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Bundesweite Verfassungsbeschwerden 2021 [DISKUSSION & DETAILS]
ope23:
Bitte, Gesine, wiederholen Sie sich nicht.
--- Zitat von: Gesine am 15. Mai 2021, 10:13 ---Ist die Intention, dass die Verfassungsgerichtshöfe der Bundesländer die Urteile des BVerfGs sowie des EuGHs überprüfen?
--- Ende Zitat ---
Nein. Bitte lesen Sie noch einmal, was pjotre zuletzt geschrieben hat.
--- Zitat von: Gesine am 15. Mai 2021, 10:13 ---Das Bundesverfassungsgericht hat den Rundfunkbeitrag bestätigt.
--- Ende Zitat ---
Auch dazu haben Sie eine Antwort erhalten: Bestätigt ist, dass der Rundfunkbeitrag als Abgabe nicht verfassungswidrig ist. Über den ganz großen "Rest", mit dem sich das ganze Forum seit mehr als zehn Jahren in Tausenden von Beiträgen beschäftigt, hat das BVerfG keine Aussage getroffen.
Bitte schauen Sie in die Inhalte der geplanten Verfassungsbeschwerde.
--- Zitat von: Gesine am 15. Mai 2021, 10:13 ---Das EuGH hält den Rundfunkbeitrag mit dem Unionsrecht vereinbar (Urteil vom 13.12.2018, Az.: C-492/17).
--- Ende Zitat ---
Dieser Satz ist offensichtlich herbeikopiert. Bitte studieren Sie das Urteil genauer.
In diesem EuGH-Urteil wurde festgestellt, dass der Übergang von Rundfunkgebühr zu Rundfunkbeitrag nicht meldepflichtig war und dass öffentlich-rechtlichen Anstalten eine hoheitliche Befugnis eingeräumt werden kann, Abgaben selbst beizutreiben. Mehr ist nicht entschieden worden. Allein schon, dass die Frage nach einem Bürgerrecht einer Barzahlung später in einem getrennten EuGH-Verfahren untersucht wurde, sagt schon, dass dieses EuGH-Urteil von 2018 nicht der ultimative Joker für den deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunk war.
--- Zitat von: Gesine am 15. Mai 2021, 10:13 ---Die Verfassungsgerichtshöfe der Bundesländer könnten diese Urteile kippen?
--- Ende Zitat ---
Dazu hat pjotre Ihnen auch schon eine sehr gute Antwort gegeben.
--- Zitat von: Gesine am 15. Mai 2021, 10:13 ---Warum mindestens 40000 Unterschriften? Eine Verfassungsbeschwerde kann jeder einzelne Bürger, der unmittelbar betroffen ist, einreichen - soweit ich weiß.
--- Ende Zitat ---
Ja, und? Es sind eben 40000 Bürger (und mutmaßlich noch viele mehr) betroffen. Popularbeschwerden sind meines Wissens beim BVerfG nicht zulässig. Das als Gegenargument gegen den Einwand bzgl. der 40000.
Wenn einer Verfassungsbeschwerde abgeholfen/stattgegeben wird, dann nur für den betroffenen Bürger. Die ihn belastenden Hoheitsakte werden aufgehoben usw. Wenn das BVerfG nicht zusätzlich eine Aufgabe für den Gesetzgeber formuliert, war es das. Es ist lediglich Sache der Rechtspolitik - und hier macht man es glücklicherweise noch vernünftig -, dass der Gesetzgeber die rechtlichen Grundlagen auch von sich aus verändert.
Falls Sie weitere Einwände haben, eröffnen Sie bitte einen neuen Thread. Möglicherweise macht das die Moderation für Sie und schiebt Ihre (weiteren) Beiträge dorthin. Ich weiß es nicht, aber schreibe es Ihnen lieber noch einmal.
pinguin:
--- Zitat von: Gesine am 15. Mai 2021, 10:13 ---Ist die Intention, dass die Verfassungsgerichtshöfe der Bundesländer die Urteile des BVerfGs sowie des EuGHs überprüfen?
Das Bundesverfassungsgericht hat den Rundfunkbeitrag bestätigt. Das EuGH hält den Rundfunkbeitrag mit dem Unionsrecht vereinbar (Urteil vom 13.12.2018, Az.: C-492/17).
Die Verfassungsgerichtshöfe der Bundesländer könnten diese Urteile kippen?
Warum mindestens 40000 Unterschriften? Eine Verfassungsbeschwerde kann jeder einzelne Bürger, der unmittelbar betroffen ist, einreichen - soweit ich weiß.
--- Ende Zitat ---
Deine ganzen Fragen sollen in diesem Thema nicht diskutiert werden; so habe ich auch die Aufforderung von User Pjotre verstanden?
Der EuGH hat den Rundfunkbeitrag in der benannten Rechtssache nur im beihilferechtlichen Sinne behandelt und alle anderen Vorlagefragen wegen nicht hinreichender Herausarbeitung der individuellen Betroffenheit der Kläger*innen nicht zur Entscheidung angenommen; es ist also nichts entschieden, außer das bestätigt wurde, daß es eine Beihilfe ist. Und dieses wiederum ist eine Sache der Wettbewerber des ÖRR, denn nur diese sind im Beihilferecht Beteiligte. Und so lange die schlucken, daß der Staat seinen ÖRR zu ihren Lasten unionsrechtlich unzulässigerweise begünstigt, ist denen auch nicht zu helfen. In Dänemark oder Frankreich wäre das undenkbar.
Das BVerfG hat oft genug herausgearbeitet, daß eine landesrechtliche Regel auch dann auf landesrechtlicher Basis gekippt wird, wenn sie bundes- und unionsrechtliche Elemente enthält; EuGH wie BVerfG kippen die landesrechtliche Regel dann, wenn sie weder mit Unions- noch Bundesrecht vereinbar ist. Da die jeweilige Landesverfassung in jedem Land aber trotzdem unterschiedlich ist, kann es dennoch sein, daß eine Landesregel gegen die eigene Landesverfassung verstößt. In Brandenburg bspw. ist das Unionsrecht, das darüberhinaus auch Bundesrecht darstellt, in Form des Art 10 EMRK auch als Landesrecht zwingend einzuhalten, da Teil der Landesverfassung, was ebenfalls für das Sozialrecht der Union gilt.
Selbst das Land Berlin soll jetzt seine Landesverfassung dahin geändert haben, nur finde ich das betreffende Gesetz nicht.
Allein die Länder Brandenburg und Berlin könnten diese ganze derzeitige Rundfunkfinanzierung in die Geschichte schicken, die östlichen Länder mit Berlin zusammen insgesamt sowieso, und dieses ohne Mitspracherecht der ÖRR. Selbst der Bund könnte das alles via Kartellsenat des BGH auf bundesfachgerichtlichem Wege kippen, dazu braucht es bloß die Kraft, EuGH C-280/00 aufzuarbeiten, betrifft Sachsen-Anhalt, und der Bund war hier Beteiligter. Mögen die Länder für den Inhalt ihres Rundfunks zuständig sein, so hat der Bund doch die Pflicht, dafür zu sorgen, daß die unionsrechtlichen Kriterien, wie sie in Belangen der Bundesrepublik Deutschland durch den EuGH präzisiert worden sind, eingehalten werden; der Bund ist sowohl Vertragspartner der Union als auch des Europarates, und die Länder sind dem Bund untergeordnet, trotz der ihnen zugestandenen Teileigenständigkeit.
pjotre:
Es ist eindeutig ein Missbrauch der asymmetrischen Macht der ARD-Juristen,
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völlig verkehrte Deutungen der Rechtsprechung in die Welt zu setzen - und auch Gerichte bis zum Bundesverfassungsgericht durch die abgabenfinanzierte asymmetrische Informations-Übermacht zu beeindrucken. Wir werden uns auf keinen Fall zum gläubigen Akzeptierer dies Missbrauchs manipulieren lassen.
Dieser Missbrauch wird nun erstmals durch diesen großen Anlauf in allen Details den Richtern offengelegt. Erstmals ist das Volk zu hören, nicht nur der Gegner von 30 Prozent des Volkes (30 % Nichtzuschauer).
Erstmals bekommen die Richter das, was sie benötigen: Nicht nur Jura-Diskurse, über die die asymmetrische Gegenmacht immer mit Anti-Dikuresen triumphieren wird dank politischer Rückendeckung,
sondern knallharte Statistik: Bei 85 Prozent Nichtzuschaueranteil bis Alter 55 ist jeder bisherige Rechtfertigungsversuch des Zwangs der Zahlung juristisch gesehen nur noch von Makulaturwert.
Erstmals wird das berührte EU-Recht voll einbezogen.
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Also Subventionsrecht, Wettbewerbsrecht, grenzüberschreitende Gleichbehandlung, Grundrechte-Charta u.ä.m..
Das erfolgte EuGH-Verfahren (LG-Richter Dr. iur. Sprißler, Tübingen) hatte Aktivlegitimation nur für eine ganz kleine Randfrage des Rechts. Der EuGH hat die allgemeinen Grundsatzfragen, die durchaus vorgetragen wurden, mangels Aktivlegitimation aus der Urteilsfindung ausgeklammert, was er jedenfalls durfte. (Ob "musste, sei nicht unser Thema hier.)
Dass die ARD-Juristen erfolgreich - auch bei Gerichten - kolportieren konnten, der EuGH habe "über das Recht der Rundfunkabgabe" entscheiden, zeigt, wie wenig VG-Richter mit Normenkontrolle vertraut sind für das komplexe Medienrecht.
Wie das Manipulieren "auch durch Unterlassen" möglich ist, zeigt ein Blick auf die Urteilsliste des falsch benannten "Beitrags"-Service" im Internet.
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Dort fehlt schon immer die Geringverdiener-Befreiung - der richtungsbestimmende Entscheid BVerfG 1 BvR 665/10.
Die Liste endet für 2018 - was ist denn da passiert? Richtig, für 2019 hätte der richtungweisende Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts von Dezember 2019 auftauchen müssen.
Das alles hätte ja VG-Richter irritieren können? Tja, so funktioniert nun einmal Politik- und Justizskandal.
Selbstverständlich kann man "Massenbeschwerden" organisieren.
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Warum wird das bestritten, ohne sich informiert zu haben?
Beispiele mit 20 000 bis 30 000 Teilnehmern gibt es, einfach mal nachlesen im Internet. Ganz aktuell die Sammelbeschwerde 2021 gegen die EU-Vergemeinschaftung der Staatsschulden der Corona-Finanzprogramme.
Die Planung übernimmt die Erfahrungen dieser Verfahren. Wer dies nicht kennt, bitte sich zur Meinungsäußerung erst einfinden, sobald dies nachgelesen wurde.
Bitte unterscheiden, der Begriff "Popularbeschwerden" - in einigen Varianten - meint etwas anderes.
Eine spezifische Variante ist sogar ausdrücklich in Deutschland verankert, nämlich (nur) in Bayern. Gemeint ist dort, dass die Normenkontrollbeschwerde nicht zeitlich begrenzt ist. Allerdings ist das Verfahren bezüglich der möglichen Urteilsformen in wesentlichen Teilen wohl unvereinbar mit dem Grundgesetz,
Auch dies wird in den Verfahrenstexten aktuell seziert, weil für den Medienstaatsvertrag 2020 intensiv bedeutsam wirkend.
Diejenigen, die sich bisher beeindrucken ließen durch die unendlich fortsetzbare Liste der Manipulationshandlungen,
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bitte nicht die aktuelle Aufgabe bremsen durch Wiedergabe dieses Diskurses der Gegner.
Bitte zur Kenntnis nehmen, all das wird nun Punkt für Punkt zum allerersten Mal dem Gericht vorgetragen. Und erstmals verlangt das Volk, in eigener Sache gehört zu werden, also nicht einfach ein Politiker- und Akademiker-Diskurs-Event über das, was dem Volk "zu seinem Besten" paternalistisch anzutun sei (Entscheid BVerfG 18. Juli 2018 über die Rundfunkabgabe).
Die Vertreter von gez-boykott , rundfunk-frei und Verfassungsbeschwerden-Team wurden dem BVerfG ausdrücklich als die "ebenfalls Anzuhörenden" bereits mitgeteilt - gemäß Art. 20 und 17 GG.
Bitte nicht den nötigen Elan der nötigen Streite bremsen
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durch Verwässern mit dem persönlichen Glauben an platzierte Falschinformationen des asymmetrisch übermächtigen Gegners und der in Aktenüberflutung zu willig folgenden VG-Richter. Welcher VG-Richter "kann" Normenkontrolle und kann sich eine Richtervorlage zeitlich und in der Hierarchie erlauben? Für "mit der Herde laufen" ist niemand belangbar, alles Abweichen erzeugt nur Zoff... So funktionieren Menschen und auch Richter sind Menschen.
Das ist im Forum doch alles längst widerlegt. Über den anti-rechtsstaalichen Missbrauch von Macht-Asymmetrie gibt es "unendlich" viele Analysen - Politologie, Soziologie, Psychologie, Rechtsphilosophie. Hingewiesen sei auf zwei besonders bekannte davon: Google-Suche:
Luhmann brauchbare Illegalität
Fraenkel Maßnahmenstaat
drboe:
Wer "an die Bäume denkt":
1. immer auf Vorder- und Rückseite drucken
2. man kann auf DIN A4 Papier auch 2 Seiten nebeneinander im Format A5 ausgeben, insgesamt also 4 Seiten pro Blatt. Die Schrift wird dabei ebenfalls verkleinert, bleibt aber lesbar. Taschenbücher sind etwa ebenso klein. Reclam-Heftchen noch kleiner.
3. benötigt der ÖRR mit seiner überdimensionierten Anzahl von Sendern und Programmen soviel Energie, dass das Bäume-Vernichtungsäquivalent dieser Verschwendung den Druck selbst mehrerer Zehntausend Seiten deutlich überkompensiert.
M. Boettcher
pjotre:
In Kleinschrift mit der Bitte, es nicht zur Diskussion auszuweiten; denn ich denke, alles zum Thread Passende ist mit diesen 2 Beiträgen gesagt:
@drboe : Ja. alles Wichtige ist gesagt. Allerdings, die Einlieferung von 3 Aktenordnern, "das ist der Plan". Man darf ja Mitarbeiter und Richter mit Sehschwäche nicht diskriminieren. Das optimale Vorgehen ist fallbezogen abzuwägen.
Man kann die 3 Aktenordner auch dem ARD-Intendaten (-in) zur Beitragsakte einreichen mit 1 Seite einer Antragsliste, "zur Begründung siehe Anlage Abschnitt ...". Dafür wiederum folgender Hinweis:
Professionelle Scan-Systeme lassen leere Rückseiten aus. Das ändert sich, sofern man alle Rückseiten serienweise im Wechsel bedruckt mit: Das Grundgesetz - die Eurpäische Menschenrecthskonvention - die EU-Charta - die 10 Gebote des Christentums - und ein paar Koran-Seiten - natürlich in Alt-Arabisch.
Das Scan-System der "Grundsteuerzulage-Inkassozentrale" - sogenanntet "Beitrags-Service - speichert dann immer Rückseite hinter Vorderseite. So werden die Mitarbeiter beim Lesen der Texte zwangs-vertraut damit gemacht, wieso eine Zwangs-Rundfunkabgabe rechtswidrig ist. Diese komplizierten Akten werden dann natürlich in der Bearbeitungspriorität etwas nach hinten rutschen, aber dies Leid der eventuellen Untätigkeit nehmen wir in Kauf für diesen unseren Beitrag zum Bildungs- und Demokratieauftrag auch innerhalb der Sender selbst.
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