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Autor Thema: Stundenlohn der WDR-Rundfunkräte: So hoch wie der der Bundeskanzlerin?  (Gelesen 1042 mal)

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Dieser Thread dient der zahlenmäßigen Errechnung.
Bitte nicht durch breite Diskussion verwässern. Wir haben ein Ziel: Fakten-News statt Fake-News.


Fake-News: Die ehrenamtlichen Rundfunkräte
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"der gesellschaftlichen Gruppen" bekommen nur eine magere "Auifwandsentschädigung" für das Engagement, dem Bildungsauftrag von "ARD, ZDF etc." die geordnete "staatsferne" Oberaufsicht zu verleihen.

Die Realität könnte sein: Eine Stundenvergütung in Größenordnung der Bundeskanzlerin.


Auslöser des Klärungsversuches:
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Bei der ersten Landtagsdebatte im Mai 2021 NW in Sachen "Freilassung von Georg Thiel" sprachen für alle Partien außer der AfD wohl nur Mitglieder des WDR-Rundfunkrats. Die Gewissensverweigerung von Georg Thiel wurde in wechselndem Diskurs, aber im Konsens dieser Redner reduziert auf den Vorwurf, der wohl irrtumsfrei wie folgt summiert werden kann:
Gesellschaftsfeindliches Verhalten eines bösen Verweigerers des Guten (WDR natürlich).

Wir müssen den Rednern ihre sachliche Neutralität hoch anrechnen: Keiner hat das Wort "Volksschädling" benutzt. Nicht einmal das Wort "Republikfeind" ist gefallen.


Was ist der Zweck der Ermittlung?
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Intern sind hier die E-Mail-Adressen aller WDR-Abgeordneten verfügbar. Diese erhielten im April und Mai 2021 bereits 3 E-Mails von je etwa 5 Seiten in Sachen Thiel und für den Bedarf einer durchgreifenden Neuordnung der strebenden Dinosaurier "ARD, ZDF etc.".
Hatten die späteren Redner keine Zeit zum Lesen, weil sie Tag und Nach über ihre Verantwortung für den Bildungsauftrag immer neue Vielfalt-Ideen entwickeln müssen?


Nun sollen alle Abgeordneten in NRW zusätzlich erfahren, wie viel diese pro Arbeitsstunde
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im Mittel über den WDR erhalten dürften - aus der Rundfunkabgabe - also aus den "läppischen 17,50 Euro", deretwegen Georg eingekerkert unvorstellbar standhaft unsere Bürgerrechte verteidigt.
Nach bisheriger Überschlagsschätzung bedeutet die "Aufwandsentschädigung für Ehrenamt" in Umrechnung auf Vollzeittätigkeit mit dem Stundenpensum der Bundeskanzlerin ebenso viel wie diese. 
Zu bedenken sind auch etwaige Abgabenvorteile, sofern dieser Hungerlohn vertraglich als "Aufwandsentschädigung für Ehrenamt" tituliert ist.


Unser Bürgereigentum mal hierüber um einen Kommentar bitten?
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Fundstück:  VEB "Deutschlandradio", 20.10.2013
„Wär ich nicht arm, wärst du nicht reich“
https://www.deutschlandfunkkultur.de/waer-ich-nicht-arm-waerst-du-nicht-reich.1270.de.html?dram:article_id=265500
"Reicher Mann und armer Mann standen da und sah'n sich an. Und der arme sagte bleich, wär ich nicht arm, wärst du nicht reich."   Bertolt Brecht 1934. 
 


Erstmals etwa 17. Mai 2018 seziert Im Thread
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Beitragsrebell verhaftet: Die Falle der ARD schnappt wieder zu (2021)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,34937.msg213515.html#msg213515
Dort ist es OFF TOPIC. Wegen der großen Bedeutung der Ermittlung des Stundenlohns wurde es hier mit eigenständigem Thread ausgelagert für de Fortsetzung.
Vielleicht findet einer der für uns im echten Ehrenamt viel arbeitenden hilfreichen Moderatoren-Engel die Zeit, die betreffenden Beiträge von dort hierher zu verschieben?

Inständige Bitte: So ein Thema kann wieder einmal unendlich viele Unmuts-Prosatexte provozieren und unendliche philosophische Diskurse. Die Moderatoren sind ausdrücklich autorisiert, dies zu eliminieren. Wir haben hier eine komplexe buchhalterische und volkswirtschaftliche Umrechnungsaufgabe. Um Zahlen geht es hier, nicht um Empörungstexte.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Mai 2021, 14:15 von Bürger«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirvana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

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B1. Die Einnahmenseite ist geklärt - wenn auch einstweilen nur intern. 
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Blitzschnell erhielt @pjotre im Hintergrund eine bezifferte Übersicht der Einnahmenseite der Rundfunkräte.
Das muss einstweilen intern bleiben. Aus den Zahlen ist auch rückschließbar: Zahl der Sitzungen. Das ist noch auszuwerten. Nach rascher Erstmeinung: 1x etwa alle 2 Monate.


B2. Nun muss nur noch die Aufwandsseite geklärt werden hier im Forum.
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Wie viele Stunden muss ein Hauptmitglied pro Monat schätzungsweise arbeiten?
- für insgesamt rund 1 200 Euro monatlich -
Wie viele Stunden ein "stellvertretendes" Mitglied?
- für insgesamt 6000 Euro jährlich

Nämlich fairerweise, das sind nicht nur Sitzungen, sondern Diverses ist im E-Mail-Umlaufverfahren. Was genau, "nichts Genaues weiß man nicht"? Da müsste es Infos mit Quellenangabe im Netz geben.

Inwieweit sind diese "Ehrenamts-Aufwandsentschädigungen" abgaben-befreit?
- Das ist ein GANZ HEFTIGER Faktor, kann den reale Vergütungsansatz nämlich rund verdoppetn.


B3. Frage am Rande: Wie viele Stunden pro Woche arbeitet die Bundeskanzlerzin?
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Gibt es da mit Quelle ausgestatte abgesicherte Info?
Da hat doch einmal ein Journalist die Offenlegung des Terminkalenders erstritten?
Ihr Gehalt, wie viel war das noch mal? Quelle?


B4. Sofern dann alles überschaubar erscheint,
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will @pjotre hier den Schätzwert des Stundenlohns nachvollziehbar rechnerisch darlegen.
Besonders rechtlich delikat wäre, sofern hier steuerliche Sondervorteile wegen "Ehrenamt" zum Tragen kamen. Die sind gedacht für ein paar magere Euro .- jedenfalls unterhalb Mindestlohn pro Stunde - für das Blümchenpflanzen im Stadtpark, um es einmal übertreibend zu veranschaulichen.

Man regelt das in Gesetzen mit gutem Grund über die Ehrenamts-Schublade, damit die Unterschreitung des Mindestlohns, Nebenerwerbsverbote, Abrechnungs-Bürokratie usw., damit all das ausgehebelt wird für Mikro-Beträge. Für Vergütungen in monatlicher Größenordnung eines Geringverdieners kann das natürlich nicht angewandt werden. Da könnte Zündstoff sein. Müssen wir ermitteln. Das kostet Ermittlungs-Arbeitszeit. Wo kein Fleiß, da kein Preis.


B5.  "der belohnende Preis":  Die Belohnung wäre, das Heuchelei-Gebäude
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der "edlen Streiter des Guten" von "ARD, ZDF etc." mal beispielhaft perfekt finanziell zu sezieren. Die rechnerische Analyse geht dann ein in die Info-Sammlung als Anhang zur aktuellen Serie der Verfassungsbeschwerden.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Mai 2021, 14:16 von Bürger«
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Steuerrecht: Ist schon geklärt: Nur knapp 1000 Euro sind steuerfrei.
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https://deutsches-ehrenamt.de/steuern-im-verein/aufwandsentschaedigung/

Allerdings nur, falls wirklich "Ehrenamt", also "irgendwie unterbezahlt".
Im Fall einer Vergütung zum Stundenlohn der Bundeskanzlerin dürfte Unterbezahlung "irgendwie nicht so ganz überzeugend erscheinen". Die verbale Bezeichnung als "Aufwandsentschädigung für Ehrenamt" muss da wohl ersetzt werden durch "Aufsichtsrats-Tantieme". So etwas dürfte wohl voll zu versteuern sein.


Jetzt fehlt nur noch die Klärung:
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Wie viele Stunden pro Monat oder pro Jahr arbeiteten die WDR-Rundfunkräte schätzungsweise?
Und erst recht, was die Stellvertreter für ihre jährlichen je 6000 Euro machten. 

Und auch, haben die Rundfunkräte möglicherweise nach dem Ausscheiden irgendwelche "Pensions"-Ansprüche? Vermutlich nicht.


Und der Begriff "Aufwandsentschädigung"
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ist ja so, weil der Betreffende den "Aufwand" dann besser steuerlich absetzen kann - beispielsweise das "home office" in der Villa für die Aufgabe "Rundfunkrat". 
Das könnte ein richtiges Dickicht sein? Oder vielleicht nicht? Bleibt noch ein wenig aufzuklären.

Wir kümmern uns - um jeden, der als Parlamentsredner den Gewissensverweigerer Georg als Schädiger des gemeinen Wohls einstufte.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Mai 2021, 14:17 von Bürger«
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B
  • Beiträge: 140
Moin,

der Suchbegriff "Rundfunkräte kosten Millionen" in einer Suchmaschine fördert erhebliches zu Tage. Problem ist eine substantiierte Zusammenfassung, da zwar Summen genannte werden aber kaum nachvollziehbare Zahlen.

Z.B. Rundfunkbeitrag kostet 300 Millionen Euro extra in 2013
https://www.welt.de/wirtschaft/article113504569/Rundfunkbeitrag-kostet-300-Millionen-Euro-extra.html

Edit "Markus KA":
Hierzu Querverweise zu themenverwandte Beiträge:
Ehrenamtliche Rundfunkräte kosten Millionen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17007.0.html



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 @Buntschuh :
Inkasso kostet rund 200 Millionen Euro jährlich:
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Ausgewiesene Kosten knapp 200 plus ungedeckter Teil der Vollstreckungskosten - geht zu Lasten der Staatshaushalte.
Das ließe sich automatisieren durch ein weniger dümmliches Inkasso-Gesetz. An den 200 Millionen für den absurden Inkassoangriff auf den Volksfrieden im Land verdienen aber diverse Personen relativ weit oben relativ viel mit. Willst du die wahren Gründe für absurd  Sachen wissen, dann folge der Spur des Geldes.


Verwaltungsräte aller Sender:
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Rund 10 Sender zu jährlich rund 2 Millionen Euro pro Jahr: Rund 20 Millionen Euro.
Das ist für rund 10 Milliarden Euro Unternehmensvolumen in einem tragbaren Rahmen. Nur das Wie führt zu vielen Fragen und da sind wir jetzt dran.


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Die "Aufwandsentschädigungen" der Politik sind wohl immer "steuerfrei und ohne Kontrolle der Verwendung".

Dies schließe ich als Vermutung aus einem Leserkommentar:
Zitat
meine Sicht der Dinge
vor 4 Stunden
 9542 Euro bekommt jeder Abgeordnete im Monat, Dazu kommt eine Aufwandspauschale von 4.318 Euro pro Monat. Die ist steuerfrei und für die Aufwendungen im Rahmen des Bundestagsmandats gedacht. Dabei hat jeder Abgeordnete viel Spielraum und muss sich nicht für seine Ausgaben rechtfertigen. Häufig wird das Geld für eine zweite Wohnung in Berlin und ein Büro im Wahlkreis ausgegeben.   und dann noch 20.000 Euro  als Nebeneinkünfte erwirtschaften, da kann man die Zahlung  von viel Geld als gescheitert ansehen, um die Politiker unabhängig  zu machen...
Beitrag / Direktlink: https://www.welt.de/231273263#/comment/60a7650b47bb6b00017c2eb3
Im Artikel über den Nebenabgaben- Nichtangaben- Kleinskandel der Grünen:
https://www.welt.de/politik/deutschland/article231273263/Nach-Baerbock-Auch-Oezdemir-meldet-Bundestag-20-500-Euro-nach.html

Also schön, die Gehaltsempfänger in Home-Office-Zeiten kriegen zukünftig 15 000 Euro  pro Jahr nicht als Gehalt, sondern als "pauschale Aufwandsentschädigung" (für die dann auch das Finanzamt keinen Realkosten-Nachweis verlangen kann
- und sparen damit im Mittel rund 10 000 Euro Abgaben im Jahr (Arbeitgeberanteile natürlich auch als Ersparnis-Amteil).

Wenn das Finanzamt das nicht mag, das lässt sich irgendwie ahnen, dann kann man es ja mal mit dem Gleichheitsprinzip gemäß GG versuchen. Wer das in NRW betreibt, da wäre ja dann die Frage auf dem Tisch. was ist denn der "reale Aufwand" von über 10 000 Euro jährlich bei den Rundfunkratsmigliedern? Und 5000 Euro jährlich bei den Stellvertretern?
Denn Kosten für Reisen und Übernachtung gibt es ja obendrein und Arbeitszeitvergütung von so hohen Summen, das ist auch im Fall "Ehrenamt" unter voller Abgabenlast.

Wetten, dass die Mitglieder des Rundfunkrats so eine ja wohl risikofreie korrekte Bürger-Verfassungsbeschwerde nicht besonders mögen werden?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. Mai 2021, 15:00 von Bürger«
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