Bitte hier keine ausschweifenden EU- oder Weltformeln, welche zur akuten Lösungsfindung nicht beitragen.
Das ist ja was Person X und der GV nicht verstehen. In dem ersten Bild steht sogar Unterstrichen das die Vollstreckung weiter vollzogen werden soll trotz Erinnerung.
Ohne wirklich alles im Detail gelesen oder chronologisch im Blick zu haben (aktuelle Kurzübersicht der Schritte wäre da sehr hilfreich!), aber könnte es sein, dass GV dem Gericht die Erinnerung vorgelegt hat, dieses postwendend entschieden hat und - damit bzw. auf dass GV weitermacht und keinen Hinderungsgrund sieht - die Entscheidung dem GV zur Kenntnis gegeben hat? Daher auch die Unterstreichung, dass die "Vollstreckung nicht eingestellt" ist?
Deswegen wird Person X, auch unter Vorbehalt, Zahlen [...]
Vorbehalts-Zahlungen sind beim GV meines bescheidenen Wissens nicht möglich - siehe u.a. mal die (umfängliche) Gerichtsvollzieher-Geschäftsanweisung (GVGA).
[...] weil die Sache mit dem Haftbefehl doch etwas "verwirrt" und Sie kein Interesse hat ggf. bei der Arbeit abgeführt etc. zu werden.
Wie "konkret" soll denn das mit dem angeblichen "Haftbefehl" sein?
Bitte anonymisiertes Dokument - alles andere ist ineffektive spekulative Kaffeesatzleserei.
Gegen o.g. Entscheidungen vorzugehen - ob schon bekanntgegeben oder nicht - erscheint wenig zweckmäßig.
Da ein "Bestreiten der Verpflichtung zur Abgabe der Vermögensauskunft wegen fehlender Vollstreckungsvoraussetzungen" augenscheinlich nicht vorgetragen wurde und in dieser Form ohnehin im Gesetz nicht vorgesehen und daher auch in den Formularen/ Protokollen der GV nicht enthalten ist. führt eine
nicht abgegebene Vermögensauskunft eben zur Bewertung, dass diese Nichtabgabe z.B: "grundlos" erfolgte ... mit der unmittelbaren Folge der Anordnung zur Eintragung ins Schuldnerverzeichnis.
Diese Anordnung zur Eintragung ins Schuldnerverzeichnis müsste wohl der GV getroffen haben - und ein Widerspruch gegen diese Eintragung wurde ja offensichtlich eingelegt und vom Gericht abgelehnt.
Damit ist die Eintragung dann auch erfolgt.
Es hätten/ müssten hier wohl andere Saiten aufgezogen werden.
Die Sache ist aber nun auch schon maximal fortgeschritten und vertrakt...
Ratenzahlung würde zwar mglw. den Eintrag nicht unmittelbar löschen helfen, jedoch ggf. Zeit erkaufen.
Es geht dabei nicht so sehr darum, ob Person X
"zahlen kann", sondern dass der Verbrennungsmaschine ÖRR nicht gleich der ganze Batzen auf einmal in den Rachen geworfen wird auf Nimmerwiedersehen - sondern allenfalls häppchenweise - eben mit weiteren Optionen, ggf. bzw. bestenfalls weitere Raten dann erst mal nicht zahlen zu müssen, wenn man zwischenzeitlich etwas bewirken kann.
Einmal gezahlt dürfte das Geld unwiederbringlich verloren sein.
Man kann zwar umgehend Antrag auf Rückerstattung stellen, aber dann hat man selbst die Rennerei ohne wirklich etwas erreicht zu haben - und die Rückerstattung einmal gezahlter Beträge ist eben bei einer solchen Verbrennungsmaschine fast aussichtslos.
Rundfunkbeitrags-Widerstand ist eben kein Ponyhof...