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Autor Thema: SCHUFA wird wohl verkauft - vielleicht an einen amerikanischen Investor  (Gelesen 1206 mal)

s
  • Beiträge: 236
Hallöchen

heute gelesen - ich dachte das wäre wohl für euch interessant:

handelsblatt.de, 28.03.2021
Möglicher Verkauf der Schufa: Banken in Gesprächen mit Finanzinvestoren
https://www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/banken/kreditauskunft-moeglicher-verkauf-der-schufa-banken-in-gespraechen-mit-finanzinvestoren/27048116.html
Zitat
Die Kreditauskunft Schufa steht möglicherweise vor dem Verkauf an einen Finanzinvestor. Einige Schufa-Eigentümer, darunter die Deutsche Bank und die Commerzbank, verhandeln laut mit der Sache vertrauten Personen über den Verkauf ihrer Anteile. Auch ein Komplettverkauf steht demnach zur Debatte.

auch bei:
rt.de, 30 Mär. 2021
Übernimmt ein US-Investor die Schufa?
https://de.rt.com/inland/115155-uebernimmt-us-investor-schufa/
Zitat
Landen die Daten über die Kreditwürdigkeit von fast 68 Millionen Bundesbürgern bald in Kalifornien und unterliegen dann der US-Gesetzgebung? Laut einem Bericht im Handelsblatt steht die Schufa möglicherweise vor dem Verkauf an einen Finanzinvestor. Offenbar verhandeln einige Eigentümer der Schufa, darunter die Deutsche Bank und die Commerzbank, über den Verkauf ihrer Anteile. Das Handelsblatt beruft sich in seiner Berichterstattung auf einige "mit der Sache vertraute Personen".

Wäre eine interessante Frage, welche Auswirkungen das auf uns haben könnte....


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 31. März 2021, 18:13 von Bürger«
Wer die Meinungsfreiheit erst dann verteidigt, wenn die eigene Meinung unter Feuer kommt, der wird sie wahrscheinlich verlieren.
(Paul Schreyer)

  • Beiträge: 7.285
Wäre eine interessante Frage, welche Auswirkungen das auf uns haben könnte....
Da hat der Bund als Miteigentümer der Commerzbank ein Wörtchen mitzureden und könnte hier einen Riegel vorschieben; zudem der EuGH das letzte Datenschutzabkommen mit den EU-USA gekippt hatte. Insofern könnten auch EU- und Bundesdatenschutzbeauftragte nicht nur erhebliche Bedenken zum Ausdruck bringen, sondern dieses vorhaben stoppen.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

s
  • Beiträge: 236
Dann sind wir doch alle mal gespannt, wie es hier weitergeht. Hat man davon eigentlich im ÖffRech schon gehört?


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(Paul Schreyer)

W
  • Beiträge: 57
...zudem der EuGH das letzte Datenschutzabkommen mit den EU-USA gekippt hatte.
Eventuell hast du noch nie von FATCA gehört.  Zugriff durch eine amerikanische Firma auf deutsche Schufa Daten ist schockierend gefährlich im EU-Datenschutzbereich.


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Eventuell hast du noch nie von FATCA gehört.
Dürfte kaum jemand im Forum kennen; selbst bei EUR-Lex wird dieses Regelwerk offenbar nicht verlinkt. Dazu hat es aber bspw. eine Entschließung des EU-Parlamentes

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 5. Juli 2018 zu den nachteiligen Auswirkungen des US-Gesetzes über die Steuerehrlichkeit bezüglich Auslandskonten (FATCA) auf EU-Bürger und insbesondere „zufällige Amerikaner“ (2018/2646(RSP))
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A52018IP0316&qid=1617191456924

Aber immerhin findet man beim Bundeszentralamt für Steuern Aussagen darüber:

FATCA-Abkommen
https://www.bzst.de/DE/Privatpersonen/Selbstauskuenfte/FATCA/fatca_node.html

Ok, das Bundesgesetz dazu hat es hier:

Gesetz zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen (Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz - FKAustG)
http://www.gesetze-im-internet.de/fkaustg/BJNR253110015.html

Wäre denkbar, daß das mit der DSGVO kollidiert, weil "automatisch".

Hinweis:

Dieses FKAustG entspricht nicht dem aktuellen europäischen Rahmen, da Richtlinie 2020/876/EU vom 26. Juni 2020 nicht eingearbeitet ist; aktueller Bearbeitungsstand ist der 23. Dezember 2019; diese aktuellste Richtlinie 2020/876/EU betrifft Covid-19.

Siehe auch:

Konsolidierter Text: Richtlinie 2011/16/EU des Rates vom 15. Februar 2011 über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Aufhebung der Richtlinie 77/799/EWG
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A02011L0016-20200701&qid=1617192780056

und Vergleich mit

Zitat
FKAustG
Ausfertigungsdatum: 21.12.2015
Vollzitat:

"Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz vom 21. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2531), das zuletzt durch Artikel 16 des Gesetzes vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2451) geändert worden ist"
Stand:   Zuletzt geändert durch Art. 16 G v. 12.12.2019 I 2451

Näheres zur Standangabe finden Sie im Menü unter Hinweise
Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2011/16/EU des Rates vom 15. Februar 2011 über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Aufhebung der Richtlinie 77/799/EWG (ABl. L 64 vom 11.3.2011, S. 1; Amtshilferichtlinie) in der Fassung der Richtlinie 2014/107/EU (ABl. L 359 vom 16.12.2014, S. 1) sowie der Umsetzung des Gesetzes zu der Mehrseitigen Vereinbarung vom 29. Oktober 2014 zwischen den zuständigen Behörden über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten (CRS-MCAA) vom 21. Dezember 2015 (BGBl. 2015 II S. 1630).
http://www.gesetze-im-internet.de/fkaustg/BJNR253110015.html


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