausmaße an. Wenn ich das richtig sehe, könnte der Landtag in Sachsen-Anhalt die Erhöhung des Rundfunkbeitrages im Neuregelungsverfahren immer noch ablehnen, was bedeuten würde, dass die Beitragszahler ihr Geld zurück bekämen, wenn der Beschluss tatsächlich so ausgelegt wird, dass die Erhöhung nun rechtskräftig sei. Es sei denn, dass der Beschluss tatsächlich bedeutet, dass die Parlamente den Empfehlungen der KEF immer zu folgen hätten. Damit ist dann aber fraglich, weshalb man überhaupt noch die Parlamente bemüht. Denn Parlamente haben keine notarielle Funktion, auch wenn sich die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten dies so offensichtlich wünschen.
Siehe hierzu weiter: 
Intendanten üben Druck auf Ministerpräsidenten aus!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,34686.msg210162.html#msg210162   


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Ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der nur finanzierbar ist, wenn Menschen ihre Grundrechte verlieren, gehört abgeschafft.

Volksbegehren in Nordrhein-Westfalen zum Demokratieförderungsgesetz
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30210.0
Anfechtungsklage zur Verletzung der Gedanken- und Meinungsfreiheit
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36923.0
Beschwerden bei Menschenrechtsorganisationen (AI-Vorlage)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28412.0.html#msg182044

H
  • Beiträge: 74
Das Urteil vom 20.07.2021 (1 BvR 2756/20, 2775/20 und 2777/20) läßt schon tief blicken, welches Demokratieverständnis unserer obersten Richter haben.


Im Urteil vom 18.07.2018 (1 BvR 1675/16 u.a.) hat das BVerfG ausdrücklich festgehalten, die Landesverfassungsgerichte seien für den Rundfunkbeitrag zuständig.
Liegt es wirklich in der Zuständigkeit des BVerfG, über den Rundfunkbeitrag zu entscheiden?
Komischerweise geht das BVerfG in seinen Ausführungen zur Zulässigkeit nicht auf das Urteil vom 18.07.2018 ein, in dem es sich für unzuständig erklärt hatte (u.a. ausdrücklich in Rn. 133).
Selbst im Urteil vom 20.07.2021 führt es jedoch noch aus, daß es Sache der Länder sei, den Finanzbedarf des ÖRR zu bestimmen (Rn. 101).
Da fragt man sich schon, ob das Urteil vom 20.07.2021 nicht ultra vires ergangen ist.



Selbst wenn man der Begründung des BVerfG folgen wollte, die Finanzausstattung des ÖRR sei unzureichend, obliegt es dann wirklich der Judikative zu entscheiden, wie diese verbessert werden könne?
Schließlich bestünde ja auch die Möglichkeit der Finanzierung aus dem allgemeinen Haushalt.

Zudem hat in Rn. 84 das BVerfG selbst eine Möglichkeit der Schließung der Finanzlücke aufgezeigt:
Die gesetzliche Begrenzung des Programmauftrages.


Wo hört also das Recht der Legislative auf und beginnt das Recht der Judikative? (Gewaltenteilung - Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG)
Die Richter sind nicht vom Volke gewählt, wieso übernehmen sie Aufgaben der Legislative?

Diese Frage stellt sich insbesondere auch im Hinblick auf die Ausführungen in Rn. 117, wonach im Jahr 2021 überhaupt kein Bedarf für eine Beitragserhöhung besteht.


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s
  • Beiträge: 236
wäre denn nicht sowieso zuerst das Verfassungsgericht von S-A als erstes anzufragen gewesen?


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Wer die Meinungsfreiheit erst dann verteidigt, wenn die eigene Meinung unter Feuer kommt, der wird sie wahrscheinlich verlieren.
(Paul Schreyer)

S
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  • Keine Akzeptanz mit Zwang!Nie wieder Haft für ÖRR!
Wurde denn nun substantiiert dargelegt, dass bei einer ausbleibenden Erhöhung die sog. Rundfunkfreiheit akut gefährdet sei? Im Dezember war das ja anscheinend noch nicht möglich, sonst hätte das Bundesverfassungsgericht dem Eilantrag der Anstalten ja stattgegeben.
Stattdessen hatte es sogar durchblicken lassen, dass die Anstalten sogar bis Ende 2024 durchaus über die Runden kommen könnten.

Etwas später tauchten dann Artikel auf, in denen einige Anstalten beklagten, dass eine schon vor dem Beschluss zur Erhöhung des Beitrags geplante Gehaltserhöhung nicht umgesetzt werden könnte. Das kann man aber schlecht als akute Gefährdung der Rundfunkfreiheit werten, da man wohl kaum glaubhaft vermitteln könnte, dass die Beschäftigten des ÖRR durch Ausbleiben der geplanten Gehaltserhöhungen dadurch am Hungertuch nagen müßten und auf Grund von körperlicher Schwäche ihrer Arbeit nicht mehr ordnungsgemäß nachgehen könnten.
Und der Hund von Yvette könnte durchaus auch einige Zeit mit Trockenfutter über die Runden kommen.


Und wie bewertet das Bundesverfassungsgericht es eigentlich, dass laut KEF rund 400 Millionen Euro, welche für programmliche Aufwendungen genehmigt worden waren, anscheinend gar nicht für Programminhalte verwendet, sondern stattdessen an anderer Stelle verpulvert wurden?

Bis zum heutigen Tag habe ich noch kein einziges stichhaltiges Argument gesehen, welches eine Erhöhung zwingend erforderlich machen würde. Ausser der üblichen Phrasendrescherei ist da bis jetzt noch von keiner Stelle etwas gekommen.

Blieben als einziges noch diese "Deckungsstöckchen". Aber auch die können kein ausreichender Grund für eine akute Gefährdung der sog. Rundfunkfreiheit sein. Zumal ehemalige Mitarbeiter gar nicht mehr aktiv zum Funktionsumfang des ÖRR gehören.

Und auch diese 240 Millionen Euro für dieses Kino in Köln können keine akute Gefährdung der sog. Rundfunkfreiheit verursachen. Zumal man ein Kino wohl schlecht unter den Begriff "Rundfunk" einordnen kann.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. August 2021, 19:54 von Spark«
"Wenn so eine Welle des Aufruhrs durch das Land geht, wenn "es in der Luft liegt", wenn viele mitmachen, dann kann in einer letzten, gewaltigen Anstrengung dieses System abgeschüttelt werden."
(II. Flugblatt der Weißen Rose)

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(Mulder)

"Die Meinungsbildung muß aber absolut frei sein; sie findet keine Grenze."
(Dr. H. v. Mangoldt - am 11. Januar 1949)

  • Beiträge: 7.255
Und wie bewertet das Bundesverfassungsgericht es eigentlich, dass laut KEF rund 400 Millionen Euro, welche für programmliche Aufwendungen genehmigt worden waren, anscheinend gar nicht für Programminhalte verwendet, sondern stattdessen an anderer Stelle verpulvert wurden?
"Aufwendungen für Programminhalte" sind doch eh nicht genannt? Hierfür, wenn auch offenbar älteren Jahrganges, die Übersicht in nachstehendem Beitrag:

Dafür geben ARD und ZDF unsere Milliarden aus!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,35585.msg215245.html#msg215245

Darin findet sich nichts von:
- eigenen Produktionskosten;
- eigenen Recherchekosten;
- etc.


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S
  • Beiträge: 1.121
  • Keine Akzeptanz mit Zwang!Nie wieder Haft für ÖRR!
Die Sache mit den 400 Millionen Euro ist von letztem Jahr, als der 22. KEF-Bericht rauskam.
Das wurde auch hier im Forum thematisiert, nur fehlt mir aktuell ein Link dazu.
Aber es wurde auch in einem Welt Artikel vom 20.02.2020 erwähnt:

22. KEF-Bericht: KEF empfiehlt Anpassung des Rundfunkbeitrags auf 18,36 Euro
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,33355.msg203837.html#msg203837

Zitat
Und dazu kommt auch noch, dass vor allem ARD-Sender in den vergangenen vier Jahren mehr als 400 Millionen Euro, die für den Programmaufwand bewilligt waren, gar nicht dafür ausgegeben haben. Es gibt keinen wirklich handfesten Beleg, dass die Anstalten nicht ausreichend finanziert sind. So sensibel die Debatte um den Rundfunkbeitrag auch sein mag – sie sollte mit fairen Mitteln geführt werden.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. August 2021, 02:57 von Bürger«
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Querverweis zu ersten Meldungen über die Durchführung der Erhöhung:
Höhere Rundfunkgebühren werden ab Ende August eingezogen (08/2021)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35608.0


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Querverweis zu einer losen Folge an Einschätzungen diverser Staatskanzleien:
„Es muss sich etwas ändern, und das möglichst schnell“ (09/2021)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35645.0


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Aus aktuellem Anlass mal eine kleine chronologische Übersicht... ::)
Rundfunkbeitrag: Haseloff will Vertrag zur Erhöhung unterschreiben (06/2020)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33829.0
Haseloff zieht die Notbremse – um Chaos in der CDU zu verhindern (RfB) (11/2020)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34545.0
Entwurf zurückgezogen - Haseloff kippt Erhöhung des Rundfunkbeitrags (12/2020)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34605.0
Bundesverfassungsgericht muss entscheiden - Sender beklagen Verfassungsbruch (12/2020)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34607.0
ARD und ZDF scheitern mit Eilantrag vor Bundesverfassungsgericht (12/2020)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34688.0
Bundesverfassungsgericht hebt Rundfunkbeitrag vorläufig auf 18,36 Euro an (08/2021)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35578.0
...und nun auch noch
MP von Sachsen-Anhalt Reiner Haseloff soll in den ZDF-Verwaltungsrat (06/2022)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36092.0


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Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es sich ändert.
Aber ich weiß, dass es sich ändern muss, wenn es besser werden soll.

Georg Christoph Lichtenberg

Und deshalb:
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Querverweis aus aktuellem Anlass...
Haseloff ist Taktgeber - ARD setzt auf Finanztrick (03/2023)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37132.0
und dortiger Vergleich von Haseloffs Aussagen ::)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,37132.msg221984.html#msg221984


Dass die Erhöhung von 17,50€/mtl auf 18,36€/mtl trotz BVerfG-Entscheidung vom 20.07.2020 und diesbezüglicher Verlautbarungen von ARD-ZDF-GEZ sowie auch in faktisch allen Presseartikeln nach aktuellem Stand augenscheinlich gar nicht offiziell in Kraft getreten ist, siehe u.a. unter
Fehlt Bekanntmach. 18,36€ seit 07/21? Abbuch./Bescheide/Vollstr. fehlerhaft?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37034.0
Bekanntmachungen, dass 1. MÄndStV "nicht in Kraft getreten"/"gegenstandslos"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37084.0
Rückwirkende Nichtigkeit der Erhöhung oberhalb von 17,50 €/mtl
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37091.0


...alles "gute" Gründe und Anlässe für
SEPA-Mandat/Lastschrift kündigen/rückbuchen, Zahlg. einstellen + Protestnote
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35120.0


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