Klarstellung: Die Verbraucherzentralen werden nach hier vorliegendem Informationsstand bundesweit weiterhin mit Geld aus der Rundfunkabgabe versorgt, bundesweit wohl insgesamt 1 Millionen Euro.
Dies aber nicht als "Spende", sondern Buchungsposten "Projektförderung". Denn die Verbraucherzentralen "beraten" in Sachen Rundfunkabgabe, obgleich sie bei "öffentlich-Rechtlich" gesetzlich eigentlich nicht dürfen.
Bei Rechtsberatung gilt der gesetzliche Grundsatz: Der Berater darf nicht für die Gegenseite tätig werden. Was ist denn hier los?
Überschlagsrechnung ergab. Die Zuweisungen entsprechen grob gerechnet rund 90 Euro pro "Beratungs"-Fall.
Gestoppt werden konnte dies bei der Zentrale NW, und zwar, weil ein Streitgenosse des Forums über fragdenstaat die Offenlegung des Vertrags verlangte. Also wurde der Vertrag beendet, so dass keiner mehr offenzulegen war.
Im Forum wurde gebeten, dass Zeitbesitzende dies bitte für alle anderen Bundesländer tun könnten. Keiner konnte. "Und wenn sie nicht gestorben sind, dann beraten sie in 100 Jahren noch?"
Wer also gegen diese Zuweisungen ist, mal einen Sonntag abzweigen und für 15 Bundesländer die Offenlegung der Verträge beantragen.
Verbraucherschutzvereine sind übrigens in diversen Rundfunkräten. Da sie "alle" Bürger vertreten müssen laut Gesetz, können sie laut Gesetz nicht "Vertreter gesellschaftlicher Gruppen" sein. Also kann überall die Entpflichtung beantragt werden. Welcher Zeitbesitzende unter uns macht es?
Im Saarland hilft das nicht: Dort ist der Verbraucherschutzverein sogar laut Gesetz im Rundfunkrat mit drin. Ist das Gesetz also nichtig? Verfassungsbeschwerde geht nur mit Anwalt im Saarland. Muss also gleich zum BVerfG? Wer macht es?
"Kamerad*innen", ran an die Keyboards!
Hier aber nur zum Kern-Thema dieses Threads:
An welche Organisationen fließen »Spenden« gewisser Anstalten?