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Allgemeines => Dies und Das! => Thema gestartet von: Totalverweigerer am 03. August 2012, 13:52
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http://www.n-tv.de/panorama/ZDF-beglich-Wedels-Schulden-article6868461.html (http://www.n-tv.de/panorama/ZDF-beglich-Wedels-Schulden-article6868461.html)
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Ist das überhaupt rechtens?
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Unglaublich !!!!!!!!!!!!!!!!!
Mir fehlen wahrhaftig die Worte !
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Ist das überhaupt rechtens?
Wo kein Kläger da kein Richter war mein erster Gedanke. Und wer von uns wäre denn Klageberechtigt ? Und wenn einer von uns Gewinnen würde und die ZDF würde das Geld zurück bekommen, was würde damit passieren ? Die würden doch glatt alles wieder für irgend eine neue Kochsendung oder für Fussball oder sonstwas was wir soooo nötig haben zur Unterhaltung, ausgeben... Kein Cent würde an uns zurückbezahlt werden, egal wie..
Trotzdem finde ich es wichtig wenn man weiß, wenn es bekannt wird was die mit unseren Zwangsgebühren treiben...
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Ohne Wort...da sieht man wieder, dass es eben doch eine Zweiklassengesellschaft in Deutschland (und auch in vielen anderen Ländern) gibt.
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...da sieht man wieder, dass es eben doch eine Zweiklassengesellschaft in Deutschland (und auch in vielen anderen Ländern) gibt.
War es schon mal anders ?
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Hey Totalverweigerer,
Die verschenken doch in jeder Ratesendung unser Geld!
Na endlich werden ein Paar aufwachen.
Gruß Lothi50 ???
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Unglaublich! Das darf doch nicht sein. Wenn sich eine Privatperson übernimmt, trägt ja auch nicht die Allgemeinheit seine Schulden. Tja, aber jetzt wäre die Frage, wo die geschlossenen Verträge anzufechten sind und wie. Hoffnung auf Erfolg gibts wohl leider kaum.
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"Wenn sich eine Privatperson übernimmt, trägt ja auch nicht die Allgemeinheit seine Schulden."
Klar. Privatperson meldet Privatinsolvenz an und ist nach ein paar Jahren schuldenfrei. Und die Zeche zahlt der Steuerzahler oder nicht? Ist doch ganz einfach...
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"Wenn sich eine Privatperson übernimmt, trägt ja auch nicht die Allgemeinheit seine Schulden."
Klar. Privatperson meldet Privatinsolvenz an und ist nach ein paar Jahren schuldenfrei. Und die Zeche zahlt der Steuerzahler oder nicht? Ist doch ganz einfach...
1. Der Schuldner ist nach Erteilung der Restschuldbefreiung nicht schuldenfrei, die Schulden können nur nicht mehr eingetrieben werden.
2. Die meisten Schulden entstehen gegenüber privaten Gläubigern, wie Vermietern, Versandhäusern, Banken, Bauunternehmern.
Diese werden bei Banken teils durch Kreditausfallversicherungen aufgefangen; Vermieter gehen in der Regel leer aus.
3. Schulden bei Finanzämtern werden gerne als verbotene unerlaubte Handlung (Steuerhinterzeihung, Steuerverkürzung) gehandhabt und sich von der Restschuldbefreiung ausgenommen, d.h. nach Abschluss des Insolvenzverfahrens immer noch zu zahlen .....
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3. Schulden bei Finanzämtern werden gerne als verbotene unerlaubte Handlung (Steuerhinterzeihung, Steuerverkürzung) gehandhabt und sich von der Restschuldbefreiung ausgenommen, d.h. nach Abschluss des Insolvenzverfahrens immer noch zu zahlen .....
Kurz gesagt: Steuerschulden verjähren nicht!
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1. Der Schuldner ist nach Erteilung der Restschuldbefreiung nicht schuldenfrei, die Schulden können nur nicht mehr eingetrieben werden.
2. Die meisten Schulden entstehen gegenüber privaten Gläubigern, wie Vermietern, Versandhäusern, Banken, Bauunternehmern.
Diese werden bei Banken teils durch Kreditausfallversicherungen aufgefangen; Vermieter gehen in der Regel leer aus.
3. Schulden bei Finanzämtern werden gerne als verbotene unerlaubte Handlung (Steuerhinterzeihung, Steuerverkürzung) gehandhabt und sich von der Restschuldbefreiung ausgenommen, d.h. nach Abschluss des Insolvenzverfahrens immer noch zu zahlen .....
1. Der Wert dieser Aussage ist rein akademischer Natur und für die Praxis irrelevant
2. stimmt absolut; Telekommunikationsunternehmen nicht zu vergessen
3. falsch! Auf die Schnelle hier ein Link: http://www.ra-franzke.de/beratung/verbraucherinsolvenz/faq/steuerschulden.html (http://www.ra-franzke.de/beratung/verbraucherinsolvenz/faq/steuerschulden.html)
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@Oberlehrer:
§ 290
Versagung der Restschuldbefreiung
(1) ....
2. der Schuldner in den letzten drei Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag vorsätzlich oder grob fahrlässig schriftlich unrichtige oder unvollständige Angaben über seine wirtschaftlichen Verhältnisse gemacht hat, um einen Kredit zu erhalten, Leistungen aus öffentlichen Mitteln zu beziehen oder Leistungen an öffentliche Kassen zu vermeiden,
Soviel zum Thema Steuerhinterziehung.
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@Oberlehrer:
§ 290
Versagung der Restschuldbefreiung
(1) ....
2. der Schuldner in den letzten drei Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag vorsätzlich oder grob fahrlässig schriftlich unrichtige oder unvollständige Angaben über seine wirtschaftlichen Verhältnisse gemacht hat, um einen Kredit zu erhalten, Leistungen aus öffentlichen Mitteln zu beziehen oder Leistungen an öffentliche Kassen zu vermeiden,
Soviel zum Thema Steuerhinterziehung.
@Thomas:
Wem soll ich mehr Glauben schenken? Dir (nach eigenen Angaben kein Jurist) oder einem Organ der Rechtspflege?
Der angeführte §290 passt hier überhaupt nicht; Titel der LRAs werden nach erfolgreicher Restschuldbefreiung für kraftlos erklärt! ;D
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Man sollte bedenken dass die LRA/GEZ oft die geltenden gesetze ignorieren bis ein anwalt eingeschaltet wird.