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Da staunt der GEZ-Zahler

Begonnen von Totalverweigerer, 03. August 2012, 13:52

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Totalverweigerer

"Sich fügen heißt lügen!"
(Der Gefangene. Erich Mühsam)

"Die einzige Kunst im Kapitalismus ist der Aufstand gegen alle Autoritäten!" (Graffiti)

"Etwas ist nicht recht, weil es Gesetz ist, sondern es muß Gesetz sein, weil es recht ist."
(Charles-Louis de Montesquieu)

http://www.zahlungsstreik.net

Zasz

Ist das überhaupt rechtens?
<tomtom> Für China-Mafia kenn ich grad den Namen nicht!
<paule> Italien: Mafia, China: Triaden, Japan: Yakuza, Mexico: Diablos
<Sekalthan> Deutschland: Politiker

Leyna.91

Unglaublich !!!!!!!!!!!!!!!!!
Mir fehlen wahrhaftig die Worte !
Anti GEZ!!
Ich gehöre der jüngeren Generation an, die nun wirklich NULL Interesse an den öffentlich-rechtlichen hat!!!.. Ich bin bereit zu kämpfen !

Ell

Zitat von: Zasz am 03. August 2012, 14:16
Ist das überhaupt rechtens?

Wo kein Kläger da kein Richter war mein erster Gedanke. Und wer von uns wäre denn Klageberechtigt ? Und wenn einer von uns Gewinnen würde und die ZDF würde das Geld zurück bekommen, was würde damit passieren ? Die würden doch glatt alles wieder für irgend eine neue Kochsendung oder für Fussball oder sonstwas was wir soooo nötig haben zur Unterhaltung, ausgeben... Kein Cent würde an uns zurückbezahlt werden, egal wie..

Trotzdem finde ich es wichtig wenn man weiß, wenn es bekannt wird was die mit unseren Zwangsgebühren treiben...

DerDa

Ohne Wort...da sieht man wieder, dass es eben doch eine Zweiklassengesellschaft in Deutschland (und auch in vielen anderen Ländern) gibt.

Ell

Zitat von: DerDa am 09. September 2012, 14:42
...da sieht man wieder, dass es eben doch eine Zweiklassengesellschaft in Deutschland (und auch in vielen anderen Ländern) gibt.

War es schon mal anders ?


Lothi50

Hey Totalverweigerer,

Die verschenken doch in jeder Ratesendung unser Geld!

Na endlich werden ein Paar aufwachen.


Gruß Lothi50  ???

Gezi

Unglaublich! Das darf doch nicht sein. Wenn sich eine Privatperson übernimmt, trägt ja auch nicht die Allgemeinheit seine Schulden. Tja, aber jetzt wäre die Frage, wo die geschlossenen Verträge anzufechten sind und wie. Hoffnung auf Erfolg gibts wohl leider kaum.

Sunshine15041977

"Wenn sich eine Privatperson übernimmt, trägt ja auch nicht die Allgemeinheit seine Schulden."

Klar. Privatperson meldet Privatinsolvenz an und ist nach ein paar Jahren schuldenfrei. Und die Zeche zahlt der Steuerzahler oder nicht? Ist doch ganz einfach...
Abschaffung der ÖRR-Diktatur!!!
"... denn, sie wissen nicht, was sie tun!"

Speedy

Zitat von: Sunshine15041977 am 30. Oktober 2012, 23:32
"Wenn sich eine Privatperson übernimmt, trägt ja auch nicht die Allgemeinheit seine Schulden."

Klar. Privatperson meldet Privatinsolvenz an und ist nach ein paar Jahren schuldenfrei. Und die Zeche zahlt der Steuerzahler oder nicht? Ist doch ganz einfach...


1. Der Schuldner ist nach Erteilung der Restschuldbefreiung nicht schuldenfrei, die Schulden können nur nicht mehr eingetrieben werden.

2. Die meisten Schulden entstehen gegenüber privaten Gläubigern, wie Vermietern, Versandhäusern, Banken, Bauunternehmern.
Diese werden bei Banken teils durch Kreditausfallversicherungen aufgefangen; Vermieter gehen in der Regel leer aus.

3. Schulden bei Finanzämtern werden gerne als verbotene unerlaubte Handlung (Steuerhinterzeihung, Steuerverkürzung) gehandhabt und sich von der Restschuldbefreiung ausgenommen, d.h. nach Abschluss des Insolvenzverfahrens immer noch zu zahlen .....

doe

Zitat von: Thomas am 31. Oktober 2012, 07:12
3. Schulden bei Finanzämtern werden gerne als verbotene unerlaubte Handlung (Steuerhinterzeihung, Steuerverkürzung) gehandhabt und sich von der Restschuldbefreiung ausgenommen, d.h. nach Abschluss des Insolvenzverfahrens immer noch zu zahlen .....

Kurz gesagt: Steuerschulden verjähren nicht!
Manche Beiträge können Spuren von Satire enthalten.

Oberlehrer

Zitat von: Thomas am 31. Oktober 2012, 07:12

1. Der Schuldner ist nach Erteilung der Restschuldbefreiung nicht schuldenfrei, die Schulden können nur nicht mehr eingetrieben werden.

2. Die meisten Schulden entstehen gegenüber privaten Gläubigern, wie Vermietern, Versandhäusern, Banken, Bauunternehmern.
Diese werden bei Banken teils durch Kreditausfallversicherungen aufgefangen; Vermieter gehen in der Regel leer aus.

3. Schulden bei Finanzämtern werden gerne als verbotene unerlaubte Handlung (Steuerhinterzeihung, Steuerverkürzung) gehandhabt und sich von der Restschuldbefreiung ausgenommen, d.h. nach Abschluss des Insolvenzverfahrens immer noch zu zahlen .....

1. Der Wert dieser Aussage ist rein akademischer Natur und für die Praxis irrelevant

2. stimmt absolut; Telekommunikationsunternehmen nicht zu vergessen

3. falsch! Auf die Schnelle hier ein Link: http://www.ra-franzke.de/beratung/verbraucherinsolvenz/faq/steuerschulden.html
Achtung: Deutsche Richter benutzen im Gegensatz zu Barbara Salesch keine Gavel.

Speedy

@Oberlehrer:

§ 290
Versagung der Restschuldbefreiung

(1) ....
   2.    der Schuldner in den letzten drei Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag vorsätzlich oder grob fahrlässig schriftlich unrichtige oder unvollständige Angaben über seine wirtschaftlichen Verhältnisse gemacht hat, um einen Kredit zu erhalten, Leistungen aus öffentlichen Mitteln zu beziehen oder Leistungen an öffentliche Kassen zu vermeiden,

Soviel zum Thema Steuerhinterziehung.

Oberlehrer

Zitat von: Thomas am 01. November 2012, 16:02
@Oberlehrer:

§ 290
Versagung der Restschuldbefreiung

(1) ....
   2.    der Schuldner in den letzten drei Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag vorsätzlich oder grob fahrlässig schriftlich unrichtige oder unvollständige Angaben über seine wirtschaftlichen Verhältnisse gemacht hat, um einen Kredit zu erhalten, Leistungen aus öffentlichen Mitteln zu beziehen oder Leistungen an öffentliche Kassen zu vermeiden,

Soviel zum Thema Steuerhinterziehung.

@Thomas:

Wem soll ich mehr Glauben schenken? Dir (nach eigenen Angaben kein Jurist) oder einem Organ der Rechtspflege?

Der angeführte §290 passt hier überhaupt nicht; Titel der LRAs werden nach erfolgreicher Restschuldbefreiung für kraftlos erklärt! ;D
Achtung: Deutsche Richter benutzen im Gegensatz zu Barbara Salesch keine Gavel.

Zasz

Man sollte bedenken dass die LRA/GEZ oft die geltenden gesetze ignorieren bis ein anwalt eingeschaltet wird.
<tomtom> Für China-Mafia kenn ich grad den Namen nicht!
<paule> Italien: Mafia, China: Triaden, Japan: Yakuza, Mexico: Diablos
<Sekalthan> Deutschland: Politiker