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Autor Thema: Auch der NDR ist Kunde bei insolventer Greensill Bank  (Gelesen 15889 mal)

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    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Nicht zur Vertiefung - nur zur weiteren Prüfung und etwaigen argumentativen Verwendung:

FAZ, 16.03.2021
Einlagensicherung
Finanzaufsicht erklärt Greensill zum Entschädigungsfall
Jetzt ist es offiziell: Für die Privatkunden der insolventen Bremer Bank ist nun die Einlagensicherung zuständig. Die Sparer sollen schnell entschädigt werden. Für die kommunalen Kunden dagegen greift dieser Schutz nicht.
https://www.faz.net/aktuell/finanzen/finanzaufsicht-erklaert-greensill-zum-entschaedigungsfall-17248815.html

Es bleibt fraglich, ob für die involvierten Rundfunk-"Anstalten des öffentlichen Rechts" die Einlagensicherung zuständig ist...


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  • „Wie der Herr, so`s Gescherr“
Tagesspiegel, 19.03.2021
Spekulation mit Rundfunkbeitrag
Das Geld ist sicher (?)
Drei ARD-Sender deponieren 105 Millionen Euro Rundfunkbeitrag bei der insolventen Greensill-Bank.
https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/medien/spekulation-mit-rundfunkbeitrag-das-geld-ist-sicher-/27023040.html
Zitat
Es wird ihnen der Schweiß auf die Stirn getreten sein, den Spitzen von Norddeutschem Rundfunk (NDR), Saarländischem Rundfunk (SR) und Südwestrundfunk (SWR). Die drei ARD-Anstalten hatten insgesamt 105 Millionen Euro bei der Greensill Bank einbezahlt, der SWR 69 Millionen, der NDR 24 und der SR zwölf Millionen Euro. Es waren Termingeldeinlagen, mit denen, so erklärte SWR-Sprecherin Hannah Basten auf Anfrage, „vermieden werden soll, dass das Beitragsgeld, das uns von der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt wird, schrumpft, denn auf laufenden Geschäftskonten sind bei allen Banken grundsätzlich so genannte Negativzinsen zu zahlen.“ Der Südwestrundfunk wählt dabei „ ausschließlich Anlagen aus, die finanziell abgesichert sind“, sprich einlagenversichert sind. Das ist bei der insolventen Bremer Greensill Bank der Fall. Dem SWR entsteht laut Sprecherin kein finanzieller Schaden, was passieren kann, ist, dass es zu einer Verzögerung bei der Rückzahlung der Termingelder kommen könne.

Risikoreicher Umgang?
[...]
Hervorhebung nicht im Original!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. März 2021, 17:14 von Bürger«
Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

  • Beiträge: 2.383
  • Sparquote 2013...2025: 13x(~210)=~2700€
Die arbeitet also schon an der Entschuldigung
--------------------------------------------------------------------------------
"wir dachten aber alle und wurden leider durch unsere Berater getäuscht",
sobald der Bankenfonds die Verlustdeckung verweigern wird.
Sozusagen die "Dolchstoßlegende für die Greensill-Niederlage".

Und die Berater werden sagen:
"Die haben uns nie so richtig gefragt und unseren Standard-Text verkehrt verstanden."

 @pjotre kann hier nur vermuten - warten wir also ab.


Wie kommen wir endlich an die Zahlen für die anderen Rundfunkanstalten
----------------------------------------------------------------
bei diesem Schwachsinn der Dämlichen, in ein klassisches Schneeballsystem sein Geld hinein zu pokern?
Das wird dringend benötigt. Da die die Summe von 105 Millionen wissen, wissen sie auch, wer da sonst noch aus dem Club der Überforderten.


Und ferner, das Geld wird nicht vom Himmel fallen.
----------------------------------------------------------
Entweder büßen die Zahler der Rundunkabgabe - oder alle über die Bankgebühren.
Das Geld ist vermutlich längst aus Deutschland abgeflossen, vermutlich verdampft für immer, und auf jeden Fall büßen alle Bürger für die erneute Management-Überforderung der Sender-Chefs, büßen kollektiv mit rund 100 Millionen

Ich wüsste da noch eine viel bessere Entschuldigung für die Intendanten:
"Das Geld ging nach Indien und mit 100 Millionen Euro haben die Reichen aus Deutschland dort zur Armutslinderung beigetragen."
Stimmt - bei involvierten indischen Multi-Milliardären. Immerhin werden sie bestraft - ein Totlachen kann tödlich enden.

 - entspricht dem Jahres-Konsum von rund 20 000 Geringverdienern,
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Oder auch dem Jahres-Inkasso der Rundfunkabgabe bei rund  0,5 Millionen Geringverdienern
unter Verstoß gegen BVerfG 1 BvR 665/10 in Verbindung mit § 31 BVerfGG.
hier geht es nicht um "105 mal peanuts". Hier geht es um "105-Millionen-Euro-Skandal".

Da müssen wir dran bleiben. Ein wichtiges Argument, Neuordnung zu verlangen. Das Scheitern des KEF-Konzepts ist hier belegt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. März 2021, 17:06 von Bürger«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirwana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

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Nachtrag:
FAZ, 19.03.2021
Insolvente Bank
"Einlagensicherung fordert 2 Milliarden von Greensill"
https://www.faz.net/aktuell/finanzen/einlagensicherung-fordert-2-milliarden-von-greensill-17254000.html
---------------------------------------------------------------

Es kommt demnach darauf an, wie der Bankenverband die "öffentlich-rechtlichen" Sendeanstalten einstuft. Wird den Dämlichen das Geld erstattet, so zahlen die Bürger es also nicht über die Rundfunkabgabe, sondern über die Bankgebühren.

Da alle Banken es gemeinsam deckeln müssen, werden sie es in dieser Weise tun können, weil ohne Wettbewerbsnachteil bei diesem Umlegen auf die Bürger. Es sind pro Bankkonto der Bürger rund 50 Euro.
Macht mittlere Erhöhung der Kontogebühren aller Bürger um rund 1 Euro 4 Jahre lang.

Der Einlagensicherungsfonds dürfte nach dieser Erfahrung
----------------------------------------------------------
der kollektiven Dämlichkeit die Sicherungsregeln ziemlich sicher neu definieren: Erstattung nur noch, wenn...

Aber sowieso beruhigend, das Geld ist ja nicht weg, es hat nur jetzt ein anderer - allerdings ist der nicht in Deutschland. Der mittelbar nutznießende Milliardär ist nicht in Indien, sondern hat Wohnsitz in Großbritannien, sofern die FAZ-Infos auf die Schnelle richtig zu deuten waren.

"Wie erkläre ich das alles meinem Kind",
---------------------------------------------------------
werden die Eltern unter den Lesern nun seufzen.
@pjotre weiß die volkswirtische Antwort: Erkläre ihm, in Deutschland gab es irgendwo anno Opa das Konzept der "Sozialen Marktwirtschaft", das durch durchdachte Normensysteme allem Missbrauch vorzubeugen bestrebt war. Eine entsprechende Kompetenz ist nicht zu erwarten von der Mehrheit der aktuell Regierenden.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. März 2021, 17:10 von Bürger«
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Da müssen wir dran bleiben. Ein wichtiges Argument, Neuordnung zu verlangen. Das Scheitern des KEF-Konzepts ist hier belegt.
Vor allem, da sicher nicht aus Werbeeinkünften getätigt; wer bindet eigentlich die EU-Kommisssion ein? Die "darf" dann ein neues Vertragsverletzungs-Verfahren gegen den Bund einleiten, der nun mal die Verantwortung  der korrekten Einhaltung aller europäischen Vorgaben hat und bei Bestätigung der Vorwürfe die Rückforderung bei den Begünstigten auferlegen wird. "Staatliche Beihilfen" sind zweckgebunden und dürfen für nichts anderes aufgewendet werden.

Und, übrigens, der von Userin Marga verlinkte Artikel des Tagesspiegel birgt Interessantes:
Tagesspiegel, 19.03.2021
Spekulation mit Rundfunkbeitrag
Das Geld ist sicher (?)
Drei ARD-Sender deponieren 105 Millionen Euro Rundfunkbeitrag bei der insolventen Greensill-Bank.
https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/medien/spekulation-mit-rundfunkbeitrag-das-geld-ist-sicher-/27023040.html
Zitat
Risikoreicher Umgang?
[...]
Die SWR-Sprecherin sagte, „die Erträge des Rundfunkbeitrags laufen über ein Jahr gesehen nicht synchron mit unseren Ausgaben. Das Geld, das nicht direkt für Ausgaben verwendet wird, legt der SWR in der Zwischenzeit in Termingeldern an.“
Das ist die direkte Bestätigung, daß die Beiträge zu hoch sind und eine unzulässige Überkompensierung vorliegt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. März 2021, 17:18 von Bürger«
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Einlagensicherungsgesetz (EinSiG)
https://www.gesetze-im-internet.de/einsig/BJNR078610015.html
Zitat
§ 6 Nicht entschädigungsfähige Einlagen

Nicht nach § 5 werden folgende Einlagen entschädigt:
1.Einlagen, die andere CRR-Kreditinstitute im eigenen Namen und auf eigene Rechnung getätigt haben,
2.Eigenmittel im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 Nummer 118 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013,
3.Einlagen, die entstanden sind im Zusammenhang mit Transaktionen, auf Grund derer Personen in einem Strafverfahren wegen Geldwäsche im Sinne des Artikels 1 Absatz 2 der Richtlinie 2005/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung (ABl. L 309 vom 25.11.2005, S. 15) verurteilt worden sind,
4.Einlagen von Finanzinstituten im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 Nummer 26 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013,
5.Einlagen von Wertpapierfirmen im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 Nummer 1 der Richtlinie 2004/39/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über Märkte für Finanzinstrumente, zur Änderung der Richtlinien 85/611/EWG und 93/6/EWG des Rates und der Richtlinie 2000/12/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 93/22/EWG des Rates (ABl. L 145 vom 30.4.2004, S. 1),
6.Einlagen, die nicht mehr verfügbar sind und bei denen die Identität ihres Inhabers niemals nach Artikel 9 Absatz 1 der Richtlinie 2005/60/EG festgestellt wurde,
7.Einlagen von Versicherungsunternehmen und von Rückversicherungsunternehmen im Sinne des Artikels 13 Nummer 1 bis 6 der Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit (Solvabilität II) (ABl. L 335 vom 17.12.2009, S. 1),
8.Einlagen von Organismen für gemeinsame Anlagen im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 Nummer 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013,
9.Einlagen von Pensions- und Rentenfonds, insbesondere von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung im Sinne des Artikels 6 Buchstabe a der Richtlinie 2003/41/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. Juni 2003 über die Tätigkeiten und die Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (ABl. L 235 vom 23.9.2003, S. 10),
10.Einlagen staatlicher Stellen, insbesondere staatlicher Stellen des Bundes, eines Landes, eines rechtlich unselbständigen Sondervermögens des Bundes oder eines Landes, einer kommunalen Gebietskörperschaft, eines anderen Staats oder einer Regionalregierung oder einer örtlichen Gebietskörperschaft eines anderen Staats,
11.Schuldverschreibungen eines CRR-Kreditinstituts und Verbindlichkeiten aus eigenen Akzepten und Solawechseln außer Namensschuldscheine und Namensschuldverschreibungen, die Einlagen im Sinne des § 2 Absatz 3 sind.

M. Boettcher


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. März 2021, 02:27 von Bürger«
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

G
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Das Einlagensicherungsgesetz (EinSiG)
https://www.gesetze-im-internet.de/einsig/BJNR078610015.html
greift sowieso nur bis maximal € 500.000,--.

§ 8 EinSiG - Deckungssumme
http://www.gesetze-im-internet.de/einsig/__8.html
Zitat
(1) Der Entschädigungsanspruch ist der Höhe nach begrenzt auf den Gegenwert von 100 000 Euro (Deckungssumme).
(2) Abweichend von Absatz 1 beträgt die Deckungssumme den Gegenwert von bis zu 500 000 Euro, wenn und soweit

[...]

Die über 100 Mio Euro aus abgepressten Zwangsgeldern sind damit in jedem Fall weitgehend weg.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. März 2021, 16:50 von Bürger«

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  • „Wie der Herr, so`s Gescherr“
Am 09.03.2021 berichtete der Saarländische Rundfunk im "aktuellen bericht" gegen 19:35h folgendes:
Saarländischer Rundfunk hat 12 Millionen Euro Rundfunkzwangsbeiträge bei "Fauler Bank" deponiert!
Zitat
"Der Saarländische Rundfunk lege "SEIN GELD" im Sinne der Beitragszahler stets "KONSERVATIV" an."
[...]
Quelle youtube Video Länge: ~ 33 Sek.
https://youtu.be/o3g29AUhp3o

Mit "KONSERVATIVER" Anlage von überschüssigen "Zwangsrundfunkbeiträgen" wird die geforderte "SPAAR-POLITIK" wohl weit verfehlt, da ein "totaler Ausfall" der Geldanlage nicht ausgeschlossen werden kann?
Wie ist es möglich, dass ein vom Landesgesetzgeber gegründete rechtsfähige gemeinnützige Anstalt des öffentlichen Rechts (Saarländischer Rundfunk) sparen soll, aber mit unseren Zwangsrundfunkbeiträgen bei "PRIVAT-BANKEN" spekulieren kann? Ist das sogen. "SPAREN" nur eine riesengroße, von den regierenden Parteien gewollte "FIKTION"?

saarlandinside, 18.02.2021
Millionen-Minus:
Der SR muss sparen. Parteien blocken aus Machtgründen.

von Roland Lattwein
https://www.saarlandinside.de/millionen-minus-der-sr-muss-sparen-parteien-blocken-aus-machtgruenden/
Hervorhebungen nicht im Original!
Zitat
[...]
Sparen sollen erst mal die anderen

Die saarländische Absage wird in der ARD so interpretiert:
Sparen ja, aber das sollen die Anderen machen.
Sollte der SR aber zahlungsunfähig werden, greift die Staatshaftung.
Dann müssten Steuergelder in den Sender gepumpt werden (für etwa 250.000 Zuschauer des dritten Fernsehprogramms oder für 460.000 Zuhörer aller vier Radio-Programme zusammen).

Dass die ARD-Anstalten das Loch im SR-Haushalt ohne Zugeständnisse im Saarland stopfen werden, davon kann jedenfalls nicht mehr ausgegangen werden.

[...]


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. März 2021, 16:56 von Bürger«
Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

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    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Das Einlagensicherungsgesetz (EinSiG)
https://www.gesetze-im-internet.de/einsig/BJNR078610015.html
greift sowieso nur bis maximal € 500.000,--.
[...]
Die über 100 Mio Euro aus abgepressten Zwangsgeldern sind damit in jedem Fall weitgehend weg.

Möglicherweise ist immernoch nicht geklärt, ob - und falls ja, wieviel - ggf. "gesichert" ist und rückerstattet wird...

FAZ, 27.03.2021
Kolumne: „Frag den Mohr“
Was mache ich, wenn meine Bank pleite ist?
von Daniel Mohr
Zitat von: FAZ, 27.03.2021, Was mache ich, wenn meine Bank pleite ist?
[...] Die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken bekommt alle Kontaktdaten und setzt sich mit betroffenen Kunden in Verbindung.

100.000 Euro je Kunden sind so gesichert. Darüber hinaus entschädigt der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken Einlagen bis zu 74,964 Millionen Euro je Einleger. [...]

Anders sieht es für professionelle Kunden wie Banken und Kommunen aus. Die sind von der Einlagensicherung seit 2017 ausgeschlossen. [...] Geschützt sind indes die Einlagen von Unternehmenskunden. Die gesetzliche Einlagensicherung ist die gleiche wie für Privatkunden. Die freiwillige Einlagensicherung der Banken darüber hinaus schützt ebenfalls Unternehmen, allerdings mit gewissen Einschränkungen. [...]
Weiterlesen unter
https://www.faz.net/aktuell/finanzen/meine-finanzen/frag-den-mohr/was-mache-ich-wenn-meine-bank-pleite-ist-17254027.html

Es verbleibt weiter bei der Frage, ob die beteiligten Rundfunkanstalten hier als Unternehmen "im Sinne dieser Regelungen" (bitte hier keine Anmerkungen zu "Unternehmen" nach Kartell- und/oder EU-Recht) oder was auch immer betrachtet/ eingestuft werden - und welcher Art die Einlagen waren und ob diese dann auch unter den vollumfänglichen oder nur teilweisen Schutz unterliegen...

Selbst wenn der Höchstbetrag von "bis zu 74,964 Millionen Euro je Einleger" erstattet würde, würden ja aber bei mutmaßlich über 100 Mio Euro Einlagen der "ARD" noch über 25 Mio € offenbleiben oder - sofern nicht gemeinsam als "ARD" einlegend (schon weil dies ein nicht rechtsfähiger Verbund ist) - die Teil-/Einzeleinlagen ggf. doch vollumfänglich erstattet würden.

All dies leider noch viel zu nebulös und unverbindlich... :-\


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Nordkurier, 07.04.2021
So steht es um das NDR-Gebührengeld bei insolventer Bank
Die Pleite der Greensill-Bank ist noch nicht ausgestanden. Der NDR rechnet aber fest mit einer Rückzahlung von dort geparkten Einlagen in Höhe von 24 Millionen Euro.
https://www.nordkurier.de/mecklenburg-vorpommern/so-steht-es-um-das-ndr-gebuehrengeld-bei-insolventer-bank-0743047304.html

Zitat von: Nordkurier, 07.04.2021, So steht es um das NDR-Gebührengeld bei insolventer Bank
[...] Laut NDR springt die Einlagensicherung ein, weil das Geld mit einer Laufzeit von weniger als 18 Monaten angelegt war. [...]

Nicht betroffen seien Verpflichtungen aus Pensionsrückstellungen, sondern Gelder, die zu einem späteren Zeitpunkt für Programm- oder Investitionsprojekten gebraucht würden [...]
Betroffen wären also Gelder, die zu einem späteren Zeitpunkt für das Programm, bspw., aufgewendet worden wären.

1x wäre damit die Zweckentfremdung der Programm-Gelder belegt;
1x u. U. eine Überkompensierung der jetzigen Programm-Gelder, damit also ein zu hoher Rundfunkbeitrag.

Hinweis: Die Begrifflichkeiten "18 Monate" und "Laufzeit" findet man im Einlagensicherungsgesetz nicht.***


***Edit "Bürger": Die Zeitbeschränkung der Einlagensicherung betrifft wohl nicht die gesetzliche Einlagensicherung und damit auch nicht das Einlagensicherungsgesetz, sondern betrifft die "freiwillige" Einlagensicherung der Banken für Unternehmen - siehe dazu FAZ-Artikel im Vorkommentar.


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Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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Wieder einmal Fake News vom NDR.
Für die Einlagen bei einer Bank ist es rechtlich völlig unerheblich, was der Einlegende sich dabei als Motiv oder spätere Verwendung gedacht hat. 

In den Senderbilanzen, soweit gesichtet, gibt es auf der Passivseite
einen gewaltigen Block der Betriebsrenten-Verpflichtungen und ansonsten nur - relativ gemeint - Kleinkram. Das meiste Vermögen der Sender - Gebäude, Urheberrechte, Mediathek-Inhalte - ist sozusagen "verpfändet für die übersetzte Altersversorgung".

Missverständnis im Forum: Die Sender müssen natürlich eine Liquditätsreserve halten.
Die jeweils eingelegten Beträge sind durchweg maximal 1 Monatsumsatz. Das ist nicht zu beanstanden (sofern da nicht weitere Gesichtspunkte hinzutreten).
Die Frage ist nur, dürfen sie das bei Banken ohne ausreichendes Sicherheitsnetz. Sie dürfen nicht.

Die Frage der "18 Monate" lasse ich mal ohne Kommentar.
Bei diesem Thema wird von den Sendern zu viel schon für die Entlastungsplanung der Intendanten aufbereitet. Warten wir das Endspiel ab, kommt Geld oder kommt keines.
Sind die relativ kurzen Fristen für Auszahlung der Verluste nicht bereits verstrichen? Wenn schon verstrichen, dürfte das Geld der Bürger wohl weg sein.

Dieser Thread wird es ja dokumentieren.
Sobald feststeht, dass das Geld fort ist, wartet schon die Paragrafenkanone auf den Befehl: "Feuer!"
Das betrifft dann Intendanten, KEF und wegen Rechtsaufsicht die Staatskanzlei.

Oder hat die KEF diese Form der Geldkofferung je beanstandet?
Das gehört ja wohl zu ihrem Job? Ist die Staatskanzlei Rheinland Pfalz dann möglicherweise in der Haftung? Das wäre ja lustig, der Steuerzahler Rheinland-Pfalz muss 100 Millionen Euro Senderverluste abdecken? Nur mal so als Frage in den Raum gestellt. Da werden die Landtagsabgeordneten dort in einen Jubelsturm der Begeisterung ausbrechen?

Warten wir also ab, ob das Geld fort ist, und wenn das feststeht, dann erst beginnt der Job.


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...ale "Begleitinfo" zur etwaigen Berücksichtigung/ Prüfung auf etwaige Übertragbarkeit ???

FAZ, 13.05.2021 (ABO)
Verdacht der Untreue
Ermittlungen gegen Bürgermeister in Greensill-Affäre
Die Frankfurter Staatsanwaltschaft lässt Akten im Rathaus von Schwalbach beschlagnahmen. Es geht dabei um die Geldanlagen bei der insolventen Greensill-Bank.
von Heike Lattka

Zitat
[...]

Anders als im benachbarten Eschborn, das 30 Millionen Euro bei Greensill angelegt hatte, die nun vermutlich verloren sind, gab es in Schwalbach jedoch einen Magistratsbeschluss vom 11. Februar 2019, demzufolge Festgeldanlagen nur bei Sparkassen, Genossenschaftsbanken und der Bundesbank vorzunehmen sind. Bei diesen Banken sind auch kommunale Einlagen im Falle von Pleiten durch den Staat abgesichert – was bei der Greensill Bank nicht der Fall war.

[...]

Weiterlesen unter (ABO)
https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/region-und-hessen/greensill-affaere-ermittlungen-gegen-buergermeister-von-schwalbach-17339595.html


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