Der Autor wurde durch einen Mitstreiter über den tatsächlichen Sachverhalt und die tatsächliche Forderungshöhe in Kenntnis gesetzt. Er hat daraufhin die in seinem Beitrag genannte Summe der rückständigen Rundfunkbeiträge auf den allein richtigen Betrag von 465,50 Euro korrigiert.
Zum Verständnis und zur Richtigstellung/ Klarstellung:
Der WDR fordert den Betrag von 465,50 Euro in dem Vollstreckungsersuchen.
Die Gerichtsvollzieherin fordert 651,35 Euro.
Die Differenz ergibt sich aus bis dahin aufgelaufenen Vollstreckungskosten.
Soweit, auch vom WDR, deutlich höhere Beträge genannt werden, beziehen sich diese lediglich auf die Summe der seit 2013 aufgelaufenen Rundfunkbeiträge (häuig auch "offener Gesamtbetrag" bezeichnet).
Diese sind aber, mit Ausnahme der o. a. 465,50 €, nicht festgesetzt worden und sind auch nicht Gegenstand der Vollstreckung.
Edit "Bürger": Danke - leichte Modifizierung/ Ergänzung zur Komplettierung dieser wichtigen Richtigstellung/ Klarstellung.