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Autor Thema: Zustimmungsfiktion vs. Bekanntgabefiktion  (Gelesen 491 mal)

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Zustimmungsfiktion vs. Bekanntgabefiktion
Autor: 03. Juni 2021, 19:49
https://www.n-tv.de/ratgeber/Bankkunden-muessen-aktiv-werden-article22593778.html
Zitat
Rechtswidrige Gebührenerhöhung
Bankkunden müssen aktiv werden
...

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden: Die bisherige Gebührenerhöhungspraxis der Banken ist nicht rechtens. Nach Ansicht der Richter sind Änderungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einer Bank unwirksam, wenn sie nur aufgrund einer stillschweigenden Zustimmung wirksam werden (Az.: XI ZR 26/20).

...

Möglicherweise bleibt die Entscheidung des BGH nicht nur auf Verträge mit Geldinstituten beschränkt. "Es bleibt abzuwarten, welche Kreise diese Entscheidung ziehen wird", erklärt Rechtsanwalt Baumeister.
Die Praxis der sogenannten Zustimmungsfiktion sei schließlich keine Besonderheit der Banken. "Auch viele andere Unternehmen, von Streamingdiensten bis hin zu Abo-Anbietern, haben oft in ihren AGB ähnliche Formulierungen, die nun auf den Prüfstand kommen werden.

Genau, denn wenn es um "Fiktionen" geht, da gibt es noch weitere Bereiche z.B. der Bekanntgabe.
Das kann nun gleich mit auf den Prüfstand kommen, wenn wir einmal damit anfangen.

Auch dort gelte, es gibt keine stillschweigende Zustimmung.


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