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Autor Thema: Welche Rechte haben wir gegen "Scheinbescheide", "Scheinurteile"?  (Gelesen 1022 mal)

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Dies un-schein-bare Thema ist von Schlüsselbedeutung für alles.

1. Wir wissen, wir werden abgefertigt mit Scheinbescheiden
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und Scheinurteilen, gebastelt aus "hoch juristischen" Textbausteinen, für die kein Unterschreibender überhaupt noch prüft, was da wohl drin steht in den zitierten Quellen: Pseudo-Jura, um unsere Rechte "wegzuwischen". Denn egal, wie hochkarätig wir argumentieren, das Ergebnis steht fest:
Eine Kaskade von hochtrabenen Jura-Quellen statt echter Bearbeitung deiner Argumente - und zum Schluss: "Du musst zahlen".

2. Zwei Petitionen sind anhängig hiergegen - Bundestag, Bundesjustizministerium -
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Konkreter mehrseitiger Textvorschlag  für Änderung durch Gesetz und Veordnung, dass dieser Missbrauch im angebrochenen Computerzeitalter und Internet-Zeitalter unterbunden wird. Bis zum Entscheid kann es dauern... wir aber leben HEUTE.
- Volltexst Ist übrigens in der "Metastudie LIBRA", 820 Seiten, Verfügbarkeit in Vorbereitung.
Die Ursache ist klar: Die gesetzgeberische Qualität ist in einem Generationenprozess derart im Niveau gesunken, dass die Verwaltung und die Verwaltungsgerichte mit all dem Unfug nicht mehr klarkommen können - Beispiel die absurden Mängel bei der Rundfunkabgabe. Man rettet sich über hochtrabende pseudo-juristische Textbausteine in eine Sabotage des Anspruches auf Gerechtigkeit der Bürger. So steht es auch belegend in der Petition - dümmliche Gesetze sind der Ursprung des Problems. 


3. Dass die ARD-Landesanstalten eine korrekte Bearbeitung arbeitszeitmäßig
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unmöglich kostendeckend für die kleinen Beträage schaffen können, sei nicht unser Problem. Die Intendanten können ja bei ihrer Landesregierung beantragen, fristlos sich aus dem "unvorstellbar fehlerhaften" Beitragsgesetz herauszukündigen und für das Bundesland eine konfliktfreie automatische Zahlungsform einzuführen.


4. Dieser Thread ist wieder einmal für konzentriertes "Crowd-Finding":
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Für ganz konkrete Rechtsquellen und allenfalls Kurzkommentare: Welche Gerichte haben das Recht der Bürger auf echte Entscheide konkret präzisiert? Oder auch, welche Rechtswissenschaftler?
Die Gesetzgebung ist insoweit bisher gewollt schwammig, damit Staat und Gerichte ein ziemlich unbegrenztes Alibi haben, dem Bürger irgendeinen Entscheid vorzusetzen - je nach Neigung. 
Wir brauchen Präzisierung der realen Regeln des rechtlichen Gehörs. 
 


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. Juni 2021, 12:43 von pjotre«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirvana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

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A. Nötigung zur Zahlung durch Auslösung von Zwang zum teuren Prozess?
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Erfolgt Bearbeitung mit Sinn im Hinterkopf des Bearbeiters etwa wie folgt=

Lieber Bürger, ich ARD-Bearbeier schicke dir auf deine 50 Anträge
- ein paar Seiten Textbaustein-Blabla,
- wirkt Klasse durch XYZ hochtrabende Jura-Zitate,
- abgekupfert - die ich als Quelle nie im Leben gesichtet habe,
- nenne ich auf Seite 1 "Bescheid",
- ich klebe ans Ende eine Rechtsbehelfsbelehrung,
- und jetzt musst du binnen 1 Monat teure Klage erheben,
- anderenfalls hast du verloren.
Siehst du, wer mich Imperium in Frage stellt, erreicht das exakte Gegenteil.
Lieber gehorchen?
Lieber Bürger, du bist ja wohl vernünftig?
Wer sich mit uns Imperium anlegt, das hat noch niemand geschafft.
Du auch nicht.
Meine freundliche Lese-Empfehlung: Franz Kafka 'Vor dem Gesetz".
- Wie auch Luhmann: "Brauchbare Illegalität."


B. "Nötigt" mich da jemand, trotz Nichtbearbeitung beizugeben,
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um den Umständen und Kosten eines Prozesses zu entgehen?" - Das Gesetz sagt:
Zitat
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 240 Nötigung
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
(3) Der Versuch ist strafbar.
Das erscheint etwas übersetzt. Es trifft zwar die Logik des Problems. Aber einfach ein bundesweiter Konsens über schludrige Bearbeitung ist beim einzelnen Mitläufer nicht eine derart gravierende Straftat, zumal für einige 100 Euro.
Immerhin ist es gut zu wissen; man kann diese Problematik ja mal höflich in den Raum stellen ohne Boshaftigkeit hierbei.

C. Wir brauchen Bescheideneres: Die Präzisierung des rechtlichen Gehörs im Verwaltungsverfahren. 
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Ein Bürger  will beispielsweise schreiben:
"Sehr geehrter Intendant, Sie erhalten nachstehend 53 nummerierte Anträge auf 20 Seiten. - Bitte veranlassen sie die rechtlich vorgeschriebene Bearbeitungsweise:

1. Beantwortung Punkt für Punkt unter Angabe der Antragsnummer.

2. Einstweilen im Sinn von Artikel 17 Grundgesetz, also ohne Ausweis als "Bescheid" und also ohne Rechtsbelehrung und also ohne Zwang zum sofortigen Prozess. Sofern ich nachvollziehbar belegt bekomme, dass ich irre, so werde ich mich Ihrer Auffassung unterwerfen. Bisher fehlt dieser Nachweise, siehe meine Anträge.

3. Die Unterschrift muss die für den Inhalt verantwortliche Person ausdrücklich erkennbar machen. Unterscheidung "rechts/links" genügt hierfür nicht. Alternativ kann die Verantwortlichkeit im Briefkopf ausgewiesen werden.
Computerausdruck ohne Unterschrift genügt bei individuellem Antrag nicht.

4. Ausdrücklich verweigert wird Anerkennung als Bearbeitung für Folgendes (leider bei ARD-Anstalten hierfür üblich):
Aus "wirr zusammengeklebten Textbausteinen mit hochtrabende Pseudo-Jura" ohne echten Bezug zu meinen Anträgen dem Bürger im Schnellsttempo irgendetwas völlig Beliebiges vorzusetzen.
Sondern meine vorstehende genannten Anforderungen ergeben sich aus der Rechtsprechung und Rechtswissenschaft, siehe Anlage.

5. Sofern Sie dies nicht kostendeckend leisten können für die kleinen Beträge der Rundfunkabgabe: Seit 2013 hatten die Intendanten bundesweit das Recht, den Landesregierungen anzutragen, die undurchführbar schlecht gemachte Beitragsregelung aus diesem Grund fristlos aufzukündigen und durch eine eigene landesspezifische Definition einer konfliktfreien automatischen Inkassoform zu ersetzen.
Ich bin nicht dafür mit Nachteilen zu belasten, dass dies versäumt wurde.

Mit freundichem Gruß, Max*ina ;Mustermann*in."


D. Vorstehend Punkt 4. ist die Aufgabe dieses Threads:
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Rechtsquellen, dass genau diese Bearbeitungsqualität eingefordert werden kann.
Also nicht lange Meinungstexte, sondern es geht um Konkretes: Rechtsquellen; eigene Kommentare nur kurz und straff, damit dieser Thread nicht verwässert wird.



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. Juni 2021, 12:43 von pjotre«
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o
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In der Tat, das ist ein starker Punkt: Die Intendanten der Landesrundfunkanstalten unterlaufen mit schlechter Bearbeitung der Anträge das vorgerichtliche Verwaltungsverfahren. Es wird gewollt, dass geklagt wird, zugleich darauf gerechnet, dass Bürger sich scheuen, Klage zu erheben, und schließlich auf die Richterschaft vertraut, die vollkommen unparteiisch und demokratiewahrend entscheidet.

Vermutlich gibt es nur sehr wenig Rechtsprechung zur Qualität von Bescheiden und Widerspruchsbescheiden, die von Behörden erlassen werden. Man durfte sich bis 2013 darauf verlassen, dass hoheitlich Befugte aus eigenem Antrieb gutes Verwaltungshandeln zeitigen.


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1. Wir wissen, wir werden abgefertigt mit Scheinbescheiden
Dieses muß erst einmal verstanden werden.

Aus einem Scheinakt erfolgt keine Rechtspflicht; eine Rechtspflicht könnte sich erst dann ergeben, wenn der Adressat auf den Scheinakt reagiert und damit einen Akt provoziert.

Deswegen kann es eben doch durchaus ein Fehler sein, auf diese ganzen Scheinakte mit einem Widerspruch zu reagieren, wie hier im Forum immer empfohlen wurde.

Im nationalen Recht ist ein Scheinakt als solches wohl nicht angreifbar, im Unionsrecht möglicherweise schon, weil da nicht nur jedes staatliche Handeln, sondern auch jedes Unternehmenshandeln angreifbar sind.

Wichtiger scheint, herauszuarbeiten, daß die ÖRR gar keine Aktbefugnis haben; dann braucht man sich mit Akt oder Scheinakt auch nicht mehr groß beschäftigen.


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Das Entscheidende ist, einem Scheinbescheid schon bei Antragseinreichung zu widersprechen, siehe das Textbeispiel. Kommt dann dennoch einer, hat man relativ gute Karten, indem man die Klagepflicht-Auslösung missachtet, zumal, wenn man es als "Antrag gemäß Artikel 17 Grundgesetz für Rechtsfragen-Klärung" einreichte und ausdrücklich pazifistisch fehlenden Klagewillen erklärte. 

Eine behauptete Klagepflicht zu missachten, das ist immer ein wenig risikobelastet. Das kann man nicht als Empfehlung darstellen. Wer es macht, das muss jeder selber entscheiden. Nun hält sich das Riskiko hier ja in finanziellen Grenzen und wenn es schief geht, kann man ja gewöhnlich immer noch in dieser oder jener Weise agieren.

Bekommt man so etwas ohne die eigene Vorwarnung, so kann die "Behörde" sagen: Wir sehen das anders und wenn du nicht klagst, ist es 1 Monat später in der Vollstreckung. Deine krummen Ausflüchte, das kennen wir, damit kommst du bei keinem Richter durch.


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@pjotre

Die Grundlage wird irgendwie nicht verstanden.

Warum soll der Bürger etwas herbeiprovozieren, wo er doch unionsrechtlich als Verbraucher zu keinem Tun verpflichtet werden kann? Alle ÖRR sind Unternehmen im Sinne des Unionsrechts, nicht zuletzt auch dank EuGH C-41/90 für D bindend klargestellt; die Verbraucher*innen alleine entscheiden über die Kontaktaufnahme zu einem Unternehmen.

Wenn Du Dich als Bürger an ein Unternehmen wendest, dann willst Du etwas von diesem? Und wenn das Unternehmen etwas von Dir will, ohne das Du das zuvor angefordert hast, ist das unionsrechtlich allenfalls Werbung und damit ohne jede rechtliche Bindung, außer, daß Du darauf reagierst.

Sofern das Unternehmen Dir suggeriert, Du müsstest die Angebote des Unternehmens annehmen und auch im Nichtannahmefall finanzieren, ist das Zeichen für eine unlautere Geschäftspraxis, die unionsrechtlich unter allen Umständen verboten ist.


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 @pinguin Die Rechtslage zu wissen ist das eine, diese im Fall eines geplanten Politik- und Justizskandel durchzusetzen das andere.


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