Stand: 03.08.2012 11:04:05 
Vorgangsmappe für die Drucksache 16/13144 
"Schreiben des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 4. Juni 2012 
(Vf. 8-VII-12) betreffend 
Antrag auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit 
des § 2 Abs. 1, des § 5 Abs. 1 und 2 sowie des § 8 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags vom 7. 
Juni 2011 (GVBl S. 258, BayRS 2251-17-S) 
PII/G-1310/12-6" 
Vorgangsverlauf: 
1. Beschlussempfehlung mit Bericht 16/13144 des VF vom 05.07.2012 
2. Beschluss des Plenums 16/13314 vom 18.07.2012 
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Bayerischer Landtag 
16. Wahlperiode Drucksache 16/13144 
05.07.2012 
Beschlussempfehlung und Bericht 
des Ausschusses für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und 
Verbraucherschutz 
Verfassungsstreitigkeit 
Schreiben des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 4. Juni 2012 
(Vf. 8-VII-12) betreffend 
Antrag auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit 
des § 2 Abs. 1, des § 5 Abs. 1 und 2 sowie des § 8 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags 
vom 7. Juni 2011 (GVBl S. 258, BayRS 2251-17-S) 
PII/G-1310/12-6 
I. Beschlussempfehlung: 
I. Der Landtag beteiligt sich am Verfahren. 
II. Der Antrag ist unbegründet. 
III. Zum Vertreter des Landtags wird der Abgeordnete Jürgen W. Heike 
bestellt. 
Berichterstatter: Jürgen W. Heike 
Mitberichterstatter: Franz Schindler 
II. Bericht: 
Der Ausschuss für Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und 
Verbraucherschutz hat die Verfassungsangelegenheit in seiner 80. Sitzung 
am 5. Juli 2012 beraten und ei nst i m m i g die o.g. Beschlussempfehlung 
vorgeschlagen. 
Franz Schindler 
Vorsitzender 
Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse 
sind im Internet unter 
www.bayern.landtag.de - Dokumente abrufbar. Die aktuelle 
Sitzungsübersicht steht unter 
www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen zur Verfügung. 
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Bayerischer Landtag 
16. Wahlperiode Drucksache 16/13314 
18.07.2012 
Beschluss 
des Bayerischen Landtags 
Der Landtag hat in seiner heutigen öffentlichen Sitzung beraten und beschlossen: 
Schreiben des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 4. Juni 2012 
(Vf. 8-VII-12) betreffend 
Antrag auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit des § 2 Abs. 1, des § 5 
Abs. 1 und 2 sowie des § 8 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags vom 
7. Juni 2011 (GVBl S. 258, BayRS 2251-17-S) 
PII/G-1310/12-6 
Drs. 16/13144 
I. Der Landtag beteiligt sich am Verfahren. 
II. Der Antrag ist unbegründet. 
III. Zum Vertreter des Landtags wird der Abgeordnete Jürgen W. Heike bestellt. 
Die Präsidentin 
I.V. 
Reinhold Bocklet 
I. Vizepräsident 
Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse 
sind im Internet unter 
www.bayern.landtag.de - Dokumente abrufbar. Die aktuelle 
Sitzungsübersicht steht unter 
www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen zur Verfügung.