Die Richter des Bundesverfassungsgericht haben erkennbar nicht genügend Einblick in die Realität.
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Wenn ein notorischer Schuldenmacher in der Luxuswohnung eines "Freundes" wohnt mit dem Luxusauto, das auf den Bruder eingetragen ist, und ohne Bankkonto ist, weil er das eines anderen Freundes mitsamt Kreditkarte benutzen darf,
da sind die bis zu 6 Monate Beugehaft verhältnismäßig.
Wenn ein "Nichtzuschauer aus Gewissensgründen" mit Geringeinkommen die Rundfunkabgabe verweigert, da ist jede Beugehaft unverhältnismäßig.
Wenn jemand wegen Arbeitslosigkeit Kredite nicht bedienen kann oder nach einer Ehescheidung die gemeinsamen Schulden abtragen muss und es tut, aber nicht schnell genug tun kann...
Juristen leiden nun mal unter dem Irrglauben, irgendwelche Einheitsregeln
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seien ausgewogen, weil alles gleich behandelt wird. Damit Regeln "gleich"wirken, müssen sie in der Regel "ungleich" wirken, will heißen, differenzieren.
Da gilt das alte Problem des Fingernagel-Beschneide-Automaten, dass die Menschen nun mal unterschiedlich lange Finger haben (jedenfalls vor der ersten Anwendung).
Im Hinblick auf Georg Thiels Vorgang erhielten (fast alle) Bundestagsabgeordneten den Kurzantrag,
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dass das Beugehaft-Gesetz mit Differenzierung je nach Vorgangsart auszustatten sei.
Eigentlich könnte und müsste man das als Petition ausführlicher darstellen. Das könnte als Mustertext gemacht werden. Aber da die meisten ja doch vor dem Handeln zurückzucken, hat die Arbeit für einen solchen Mustertext vermutlich keinen Sinn. Ein einziger Einreicher, das genügt nicht, es müssen mindestens 10 sein und zwar auf Papier, damit die Sache auffällt.