Danke wieder an @pinguin . Bedeutung:
Die Betriebsstättenabgabe ist nach der Erhebungsmethode
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nach dem anerkannten Erkenntnisstand der Finanzwissenschaften eine verdeckte "Arbeitnehmer-Kopfsteuer". Sobald Richtern dieser Erkenntnisstand der Fachwissenschaften vorgetragen wurde, sind sie daran gebunden. Wurde bisher nie vorgetragen - das ändert sich in den nächsten Wochen.
Verstoß 1: ist nach der Tariftabelle für den Mitarbeiter
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im Kfz-Kleinbetrieb etwa 20x höher als beispielsweise im Kfz-Volkswagenwerk: Verstoß gegen den Gleicheitsgrundsatz - GG, EuCharta, EMRK.
Verstoß 2: Hier praktiziert der Staat eine verdeckte Subventionierung
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der Großen gegenüber den Kleinen der Wirtschaft. Er darf dies zwar nach den Regeln der Leistungsfähigkeit - ist zulässig, siehe EuGH-Entscheid.
Aber er darf nicht ausgerechnet die Leistungsfähigeren subventionieren.
Der EuGH-Entscheid legitimiert nur die umgekehrte Privilegierung.