"Wenn sich eine Privatperson übernimmt, trägt ja auch nicht die Allgemeinheit seine Schulden."
Klar. Privatperson meldet Privatinsolvenz an und ist nach ein paar Jahren schuldenfrei. Und die Zeche zahlt der Steuerzahler oder nicht? Ist doch ganz einfach...
1. Der Schuldner ist nach Erteilung der Restschuldbefreiung nicht schuldenfrei, die Schulden können nur nicht mehr eingetrieben werden.
2. Die meisten Schulden entstehen gegenüber privaten Gläubigern, wie Vermietern, Versandhäusern, Banken, Bauunternehmern.
Diese werden bei Banken teils durch Kreditausfallversicherungen aufgefangen; Vermieter gehen in der Regel leer aus.
3. Schulden bei Finanzämtern werden gerne als verbotene unerlaubte Handlung (Steuerhinterzeihung, Steuerverkürzung) gehandhabt und sich von der Restschuldbefreiung ausgenommen, d.h. nach Abschluss des Insolvenzverfahrens immer noch zu zahlen .....