Man kann sich aber anstatt dessen auch einen Propeller in Knie hauen
An diesen Grundsätzen kann man sein Verhalten orientieren:
Grundsatz I: Zu jeder bewohnten Wohnung gibt es mindestens einen Wohnungsinhaber (Beitragsschuldner).
Grundsatz II: Es gib die widerlegbare gesetzliche Vermutung der Wohnungsinhaberschaft für melderechtlich gemeldete Personen und Personen,
die in Mietverträgen stehen.
Grundsatz III: Es gibt den von der zuständigen Rundfunkanstalt
in Anspruch genommenen Beitragsschuldner, der entweder aus dem Kreis der Wohnungsinhaber bei der Anmeldung von denen ausgesucht wurde oder der von der Landesrundfunkanstalt bestimmt wurde.
Grundsatz III: Keine Person darf zu mehr als einem ganzen Rundfunkbeitrag herangezogen werden. Dies führt zur Beitragsfreiheit der Nebenwohnung eines Beitragszahlers. Bevorteilt werden hier auch Eheleute und eingetragene Lebenspartnerschaften.
Grundsatz IV: Wer sich bei der Landesrundfunkanstalt/Beitragsservice meldet und noch kein eigenes Beitragskonto hat, der wird vollautomatisch durch die Maschine in Köln auf seine Adresse angemeldet. Der Spuk endet erst dann, wenn das Konto eines Beitragszahlers unter derselben Adresse angegeben wird, man befreit wird oder sich erfolgreich abmeldet.
Auszug aus der Begründung zum 15. RäStV
Es besteht grundsätzlich keine gesetzlich vorgegebene Rangfolge unter den Verpflichteten.
In der Praxis wird von den Bewohnern durch die Anmeldung nach § 8 Abs. 1 und 3 festgelegt, wer gegenüber der Landesrundfunkanstalt vorrangig in Erscheinung treten und in Anspruch genommen werden soll.
Jedoch kann die Landesrundfunkanstalt im Einzelfall den Beitragsschuldner heranziehen, der einen vollen Beitrag zu entrichten hat. Die Landesrundfunkanstalt kann für zurückliegende Zeiträume nicht gezahlte Beiträge von einem anderen als dem bisher in Anspruch genommenen Beitragsschuldner erheben.
Wenn jetzt ein Naseweiß, der eigentlich bei einem Beitragszahler wohnt, sich auf eine Wohnung anmeldet, in der er kurzfristig zu Gast ist, so hat er *puff* ein eigenenes Beitragskonto an der Backe und wird sich unter Umständen mit der Anerkennung der darauf folgenden Abmeldung herumärgern müssen.
Außerdem macht man dem IBM-Mainframe in Köln dadurch keine Arbeit. Arbeit entsteht erst geringfügig bei Widerspruchsbescheiden, schon viel mehr bei Klagen, aber besonders auch bei den Vollstreckungsstellen, die vom IBM-Mainframe mittels vollautomatischem Vollstreckungsersuchen in die Spur geschickt werden.