A. Nötigung zur Zahlung durch Auslösung von Zwang zum teuren Prozess?
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Erfolgt Bearbeitung mit Sinn im Hinterkopf des Bearbeiters etwa wie folgt=
Lieber Bürger, ich ARD-Bearbeier schicke dir auf deine 50 Anträge
- ein paar Seiten Textbaustein-Blabla,
- wirkt Klasse durch XYZ hochtrabende Jura-Zitate,
- abgekupfert - die ich als Quelle nie im Leben gesichtet habe,
- nenne ich auf Seite 1 "Bescheid",
- ich klebe ans Ende eine Rechtsbehelfsbelehrung,
- und jetzt musst du binnen 1 Monat teure Klage erheben,
- anderenfalls hast du verloren.
Siehst du, wer mich Imperium in Frage stellt, erreicht das exakte Gegenteil.
Lieber gehorchen?
Lieber Bürger, du bist ja wohl vernünftig?
Wer sich mit uns Imperium anlegt, das hat noch niemand geschafft.
Du auch nicht.
Meine freundliche Lese-Empfehlung: Franz Kafka 'Vor dem Gesetz".
- Wie auch Luhmann: "Brauchbare Illegalität."
B. "Nötigt" mich da jemand, trotz Nichtbearbeitung beizugeben,
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um den Umständen und Kosten eines Prozesses zu entgehen?" - Das Gesetz sagt:
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 240 Nötigung
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
(3) Der Versuch ist strafbar.
Das erscheint etwas übersetzt. Es trifft zwar die Logik des Problems. Aber einfach ein bundesweiter Konsens über schludrige Bearbeitung ist beim einzelnen Mitläufer nicht eine derart gravierende Straftat, zumal für einige 100 Euro.
Immerhin ist es gut zu wissen; man kann diese Problematik ja mal höflich in den Raum stellen ohne Boshaftigkeit hierbei.
C. Wir brauchen Bescheideneres: Die Präzisierung des rechtlichen Gehörs im Verwaltungsverfahren.
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Ein Bürger will beispielsweise schreiben:
"Sehr geehrter Intendant, Sie erhalten nachstehend 53 nummerierte Anträge auf 20 Seiten. - Bitte veranlassen sie die rechtlich vorgeschriebene Bearbeitungsweise:
1. Beantwortung Punkt für Punkt unter Angabe der Antragsnummer.
2. Einstweilen im Sinn von Artikel 17 Grundgesetz, also ohne Ausweis als "Bescheid" und also ohne Rechtsbelehrung und also ohne Zwang zum sofortigen Prozess. Sofern ich nachvollziehbar belegt bekomme, dass ich irre, so werde ich mich Ihrer Auffassung unterwerfen. Bisher fehlt dieser Nachweise, siehe meine Anträge.
3. Die Unterschrift muss die für den Inhalt verantwortliche Person ausdrücklich erkennbar machen. Unterscheidung "rechts/links" genügt hierfür nicht. Alternativ kann die Verantwortlichkeit im Briefkopf ausgewiesen werden.
Computerausdruck ohne Unterschrift genügt bei individuellem Antrag nicht.
4. Ausdrücklich verweigert wird Anerkennung als Bearbeitung für Folgendes (leider bei ARD-Anstalten hierfür üblich):
Aus "wirr zusammengeklebten Textbausteinen mit hochtrabende Pseudo-Jura" ohne echten Bezug zu meinen Anträgen dem Bürger im Schnellsttempo irgendetwas völlig Beliebiges vorzusetzen.
Sondern meine vorstehende genannten Anforderungen ergeben sich aus der Rechtsprechung und Rechtswissenschaft, siehe Anlage.
5. Sofern Sie dies nicht kostendeckend leisten können für die kleinen Beträge der Rundfunkabgabe: Seit 2013 hatten die Intendanten bundesweit das Recht, den Landesregierungen anzutragen, die undurchführbar schlecht gemachte Beitragsregelung aus diesem Grund fristlos aufzukündigen und durch eine eigene landesspezifische Definition einer konfliktfreien automatischen Inkassoform zu ersetzen.
Ich bin nicht dafür mit Nachteilen zu belasten, dass dies versäumt wurde.
Mit freundichem Gruß, Max*ina ;Mustermann*in."
D. Vorstehend Punkt 4. ist die Aufgabe dieses Threads:
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Rechtsquellen, dass genau diese Bearbeitungsqualität eingefordert werden kann.
Also nicht lange Meinungstexte, sondern es geht um Konkretes: Rechtsquellen; eigene Kommentare nur kurz und straff, damit dieser Thread nicht verwässert wird.