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Autor Thema: Rundfunkbeitrag - verfassungsrechtliche Betrachtung - 13.08.2012  (Gelesen 17536 mal)

T
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Das sogenannte "Impulspapier 2/2012 - Von der Rundfunkgebühr zum Beitragsmodell" ist just online gestellt worden, es kann hier eingesehen werden: http://www.uni-muenster.de/Jura.tkr/digitalconstitution/?p=448


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gebuehren-igel

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K
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Es ist bemerkenswert, dass bei den den ÖRR gewogenen Gutachten das Internet lediglich als Übertragungsmedium erwähnt wird. Nicht einmal ansatzweise wird drauf eingegangen, dass das Internet DAS Medium für wirklich unabhängige (politische) Meinungsbildung ist. Für wie blöd halten die Autoren die Leser (und die Richter) eigentlich???


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  • weiß was
Die einzigen Ansatzpunkte bezüglich Verfassungswidrigkeit des Rundfunkbeitragsstaatsvertrag wird in 2 Punkten gesehen:

- Höhe der Gebühren

- Zahlungspflicht auch von Schwerstbehinderten



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  • #GEZxit
    • Online-Boykott – Das Portal gegen die jetzige Art des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Finanzierung
Welche Interpretationsmöglichkeiten lässt das Grundgesetz zu? Ich frage deswegen, weil der Artikel 5 mich immer noch juckt:

Zitat
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

Spielt hier Geld eine Rolle? Ich würde die Frage bejahen, denn hier wird weder implizit noch explizit etwas ausgeschlossen – es heißt: (...) und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.

Vielleicht erinnert sich der eine oder andere an meine Kommentare bezüglich junger Familien. Wenn nicht, hier ein Teil zur Erinnerung:

Zitat
Es gibt eine große Masse in Deutschland, die aufgrund ihres Einkommens keinen Antrag auf Befreiung von Rundfunkgebühren stellen kann und dennoch müssen diese Leute – in der Regel junge Familien – jeden Cent zweimal umdrehen, bevor sie ihn ausgeben. Ich nenne hier Familien mit Kindern mit einem schwachen Einkommen – viele werden sich angesprochen fühlen: Familie mit zwei Kindern und Gesamteinkommen inkl. Kindergeld um die 2.000 EUR. Diese Familie braucht einen adäquaten Wohnraum und muss Strom, Wasser, Abwasser, Gas oder Heizöl, Abfallgebühren usw. bezahlen. Wie viel bleibt noch übrig? – Vom Rest muss die Familie sich ernähren und kleiden; die Kinder müssen mit Ihren Schulutensilien auch entsprechend versorgt werden, sie brauchen Sportschuhe und -kleidung für den Sportunterricht, mindestens einmal im Jahr gibt es eine Klassenfahrt usw. Alles muss vom Einkommen finanziert werden. – Hoffentlich geht die Waschmaschine nicht kaputt oder das Kind wächst nicht so schnell, dass es nicht mehr in sein Bettchen passt...

18 EUR für Staatsfernsehen tun diesen Familien weh und sie treffen sie wirtschaftlich empfindlich. Glaubt jemand wirklich, dass diese Familien noch Geld für Bücher, Theater, Kino, Museen oder ganz einfach Zeitschriften oder gar die Tageszeitung ausgeben? Das können Sie nicht und sie können auch keinen Antrag auf Befreiung stellen – sie dürfen die Auswüchse des fetten ÖRR mitfinanzieren, damit z. B. eine Monika P. mehr als unsere Bundeskanzlerin "verdient" oder ein Moderator wie Thomas G. sich aus Gebührengeldern junger Familien ein Schloss als Wohnung leistet. Ekelhaft!

Diesen Familien wird jegliche Wahl genommen und noch schlimmer, sie werden zu Zwangskonsumenten des Staatsfunks!

Ich sehe hier gleich zwei Probleme: Einerseits wird der Zugang zu allgemein zugänglichen Quellen durch die finanzielle Belastung behindert und anderseits eine Quelle gefördert.

Das Grundgesetz schränkt die Wahl der Quellen nicht ein, sondern im Gegenteil: allgemein zugängliche Quellen sollen ohne Hindernisse jedem zugänglich sein. Nun hat aber unsere junge Familie keine finanziellen Spielräume, um z. B. eine lokale Tageszeitung zu abonnieren – das Budget ist durch den Zwangsbeitrag erschöpft.

Es ist müßig, darüber zu diskutieren, ob die junge Familie vielleicht auf etwas anderes verzichtet, um trotz Rundfunkbeitrag sich doch noch die Tageszeitung leisten zu können – das bleibt ein Hinderungsgrund und darüber hinaus greift das in ihre  Entscheidungsfreiheit: Ein Zwang (Rundfunkbeitrag) zwingt sie umzudisponieren und sogar zum Verzicht.

Einige Leute haben in den letzten Jahren versucht, mir klar zu machen, dass ich falsch liege und dass der Rundfunkbeitrag kein Hindernis im Sinne des Artikels 5 Grundgesetz darstellt – ich sehe trotzdem keine Stelle, die das rechtfertigen könnte, ich sehe nur einige klar definierte Sätze, die für mein Rechtsempfinden und Menschenverstand klar und eindeutig sind:

Zitat
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

Aber ich bin weder Jurist noch Politiker, wenngleich ich dachte, dass Grundgesetz wäre für uns, einfache Menschen...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. August 2012, 11:49 von René«

  • Beiträge: 1.494
Zitat
und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.
Dazu zählen radio, fernsehen und internet. Das problem ist bei dem satz dass man sich ja ungehindert informieren kann aus allen quellen. Radio und fernsehen sind ja in sehr vielen bereichen ohne einen kabelanbieter verfügbar. In meiner letzten wohnung war kabelanschluss gleich drin, internet nicht. Internet ist in meinen augen eine art ausnahme. Man muss es erstens bestellen und zweitens ist es IMMER mit kosten verbunden. Die geräte und die anschlüsse kosten geld, sogar monatlich.

An dieser stelle wieder mein satz: Eine oder mehrere webseites welche von den ÖR betrieben werden haben nicht das recht einfach eine rechnung zu verschicken, auch wenn es sich um ÖR dienste handelt. Oder werden die kosten für infobriefe von jeder örtlichen verbandsgemeinde uns in rechnung getellt wenn die was an alle verschicken z.b. briefe für wahlen? Nö. Wer eine leistung erbringt aber nicht weiss wer sie in anspruch nimmt, der macht sich strafbar (in meinen augen) wenn dann einfach rechnungen verschickt werden und nichts anderes sind die gebührenbescheide und mahnschreiben der gez.

Man könnte die ÖR ja als eine firma betrachten. Es wird ja tonnenweise geld erwirtschaftet dass der öffentlichkeit nicht zur verfügung steht. Es "arbeiten" ja auch abgeordnete in dieser firma und unterstützen diese sogar im bundestag. Wenn überhaupt müsste man das system als täter entlarven dass nichts mehr mit dem eigentlichen auftrag den damals die post hatte, zu tun hat.
200k € gehalt für einen mitarbeiter dort, egal ob monats oder jahresgehalt, mit öffentlichen geldern bzw ab 2013 mit steuergeldern finanziert ist nicht tragbar. Das bringt uns zum nächsten punkt. Ist der rundfunkbeitrag eine steuer? Es wird behauptet es ist ein beitrag und keine steuer. Aber wenn jeder bzw jeder wohnungsinhaber den gleichen beitrag zahlen muss, unabhängig von anzahl der bewohner, beruf, anzahl der geräte oder fahrzeuge, kann ich mir beim besten willen nichts anderes als diesen "beitrag" eine steuer zu nennen.

Wir haben also
- ein korruptes system (bestechung, veruntreuung wird gedeckt)
- überbezahlte "manager (200k € /jahr/monat für justitiare)
- eine steuer die gegen die EU richtlinien verstößt (keine steuer für medien)
- abgeordnete die am system verdienen (in rundfunkräten)
- abgeordnete die gesetze passend formen (z.b. kurt beck -> vorsitzender des ZDF verwaltungsrates + vorsitzender der rundfunkkommission der länder)
- kriminelle vereinigungen getarnt als inkassounternehmen der ÖR (die gez mit mafia-arbeitsmethoden mit "schlägern" als aussendienstmitarbeiter)
- auftragsverletzungen (falsche bzw keine neutrale berichterstattung, nachrichtenmanipulation, korruption, staatsverbunden anstatt staatsfern)

Ich weiss nicht welches gericht man vor sich haben muss um die obigen punkte vorbringen zu können welche für jeden gebildeten menschen täglich sichtbar sind. Politiker und Ör repräsentanten sehen das natürlich anders aber deren gehalt hängt ja auch davon ab.


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<tomtom> Für China-Mafia kenn ich grad den Namen nicht!
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Zitat
und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.
Dazu zählen radio, fernsehen und internet. Das problem ist bei dem satz dass man sich ja ungehindert informieren kann aus allen quellen. Radio und fernsehen sind ja in sehr vielen bereichen ohne einen kabelanbieter verfügbar. In meiner letzten wohnung war kabelanschluss gleich drin, internet nicht. Internet ist in meinen augen eine art ausnahme. Man muss es erstens bestellen und zweitens ist es IMMER mit kosten verbunden. Die geräte und die anschlüsse kosten geld, sogar monatlich.

Wenn das, was du schreibst, stimmt, wäre das gleich einer Bevormundung gleich zu setzen. Nach dem Motto: Weil es Fernsehen und Radio gibt, zahlst du zunächst einmal 18 EUR für den ÖRR – in dem Zuge kannst du gleich RTL&Co. schauen und meinetwegen surfen... Du hast dich aus TV und Radio zu informieren: Das sind deine Quellen!

Ich will das aber nicht und ich möchte meine lokale Tageszeitung. Ich verzichte auf TV, Radio und PC und muss trotzdem dafür zahlen? Und jetzt reicht es mir für die Tageszeitung nicht.

Für deine Argumentation finde ich keine einzige Zeile im Artikel 5...


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Zitat
Für deine Argumentation finde ich keine einzige Zeile im Artikel 5...
Vielleicht weil sich kein grundgesetz artikel mit dem modernen problem befasst.

Ausserdem frage ich mich warum man den betrag nicht auf 5€ reduziert und das ÖR system sich genauso finanziert wie die privaten. Bei denen funktionierts ja und die nachrichten dort sind genauso mies bzw nicht weniger manipuliert. Hindert es die privaten dokumentationen zu senden? Nein. Und warum schicken mir die privaten keine rechnung wenn ich doch genauso wie bei den ÖR das programm empfangen kann?


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Für deine Argumentation finde ich keine einzige Zeile im Artikel 5...
Vielleicht weil sich kein grundgesetz artikel mit dem modernen problem befasst.

Trotzdem kein Grund. Wenn man was anderes will, dann muss das GG geändert werden – ansonsten bleibt Artikel 5 gültig und ich sehe weiterhin nicht die Interpretationsspielräume, die andere erkennen wollen.


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In was sollte der artikel geändert oder ein neuer hinzugefügt werden?


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In was sollte der artikel geändert oder ein neuer hinzugefügt werden?

Nichts, der Artikel ist OK so. Ich will nur darauf aufmerksam machen, dass die Wahl einer Informationsquelle nicht vorgeschrieben ist. Es ist daher egal, wie viele TV- und Radioprogramme es gibt, die freie Entscheidung für eine gewisse Informationsquelle liegt am jeweiligen Individuum und der Zugang dazu darf nicht verhindert werden. In meinem Beispiel mit der jungen Familie geschieht es aber: Die junge Familie kann sich die lokale Tageszeitung nicht leisten, denn das Budget dafür wird bereits durch den Zwangs-Rundfunkbeitrag aufgebraucht.


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Ich sehe in dem artikel zuviel interpretationsspielraum.


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Ich sehe in dem artikel zuviel interpretationsspielraum.

Ich dagegen keinen: Klar und unmissverständlich ist von einem ungehinderten Zugang zu Informationsquellen die Rede – alles andere ist Interpretation und daher nicht zulässig.

Wird ein Zugang zu einer allgemein zugänglichen Quelle (hier die Tageszeitung) durch irgendwas verhindert, so verstößt dieses Irgendwas (GEZ-Gebühr bzw. Rundfunkbeitrag ab 2013) gegen Artikel 5 GG. Dazu brauche ich nichts zu interpretieren, sondern die reine Anwendung dieses Artikels.


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Dann wäre der vertrag doch verfassungswidrig bzw verstößt gegen das grundgesetz. Warum kam der vertrag aber am artikel 5 vorbei? Einfach übersehn? Andere argumentation?


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  • Moderator++
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Die Argumentation mit dem Artikel 5 GG (1) hatten wir schon hier gehabt:
Ansatz für eine Verfassungsbeschwerde/Verfassungsklage


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