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Autor Thema: Dürfen ARD-Anstalten uns Kosten für externe Rechtsanwälte aufzwingen?  (Gelesen 3691 mal)

  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Darf das AZ in Schriftsätzen verwendet werden?
Verweise auf Urteile werden ohne das Aktenzeichen wohl kaum möglich sein da Alternativen zum Hinweis auf Quellen kaum möglich sind. Außerdem werden Urteile „im Namen des Volkes“ gesprochen, da wird sich das Volk doch nicht hindern lassen von diesen Gebrauch zu machen.  :)

M. Boettcher

PS: unter
BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 19.04.2021, 1 BvR 679/21 - Erzwingungshaft
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35235.0
lese ich, dass das BVerfG der Ansicht ist, dass Erzwingungshaft im Interesse aller und insbesondere der Zahler des sogn. Rundfunkbeitrags sein soll. M. E. ein weiterer Beleg dafür, dass am BVerfG realitätsferne Armleuchter tätig sind. Man schütze uns bitte vor solchen Juristen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Juni 2021, 10:48 von DumbTV«
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

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 @drboe : Es handelt sich nicht um einen Entscheid eines Richters (Urteil
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 sondern um einen Kostenfestsetzungsbeschluss durch einen Rechtspfleger. Das wird gewöhnlich nicht veröffentlicht, daher meine Erwägung, wie damit umzugehen ist. Denn ich will das ja nicht so weitgehend klarlegen beim Zitieren. Da der NDR vermutlich nicht widersprochen hat, hat es ja doch in etwa Urteilswert.
Wer das in einen Schriftsatz einbringt, sollte also in der Lage sein, auf Anfrage die anonymisierte Kopie selber vorzulegen. Da alles bis auf das AZ anonymisiert ist, ist aber alles o.k..
Alles klar, dieser Gesichtspunkt kann als abgeschlossen gelten.

Erzwingungshaft (OFF TOPIC, bitte hier nicht ausweiten)
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Die Lebensferne vieler Juristen ist ohnehin kaum zu übertreffen. Das ein Gläubiger sogar bei einer Forderung von 50 Euro bis zu 6 Monate Kerker erzeugen kann mit rund 35 000 Euro zu Lasten der Steuerzahler, ist total grundrechtewidrig und nicht nur das. Wie Verfassungsrichter derart weltfern sein können, da nicht zusammezuzucken, ist schon seit über einem halben Jahrhundert skandalös.
Hinzu kommt beim konkreten Fall der Mangel an Menschlichkeit und ... aber dazu hat @drboe ja schon für viele gesprochen im vorigen Beitrag und es ist OFF TOPIC. Deshalb nur ganz kurz: 
Es wäre ein Eilverfahren zum EGMR möglich - da müsste Georg unterzeichnen. 
Zur EU-Kommission ginge es auch ohne seine Mitwirkung (Antrag für EuGH-Verfahren). Für diese Option ist zur Zeit keine Arbeitszeit, weil die Verfassungsbeschwerden-Serie noch der Zeitfresser dieser Tage ist.


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"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
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Im Einstiegsbeitrag aus aktuellem und immer wiederkehrendem Anlass ergänzte Querverweise...
Edit "Bürger": Gesammelte Links zu diesem Themen-Komplex
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Externe Rechtsanwälte - Gebühr für Androhung der Zwangsvollstreckung
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Diese "ewige" Frage wollte ich endlich einmal einer Analyse und Beantwortung zuführen.

Hier der Link zum Ergebnis:
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https://infos7.org/eede/#PPE-LEG-LAWYER
- dort Mittelspalte, ganz oben - auf "mehr" klicken.

Alternativ: Auf https://infos7.org/eede/
im Browserfenster Suche nach:   *Rechtsanwalt
-    also inklusive Stern *    -

Oder auch suchen nach:   *ARD
Das ist das Gesamtkapitel, in dem auch *Rechtsanwalt vorkommt


Die für *Rechtsanwalt dort angemerkten Kapitlel der "Metastudie LIBRA"
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sind bereits enthalten in diesem Forumsthread.
An der vorgenannten Fundstelle sind im Text von *Rechtsanwalt
- dort am Ende -
auch anklickbare Links zu den verschiedenen Forumsthreads hier in unserem Forum über dies Thema.


Ergebnis: Es gibt keinerlei Richterwillen, ihren Jura-Kollegen,
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zu erklären, dass sie diese einigen 100 Euro nur vom Sender oder sonstigen Auftraggeber, nicht vom Bürger oder sonstigen Gegner, erfragen dürfen.
Es war kein einziger derartiger Fall feststellbar in den letzten 20 Jahren Rechtsprechung. Nur diese ist ja effizient im Internet abgreifbar.

Ist dies eines Rechtsstaats würdig?
Wir Bürgerrechtler haben noch Aufgaben bis zu unserem Lebensende,

bis die zu große Juristenmacht zurückgebaut wird. Für alles Unglück der deutschen Geschichte - inklusive NS-Zeit und DDR - war ihre zuverlässige Stütze der Macht die Grundlage der beiden totalitären Diktaturen - die NS-Zeit allerdings die weitaus schlimmste.

Bei mehr grundrechte-naher Rechtsstaatlichkeit des Juristenstands wäre diesem Land all dies Unglück weitgehend erspart geblieben.


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