Hallo
es gibt eine Ratenzahlungs-Vereinbarung, dass Person A 10€/Monat zahlt, um eine Schuld von über 500€ zu tilgen. Wie die Schuld zusammengekommen ist, ist ein anderes Thema.
Nun hat Person A immer Kleckerbeträge überwiesen und bekam jetzt einen Schrieb - ohne Mahnung etc. - sie solle sofort alles auf einmal bezahlen.
Ich denke das geht nicht, ohne Mahnung, außerdem als Rentner/ unter der Grundsicherung hat Person A das Geld sowieso nicht.
Was tun?
Edit "Bürger": Nicht aussagekräftiger Betreff musste angepasst werden. Auch war der Beitrag nicht hypothetisch mit Platzhaltern beschrieben.
Meines Wissens ist das Thema im Forum auch schon behandelt und die Vorgehensweise von ARD-ZDf-GEZ, bei Nichteinhaltung der Ratenzahlungsvereinbarung dann die Ratenzahlungsvereinbarung als durch den Betroffenen quasi "verletzt" zu betrachten, diese damit aufzuheben und dann den verbleibenden Betrag in einer Summe gesamt zu fordern, durchaus bekannt/ üblich und wohl auch nur äußerst schwer - wenn überhaupt - angreifbar.
Wer jedoch ohnehin unterhalb der Grundsicherung "sein Dasein fristet", der sollte nichts zahlen müssen, sondern stattdessen tunlichst und mit oberster Priorität Pfändungsschutz prüfen bzw. sicherstellen (Pfändungsschutzkonto und alle damit verbundenen Voraussetzungen/ Konsequenzen).
Dieses allgemeine Thema "Pfändungsschutz" geht jedoch über das eigentliche Forum-Thema "Rundfunkbeitrag" hinaus - siehe dazu web-Suche u.a. mit
"Pfändungsschutz"
https://www.google.com/search?q=Pfändungsschutz
Zu weiteren möglichen Anträgen wie z.B. Niederschlagung/ Stundung usw. siehe u.a. unter
"Zahlungsschwierigkeiten"? Anträge Raten/Stundung/Vergleich/Niederschlagung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=31781.0
...wobei "Anträge" erst durchgesetzt werden müssen und "Papier" bekanntermaßen "geduldig ist"