Stand: 03.08.2012 11:04:05
Vorgangsmappe für die Drucksache 16/13144
"Schreiben des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 4. Juni 2012
(Vf. 8-VII-12) betreffend
Antrag auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit
des § 2 Abs. 1, des § 5 Abs. 1 und 2 sowie des § 8 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags vom 7.
Juni 2011 (GVBl S. 258, BayRS 2251-17-S)
PII/G-1310/12-6"
Vorgangsverlauf:
1. Beschlussempfehlung mit Bericht 16/13144 des VF vom 05.07.2012
2. Beschluss des Plenums 16/13314 vom 18.07.2012
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Bayerischer Landtag
16. Wahlperiode Drucksache 16/13144
05.07.2012
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und
Verbraucherschutz
Verfassungsstreitigkeit
Schreiben des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 4. Juni 2012
(Vf. 8-VII-12) betreffend
Antrag auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit
des § 2 Abs. 1, des § 5 Abs. 1 und 2 sowie des § 8 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags
vom 7. Juni 2011 (GVBl S. 258, BayRS 2251-17-S)
PII/G-1310/12-6
I. Beschlussempfehlung:
I. Der Landtag beteiligt sich am Verfahren.
II. Der Antrag ist unbegründet.
III. Zum Vertreter des Landtags wird der Abgeordnete Jürgen W. Heike
bestellt.
Berichterstatter: Jürgen W. Heike
Mitberichterstatter: Franz Schindler
II. Bericht:
Der Ausschuss für Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und
Verbraucherschutz hat die Verfassungsangelegenheit in seiner 80. Sitzung
am 5. Juli 2012 beraten und ei nst i m m i g die o.g. Beschlussempfehlung
vorgeschlagen.
Franz Schindler
Vorsitzender
Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse
sind im Internet unter
www.bayern.landtag.de - Dokumente abrufbar. Die aktuelle
Sitzungsübersicht steht unter
www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen zur Verfügung.
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Bayerischer Landtag
16. Wahlperiode Drucksache 16/13314
18.07.2012
Beschluss
des Bayerischen Landtags
Der Landtag hat in seiner heutigen öffentlichen Sitzung beraten und beschlossen:
Schreiben des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 4. Juni 2012
(Vf. 8-VII-12) betreffend
Antrag auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit des § 2 Abs. 1, des § 5
Abs. 1 und 2 sowie des § 8 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags vom
7. Juni 2011 (GVBl S. 258, BayRS 2251-17-S)
PII/G-1310/12-6
Drs. 16/13144
I. Der Landtag beteiligt sich am Verfahren.
II. Der Antrag ist unbegründet.
III. Zum Vertreter des Landtags wird der Abgeordnete Jürgen W. Heike bestellt.
Die Präsidentin
I.V.
Reinhold Bocklet
I. Vizepräsident
Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse
sind im Internet unter
www.bayern.landtag.de - Dokumente abrufbar. Die aktuelle
Sitzungsübersicht steht unter
www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen zur Verfügung.