"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Aktionen – Alternativen – Erlebnisse
Bundesweite Verfassungsbeschwerden 2021 [DISKUSSION & DETAILS]
pjotre:
Zum Thread...
Bundesweite Verfassungsbeschwerden 2021 [AKTION & KOORDINATION]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35216.0
...hier noch für Detail-Diskussionen
Bundesweite Verfassungsbeschwerden 2021 [DISKUSSION & DETAILS]
Der AKTIONS-Thread führte öfter zur Erörterung der betroffenen Gesichtspunkte. Sofern die Texte etwas länger sind, verwässern sie die nötige Praxisnähe der Teilnehmer-Koordination. Deshalb wurde hier nun dieser neuer Thread geschaffen, der für die Diskussion "über" vorgesehen ist, die ja Wichtiges erbringen kann.
Gesine:
Pjotre,
das BVerfG hat 2018 die Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrags bestätigt (Ausnahme Zweitwohnungen).
Verstehe ich Dich richtig: Du willst gegen das Urteil des höchsten deutschen Gerichts eine Verfassungsbeschwerde eingeben?
Seit 2013 haben einige Bürger gegen den Rundfunkbeitrag geklagt. Sie sind alle gescheitert.
Die Landesparlamente bzw. deren Abgeordnete geben die Gesetze vor. Das BVerfG hat die Gesetzeslage 2018 bestätigt.
Wenn Änderungen vorgenommen werden sollten, dann kann das - nach meiner Meinung - nur in den Landesparlamenten geschehen.
pinguin:
--- Zitat von: Gesine am 14. Mai 2021, 12:58 ---das BVerfG hat 2018 die Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrags bestätigt
--- Ende Zitat ---
Es wurde nur die formelle Übereinstimmung zum Grundgesetz bestätigt, nicht die ebenfalls nötige materielle Übereinstimmung, denn dazu hätte es zuvor einer Entscheidung des EuGH bedurft, die sich konkret mit den unionsrechtlichen Auswirkungen des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages befasst. Was das BVerfG auch dadurch zum Ausdruck brachte, daß es sich in der Entscheidung mit dem materiellen Unionsrecht beschäftigte und ausdrücklich in Rn. 141 hervorhob, daß das materielle Unionsrecht für den Streitfall wesentlich ist.
Das Gericht muß materiellem Unionsrecht entsprechen -> 1 BvR 1675/16
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30058.0
Rn. 141
--- Zitat --- [...] Dabei kommt es für die Prüfung einer Verletzung von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nicht in erster Linie auf die Vertretbarkeit der fachgerichtlichen Auslegung des für den Streitfall maßgeblichen materiellen Unionsrechts an, sondern auf die Vertretbarkeit der Handhabung der Vorlagepflicht nach Art. 267 Abs. 3 AEUV (vgl. BVerfGE 128, 157 <188>; 129, 78 <107>). [...]
--- Ende Zitat ---
Nochmals zur Erinnerung:
Medienrecht, Datenschutzrecht, Verbraucherschutzrecht, Grundrecht sind allesamt Unionsrecht; ohne Vorlage an den EuGH bzw. Auswertung bestehender Entscheidungen des EuGH
[Übersicht] EuGH-Entscheidungen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34997.0
darf auch das BVerfG keine materielle Übereinstimmung unionsrechtlich geregelter Bereiche mit dem dt. Grundgesetz mehr feststellen, da nur die europäischen Gerichte zur Auslegung des Unionsrechts befugt sind, denn das nationale Recht darf nicht (mehr) angewandt werden, wenn ihm Unionsrecht entgegensteht.
Edit "Bürger" @alle:
Bitte nicht weiter ausweiten, sondern zunächst nur dem Initiator und Thread-Ersteller "pjotre" Gelegenheit zur kurzen Stellungnahme geben. Danke.
Von hier aus kann nur kurz konstatiert werden, dass eine BVerfG-Entscheidung - auch die (zudem nicht überzeugende bzw. willkürlich erscheinende) vom 18.07.2018 in Sachen "Rundfunkbeitrag" - nie "in Stein gemeißelt" ist, da das BVerfG nur über die vorgetragenen Aspekte verhandelt und entscheidet und somit alle nicht vorgetragenen und/oder nicht behandelten Aspekte immer noch relevant sind und/oder sich auch neue Aspekte ergeben. Die BVerfG-Entscheidung ist kein allumfassender Freibrief für den sog. "Rundfunkbeitrag"! Das wird zwar von ARD-ZDF-GEZ in Eigennutz gern so suggeriert und von den Verwaltungsgerichten bislang ähnlich verkürzt betrachtet - aber auch dagegen ist der weitere Rechtsweg gegeben und wird auch bis zum bitteren Ende durchgefochten. Das so hinzunehmen ist jedenfalls keine Option. Und der - mindestens ebenso wichtige - politische Weg ist unabhängig davon ebenfalls weiter zu beschreiten.
pjotre:
@Bürger sagt es, diesen Thread bitte nicht verwässern durch Diskussion "über". Wer dies möchte, dafür bitte neue Threads machen. Nur ganz kurz zum Verständnis der Textvorlage - bitte nicht in diesem Thread zur Diskussion ausweiten:
a) @Gesine : Selbstverständlich kann das BVerfG eigene Entscheide selber aufheben. Beispiele dafür: Straffreiheit der Homosexualität (auch) zwischen Männern; Rechte der Ehefrau; und anderes mehr.
b) Es gab ausschlaggebende Argumente-Lücken der Beschwerdeführer für den BVerfG-Entscheid 18. Juli 2018 "Rundfunkabgabe". Das ist hier im Forum mehrfach intensiv dargelegt worden. Auch ich bin der eigenen Beschränkung gemäß Einstiegsbeitrag unterworfen, derartiges in diesem Thread nicht zu wiederholten.
c) Wie die Antragsliste zeigt, geht es um viel mehr als nur die Rundfunkabgabe. Alles ist Landesrecht. Zu allem haben sowieso die Landesverfassungsgerichte das erste Wort. Das Bundesverfassungsgericht hat ein Verwerfungs-"Monopol" nur für Bundesrecht. Für Landesrecht besteht ein Verwerfungs-Duopol.
Und nun die wenig bekannte Prioritätsregel: Wenn auch nur 1 einziges der über 10 Landeverfassungsgerichte auch nur 1 Kernantrag befürwortet, also insoweit die Staatsverträge "verwirft", so ist das Bundesverfassungsgericht nicht mehr befugt, diesen Gesetzesteil für dies Bundesland zu reaktivieren. Und damit wäre das gesamte System ziemlich sicher bundesweit am Ende. Nur 1 Gericht nur 1 der Kernanträge, und der Spuk ist vermutlich beendet. Das ist die Logik der Strategie, dies ablesbar in der Anträge-Übersicht hier im Thread (siehe die Variante .pdf).
d) @pinguin : Dank der einzigartigen Leistung von @pinguin im Forum wird nun zum allerersten Mal den Verfassungsrichtern für alle berührten Fragen der EU-Rechtsrahmen dargelegt. Welcher Jurist kennt das schon. @pinguin kennt. Diese Verfassungsbeschwerde kennt. Das ist ein Novum. Das ändert ganz grundlegend die Parameter.
Gesine:
Ist die Intention, dass die Verfassungsgerichtshöfe der Bundesländer die Urteile des BVerfGs sowie des EuGHs überprüfen?
Das Bundesverfassungsgericht hat den Rundfunkbeitrag bestätigt. Das EuGH hält den Rundfunkbeitrag mit dem Unionsrecht vereinbar (Urteil vom 13.12.2018, Az.: C-492/17).
Die Verfassungsgerichtshöfe der Bundesländer könnten diese Urteile kippen?
Warum mindestens 40000 Unterschriften? Eine Verfassungsbeschwerde kann jeder einzelne Bürger, der unmittelbar betroffen ist, einreichen - soweit ich weiß.
Navigation
[0] Themen-Index
[#] Nächste Seite
Zur normalen Ansicht wechseln