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  • Stadt Borken, Inhaftierung/ Erzwingungshaft Do 25.02.2021, 10:00 Uhr: 25. Februar 2021

Autor Thema: Auf Antrag des WDR und Stadt Borken droht am 25.02.21 die Inhaftierung  (Gelesen 67444 mal)

S
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  • Keine Akzeptanz mit Zwang!Nie wieder Haft für ÖRR!
Gesetzt dem Fall, dass der WDR für die Kosten in Vorkasse geht, könnte das Motiv Einschüchterung sein. Wer ca. 120.000 Euro für ein Framing-Manual raushaut (auch wenn das wohl mehr vom MDR ausging), der macht auch Geld für solche Maßnahmen locker. (Siehe beispielsweise auch die Einschüchterungsversuche mittels Creditreform, u.a. auch vom WDR.)

Das Verhalten der dpa könnte ein Teil dieser Maßnahme sein. Etwa nach dem Motto: "Sieh her, kein Mensch wird sich dafür interessieren."
Oder anders ausgedrückt: Hier wird offen mit der Angst der Menschen gespielt und diese gezielt instrumentalisiert. Das ist nun wirklich nichts Neues mehr und beinahe so alt wie die Menschheit selbst.

Der ÖRR wird immer bestrebt sein, am Ende als "das Gute" dazustehen.
Natürlich wird auch Bedauern geheuchelt, wie z.B. von Frau K. Wille im Fall von Sieglinde Baumert. Aber die Verantwortung für diese Maßnahmen wird man immer von sich weisen, wie es der WDR ja schon im aktuellen Fall getan hat.

Anmerkung: Ich spekuliere nicht darüber, wer nun wirklich für die Kosten in Vorkasse gegangen ist. Ich spekuliere aber über ein mögliches Motiv, falls es der WDR gewesen sein sollte.


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"Wenn so eine Welle des Aufruhrs durch das Land geht, wenn "es in der Luft liegt", wenn viele mitmachen, dann kann in einer letzten, gewaltigen Anstrengung dieses System abgeschüttelt werden."
(II. Flugblatt der Weißen Rose)

"Fear. It's the oldest tool of power. If you're distracted by fear of those around you, it keeps you from seeing the actions of those above."
(Mulder)

"Die Meinungsbildung muß aber absolut frei sein; sie findet keine Grenze."
(Dr. H. v. Mangoldt - am 11. Januar 1949)

b
  • Beiträge: 465
Edit "Bürger" - wiederholter(?) Hinweis: Die Erzwingungshaft erfolgt nicht aufgrund einer (den RBStV betreffenden) Nichtzahlung, sondern aufgrund der Vollstreckung nach ZPO und dort geregelter Erzwingungshaft bei Nichtabgabe der Vermögensauskunft. Die ZPO könnte ggf. diesbezüglich angegriffen werden. Eine Grundrechtseinschränkung aufgrund der Erzwingungshaft müsste insofern wohl nicht im RBStV sondern in der ZPO "zitiert" sein. All das sprengt aber die Forum-Kapazitäten. Danke.
Hier ebenfalls der Zusatz-Hinweis: die ZPO ist vorkonstitutionelles Recht und damit ist dort altersbedingt nichts zitierpflichtig. Nicht, dass sich jemand dort zitationsmäßig einen absucht und ggf. wundert. Der RBStV jedoch nicht (außer vielleicht in mancher vorkonstitutionellen Denkweise dessen Macher). Damit bleibt das nicht angewandte Zitiergebot ein Kritikpunkt. Das keine Kapazitäten dafür im Forum bestehen, nehme ich zur Kenntnis und kann ich nachvollziehen. In dieser Konstellation könnte das angesprochene Problem mit dem Zitiergebot den eigentlichen Fall übersteigen. Meiner Meinung nach ist es jedoch nicht unerheblich, wegen der späteren Rechtsetzung und einer gewissen Kausalität, die auf den RBStV zurückgeht. Dazu noch ein Zitat mit Referenz:
Zitat
"Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG [bezieht sich] nur auf künftige Rechtsetzung; auf vorkonstitutionelle Gesetze ist diese Bestimmung nicht anwendbar. Ebensowenig bedarf es aber ihrer Anwendung auf solche nach Inkrafttreten des Grundgesetzes erlassenen Gesetze, die lediglich bereits geltende Grundrechtsbeschränkungen unverändert oder mit geringen Abweichungen wiederholen. Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG soll lediglich verhindern, daß neue, dem bisherigen Recht fremde Möglichkeiten des Eingriffs in Grundrechte geschaffen werden, ohne daß der Gesetzgeber sich darüber Rechenschaft legt und dies ausdrücklich zu erkennen gibt."
Quelle: https://wiki.buergerverein-burgkunstadt.de/index.php?title=Zitiergebot_(Grundrechtseinschr%C3%A4nkung), bzw. s. BVerfG, Beschluss vom 25.05.1956 - 1 BvR 190/55 Abs. 10, Hervorhebung hinzugefügt und Erinnerung an den nicht mehr vorhandenen selbstbestimmten Willen beim Rundfunkbeitrag. Meiner Meinung nach ein Novum in diesem Bereich - daher keine geringfügige Änderung. Letzteres lässt sich auch durch die historische Änderung von Gebühr auf Beitrag begründen.

Zu 'diesem' Zitiergebot wird auch gesagt, es solle sicherstellen, dass keine unbeabsichtigten Grundrechtseingriffe erfolgen - nach Äußerungen von ÖRR-Funktionären zu den Inhaftierungen also durchaus bedenklich (da diese bekanntlich nicht nur am gesprochenen Wort mitwirken: z.B. Schreiben von Rechtskommentaren, ...). Der Gesetzgeber solle sich doch über die Auswirkungen seiner Regelungen für die betroffenen Grundrechte im Klaren sein. Er soll die Grundrechtseinschränkung kenntlich machen. Es habe eine Warn- und Besinnungsfunktion, heißt es. Das betrifft die Frage: Sollen wegen dem Rundfunk(beitrag) Menschen ins Gefängnis?

Eine kürzere Aufbereitung ist mir nicht möglich. Ich hoffe, es ist dennoch OK, mich an dieser Stelle darüber zu äußern. Vielen Dank.


Edit "Bürger":
Gedanken soweit zur Kenntnis genommen. Weiteres dazu hier bitte nicht vertiefen. Hier bitte nur noch zum Kern-Thema
Auf Antrag des WDR und Stadt Borken droht am 25.02.21 die Inhaftierung
Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. März 2021, 04:36 von Bürger«
Wer sieht dich, selbst wenn du ihn nicht siehst?
 - Der ÖRR.

  • Beiträge: 2.384
  • Sparquote 2013...2025: 13x(~210)=~2700€
Handeln und nicht texten!
-----------------------------------------
Wie holen wir Georg da raus, das ist die Aufgabe.
Seitenlange Rechtsansichten hier im Forum, was sollen die für diese unsere Hilfepflicht beitragen? Niemand der agierenden Jura-Akteure kümmert sich um komplexe Rechtsaspekte, selbst wenn diese dort vor Ort überhaupt gelesen werden würden. Werden sie natürlich nicht.


Die Rechtslage ist klar, da brauchen wir keine weiteren Meinungen.
-------------------------------------------------------------
Aus öffentlichen Mitteln dürfen nicht mehrere 1000 Euro verausgabt werden für 600 Euro Inkasso-Potential, zumal die Bankkonten-Einsicht sicherlich erfolgte und sicherlich nicht zum Ziel führte
 - Inkasso-Erfolgsaussicht also nahezu 0 Prozent.
Kein einziges Finanzamt würde dies je für eine Abgabenforderung machen dürfen.
Beispielhaft belegend Sieglinde Baumert: Auch bei ihr ist der Inkasso-Erfolg bisher 0 Euro.


Statt hier stundenlang zu texten, ab Montag das Telefon in die Hand nehmen
---------------------------------------------------------------------
und einfach beim WDR und in Borken klären: Wer zahlt die Kosten im Fall solcher Haftbefehlte?
Ferner, kann der WDR schon im Vollstreckungsauftrag anweisen, dass nicht verhaftet werden darf?
Jeder kann derartige sachlichen Anrufe machen. Man schimpft nicht, man empört sich nicht, man stellt höflich die Fragen, und ruckzuck mit 2 Stunden Arbeitseinsatz wissen wir die Kerninfos für nächste wirklich effiziente Schritte.


Danach im Forum das Ergebnis hier im Thread eintragen
---------------------------------------------------------------------
und dann können je nach Ergebnis gezielte Aktionen gegen Buhrow erfolgen,
dass er sich gehalten sehen dürfte, diesem Skandal umgehend ein Ende zu bereiten im persönlichen Eigeninteresse.

Bitte Arbeitsteilung bei der Verteidigung des Rechtsstaats, das müssen mal bitte andere machen,
die Kapazität hier ist voll ausgelastet mit einer anderen wichtigen Streitfront.


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"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirwana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

m

mb1

  • Beiträge: 285
Haftkostenbeitrag ab 01.01.2021

Wird ein Schuldner verhaftet (§ 802g ZPO), z. B. weil er dem Termin zur Vermögensauskunft unentschuldigt fernbleibt, fallen Haftkostenbeiträge an. Hierfür tritt der Gläubiger in Vorlage. Er kann sie sich jedoch als notwendige Kosten der Vollstreckung gegen den Schuldner festsetzen lassen. Die Beiträge für 2021 betragen bundeseinheitlich (BAnz AT, 31.12.20 B1):

I. Unterkunft

1. Gefangene bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und für Auszubildende:

bei Einzelunterbringung 164,50 EUR
bei Belegung mit zwei Gefangenen 70,50 EUR
bei Belegung mit drei Gefangenen 47,00 EUR
bei Belegung mit mehr als drei Gefangenen 23,50 EUR

2. Für alle übrigen Gefangenen:

bei Einzelunterbringung 199,75 EUR
bei Belegung mit zwei Gefangenen 105,75 EUR
bei Belegung mit drei Gefangenen 82,85 EUR
bei Belegung mit mehr als drei Gefangenen 58,75 EUR

II. Verpflegung

Frühstück 54,00 EUR
Mittagessen 102,00 EUR
Abendessen 102,00 EUR

Alle Beträge beziehen sich jeweils auf einen Monat. Für kürzere Zeiträume ist für jeden Tag ein Dreißigstel der aufgeführten Beträge zugrunde zu legen.

Kein Link zum Bundesanzeiger, da
Zitat
Wir führen derzeit umfangreiche Wartungsarbeiten durch.
Der Bundesanzeiger ist deshalb von Freitag, den 12.03.2021, 23:00 Uhr bis Sonntag, den 14.03.2021, ca. 18:00 Uhr nicht erreichbar.
Wir bitten um Ihr Verständnis.


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Klage 2 eingereicht (03/2017)
Rundfunkbeitrag Zahlung: 01/2013 - heute: 339,64 €
Klage 1 rechtskräftig abgewiesen (01/2016)

  • Beiträge: 2.384
  • Sparquote 2013...2025: 13x(~210)=~2700€
1. Nun sind wir einen Meilenschritt voran gekommen dank Kostenliste.
--------------------------------------------------
Hierbei muss man auf ein winziges Detail achten:  Es nennt sich Haftkosten-\"beitrag\"
Der Staat subventioniert es also im Sinn eines Gläubigerschutzes. Der Gläubiger muss nur rund 400 Euro monatlich bezahlen.

Wir wissen nicht, ob Georg in Einzelhaft ist oder in einer Doppelzelle? Oder ist das bekannt?  Das kann den Betrag um monatlich rund 70 Euro steigern. Wir haben nach einem halben Monat aber auf jeden Fall noch nicht eine Überschreitung der Forderung.


2. Also benötigen wir noch eine Klärung:
----------------------------------------------------------------
Was sind die wahren mittleren Gesamtkosten einer Inhaftierung? Rund 800 € pro Woche?
Bundeseinheitliche Mittelwerte genügen - oder noch besser solche für NRW.

Nämlich: Ein öffentlich-rechtlicher Gläubiger im Status der Gemeinnützigkeit muss auch ein Antasten des allgemeinen Wohls (Staatshaushalt) unterlassen. Die Rechtsgrundlage ist dann weniger "scharf", da muss man dann geeignet formulieren.

Wer kann diese Zahlen ermitteln?


3. Die Einmalkosten für den Gerichtsvollzieher und die Behörden
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bei einer Verhaftung sind spürbar und sind vermutlich ebenfalls vom Gläubiger zu tragen.
Frage ist, wie hoch ist der Schätzwert und haben wir Beweis, dass dies in NRW normalerweise zu Lasten des WDR geht?
Gibt es einen Betroffenen in NRW - auch unverhaftet geblieben, ist egal - , dem beispielsweise für die Androhung der Verhaftung durch den Gerichtsvollzieher etwas in sein Beitragskonto hinein belastet wurde?


4. Unser Ziel muss sein, mindestens 600 Euro WDR-Kosten zu belegen
-------------------------------------------------
- das wäre am besten -
- oder jedenfalls hilfsweise den Schaden der verschiedenen Abgabenhaushalte von inzwischen etwa 1 500 Euro - möglicherweise bis zu 2000 Euro. 
(WDR, Kommune Borken /Vollstreckung, Justiz NRW für die Haftanstalt und Richtertermine).


5. Sobald wir die Strategie klar haben,
------------------------------------------
könnte ein NRW-Bürger den zuständigen Gerichtsvollzieher bitten, Herrn Buhrow
- und zum andren die stellvertretende Intendantin (zugleich Leiterin der Rechtsabteilungt)
persönlich aufzusuchen,
um den Antrag des Bürgers auf sofortige Rücknahme des Vollstreckungsauftrags zu übergeben.
Könnte rund 50 Euro kosten - bekommen wir gemeinsam mühelos finanziert.

Hierbei sollte ein Rechtsanwalt beratend mitwirken (den haben wir), ob das problemfrei erscheint - Vorstehendes also einstweilen "unter Irrtumsvorbehalt" .


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q
  • Beiträge: 402
pjotr, bleib bei Deinem Leisten....

Der Haftbeitrag entspricht mitnichten den tatsächlichen Haftkosten, die irgendwer aus steuer- oder Rundfunkbeitragsmitteln bezahlen muß. Und nur um diese Kosten, die beim zuständigen Justizministeriums des Landes NRW zu erfragen sind, geht es. Der Haftbeitrag ist eher vergleichbar mit der Eigenbeteiligung bei einem Krankenhausaufenthalt, der deckt auch nicht annähernd die tatsächlichen Kosten ab.

Tom Buhrow wird, wie der WDR insgesamt, sich auch nicht durch die Übergabe eines Briefes durch den GV beeindrucken lassen. Derartige Aktionen sind purer, wirkungsloser und nicht durchdachter Aktionismus.

Wer so agiert glaubt auch, er könne einen Ozeandampfer zur Kursänderung zwingen, indem er den ausgestreckten Zeigefinger gegen den Schiffsrumpf drückt.

Der einzig erfolgversprechende Weg ist der juristische, und der wird in Georgs Namen mit Überlegung und Bedacht, dafür aber um so nachdrücklicher begangen werden.

Unkoordinierte Schnellschußaktionen wie der vorgeschlagene "Besuch" bei Tom Buhrow schaden da eher der Sache und sind ausdrücklich unerwünscht.


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Ich bin ein unangenehmer Bürger — ich erlaube mir nämlich, selbst zu denken

  • Beiträge: 2.384
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 @querkopf :
Zitat
Wer so agiert glaubt auch, er könne einen Ozeandampfer zur Kursänderung zwingen, indem er den ausgestreckten Zeigefinger gegen den Schiffsrumpf drückt.

Wusste gar nicht, dass hier und dort dank Zeigefinger gegen den Schiffsrumpf schon Ozeandampfer zur Kursänderung gezwungen wurden. - Die ganz andere Frage ist, wenn etwas "ausdrücklich unerwünscht" sein sollte. Mein Hinweis auf den Rechtsanwalt meint auch diese Vorab-Klärung.

Allgemeine Lebenserfahrung ist: Für einen Rechtsanwalt ist ausdrücklich unerwünscht immer alles, was er nicht selber macht, und das ist im Prinzip auch richtig so. Keine Sorge, hier liegt natürlich Hintergrundwissen vor.

"Übergabe an Gerichtsvollzieher", das ist nicht für Beeindrucken, wir sind hier nicht beim Stammtisch. Sondern es geht um einen ganz präzisen Rechtseffekt bei Verstößen, der anders kaum bewirkt werden kann. Ist in der Rechtsprechung nachzulesen.


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  • Beiträge: 7.385
Erinnerung an eine Entscheidung des BVerfG zur Zulässigkeit der Freiheitsentziehung

BVerfG - 2 BvR 2106/05 - Freiheitsstrafen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30980.msg192936.html#msg192936
Zitat
Rn. 19
1. Die Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG) ist ein besonders hohes Rechtsgut, in das nur aus wichtigen Gründen eingegriffen werden darf (vgl. BVerfGE 10, 302 <322>; 29, 312 <316>). [...]


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. März 2021, 21:53 von Bürger«
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

  • Beiträge: 3.238
BVerfG - 2 BvR 2106/05 - Freiheitsstrafen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30980.msg192936.html#msg192936
Zitat
Rn. 19
1. Die Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG) ist ein besonders hohes Rechtsgut, in das nur aus wichtigen Gründen eingegriffen werden darf (vgl. BVerfGE 10, 302 <322>; 29, 312 <316>). [...]
Ja, aber egal. Paragraf 2b.) [eines geheimen Abkommens zwischen der ehrenwerten Gesellschaft in Deutschland]:  Was "wichtige Gründe" sind, entscheidet der Rundfunk!!!


Edit "Bürger" @alle: Bitte keine Vertiefung von Einzelaspekten in diesem Thread.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. März 2021, 21:55 von Bürger«

K
  • Beiträge: 2.246
WDR, 16.03.2021, 12:00 Uhr
Eingaben zur sogenannten Erzwingungshaft von Georg Thiel
Zitat von: WDR, 16.03.2021, Eingaben zur sogenannten Erzwingungshaft von Georg Thiel
Den Rundfunkrat erreichen derzeit etliche Zuschriften zur Inhaftierung des Rundfunkbeitragsverweigerers Georg Thiel.

Hierzu stellt das Gremium klar, dass Belange des Beitragsservice nicht in die Zuständigkeit des Rundfunkrats fallen. Darüber hinaus ist für das Verfahren zu dem Fall Georg Thiel der allgemeine Gesetzgeber verantwortlich.

Zu Ihrer Information erhalten Sie hier die Stellungnahme der WDR-Verwaltungsdirektorin und Vorsitzenden des Verwaltungsrats des Beitragsservice, Dr. Katrin Vernau:

Stellungnahme von Dr. Katrin Vernau [PDF, 102,5 KB]
https://www1.wdr.de/unternehmen/rundfunkrat/stellungnahme-vernau-100.pdf
https://www1.wdr.de/unternehmen/rundfunkrat/haft-georg-thiel-100.htmlEdit "Bürger": PDF der Stellungnahme hier als Anhang angefügt - zur "Schonung der Download-Ressourcen" von ARD-ZDF-GEZ ;)


Edit "Bürger" - Zur effektiveren Information hier eine Abschrift (ohne Gewähr):
Zitat von: WDR Verwaltungsdirektion, Dr. Katrin Vernau, 16.03.2021
WDR - Die Verwaltungsdirektion

Stellungnahme von Dr. Katrin Vernau,
Verwaltungsdirektorin des Westdeutschen Rundfunks
und
Vorsitzende des Verwaltungsrats des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio

Zum aktuellen Fall der Inhaftierung eines Bürgers in NRW möchte ich gerne die Hintergründe erläutern und meine Position näherbringen:

Wenn jemand trotz mehrfacher Aufforderung seinen Rundfunkbeitrag nicht bezahlt, holt sich der WDR Hilfe bei den Vollstreckungsbehörden in NRW, also bei den Stadtkassen. Diese bitten dann den Schuldner, Angaben zu seinem Vermögen zu machen. Das Verfahren ist so üblich, z.B. auch bei nicht bezahlten Knöllchen oder Müllgebühren.

Will der Schuldner nicht bezahlen und auch keine Angaben zu seinem Vermögen machen, können die Beamten in letzter Konsequenz auch schärfere Maßnahmen anordnen und z.B. beim Amtsgericht einen Haftbefehl beantragen. Das liegt im Zuständigkeitsbereich der Stadtkasse, und der WDR erfährt davon oft erst im Nachgang. Aus Sicht des WDR ist eine sogenannte Erzwingungshaft im Zusammenhang mit nicht gezahlten Rundfunkbeiträgen in der Regel nicht verhältnismäßig. Allerdings ist hier auch immer der konkrete Einzelfall zu betrachten.

Bis es überhaupt zu einer Inhaftierung kommt, vergeht meist sehr viel Zeit, manchmal sogar Jahre. Oft ist es so, dass die betreffende Person in dieser Zeit auf die vielen Schreiben des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio nicht reagiert bzw. geantwortet hat. Erst wenn es keine andere Möglichkeit der Klärung gibt, fordern die Stadtkassen die betreffende Person auf, ihre Vermögensverhältnisse offenzulegen. Verweigert die Person auch das, können die Stadtkassen einen Haftbefehl beantragen.

Eine drohende Inhaftierung kann also entweder durch Zahlung der ausstehenden Rundfunkbeiträge oder durch Offenlegung der Vermögensverhältnisse verhindert werden. Und selbst wenn jemand bereits inhaftiert wurde, hat diese Person es dadurch jederzeit selbst in der Hand, die Haft zu beenden.

Natürlich ist es aus finanziellen Gründen nicht jeder oder jedem möglich, den Rundfunkbeitrag zu bezahlen. Dafür habe ich vollstes Verständnis. Aber dafür gibt es gesetzlich geregelte Möglichkeiten, um sich von der Zahlung des Rundfunkbeitrags befreien zu lassen. In finanziellen Notlagen können mit dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio zudem unbürokratisch Stundungen oder Ratenzahlungen vereinbart werden.

Wichtig ist mir auch der solidarische Gedanke hinter dem Rundfunkbeitrag. Solidarisch bedeutet dabei, dass alle Bürger*innen, Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen des Gemeinwohls in Deutschland einen Beitrag leisten, damit jeder vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk profitieren kann. Damit tragen alle Beitragszahler*innen dazu bei, dass heute und auch in Zukunft ein unabhängiges, hochwertiges und vielfältiges Programm bei ARD, ZDF und Deutschlandradio möglich ist. Sich der gesetzlichen Beitragspflicht zu entziehen und Zahlungen zu verweigern, ist insbesondere all jenen gegenüber nicht gerecht, die den Rundfunkbeitrag ordnungsgemäß entrichten.

Köln, 16. März 2021

gez. Dr. Katrin Vernau
Quelle: Stellungnahme von Dr. Katrin Vernau (WDR Verwaltungsdirektion), 16.03.2021 [PDF, 102,5 KB]
https://www1.wdr.de/unternehmen/rundfunkrat/stellungnahme-vernau-100.pdfEdit "Bürger": PDF der Stellungnahme hier als Anhang angefügt - zur "Schonung der Download-Ressourcen" von ARD-ZDF-GEZ ;)


Edit "Bürger": Nachtrag zur Person "Dr. Katrin Vernau"
WDR - Verwaltungsdirektorin Dr. Katrin Vernau
Am 1. März 2015 trat Dr. Katrin Vernau ihr Amt als Verwaltungsdirektorin des WDR an.
Zitat
Dr. Katrin Vernau, geboren 1973 in Villingen-Schwenningen, war vorher Partnerin bei der Unternehmensberatung Roland Berger Strategy Consultants und leitete die Roland Berger School of Strategy and Economics. Von 2006 bis 2012 war sie Kanzlerin der Universität Hamburg, von 2002 bis 2005 Kanzlerin der Universität Ulm. Zuvor arbeitete sie als Projektmanagerin bei Roland Berger Strategy Consultants. Katrin Vernau studierte Wirtschaftswissenschaften an der Hochschule St. Gallen und an der Columbia Business School. 2002 promovierte sie an der Universität Potsdam.
https://www1.wdr.de/unternehmen/der-wdr/profil/organisation/katrin-vernau100.html
...und schwupps
SPD Baden-Württemberg - Landtagswahl 2021
TEAM SCHMID für Baden-Württemberg

https://www.spd-bw.de/team-schmid-fuer-baden-wuerttemberg/
Zitat
[...] Als Ministerpräsident will Nils Schmid einen neuen Politikstil in Baden-Württemberg verwirklichen. Um diesen Anspruch zu erfüllen, setzt er auf eine kompetente Regierungsmannschaft. [...]
Dr. Katrin Vernau
https://www.spd-bw.de/dr-katrin-vernau/
Zitat
Im TEAM SCHMID ist Katrin Vernau zuständig für Wissenschaft und Hochschulen.
- geboren am 18.05.1973 in Villingen-Schwenningen
- parteilos
[...]


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. März 2021, 22:29 von Bürger«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

  • Beiträge: 984
Und sie lügen weiter …

Bei der Beitragserhebung handelt sich nicht um "Belange des Beitragsservice". Der Beitragsservice ist eine nicht rechtsfähige Arbeitsgemeinschaft, die - im Auftrag der Landesrundfunkanstalten - Schriftwechselaufgaben wahrnimmt. Die Beitragsbescheide werden rechtlich von den Landesrundfunkanstalten erstellt.

Außerdem "ist für das Verfahren zu dem Fall Georg Thiel" nicht "der allgemeine Gesetzgeber verantwortlich", sondern die Verantwortung trägt derjenige, der Rechtsmittel verwendet.

Der Gesetzgeber zwingt keinen Gläubiger, bei Nichtabgabe einer eidesstattlichen Versicherung eine Beugehaft zu beantragen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. März 2021, 19:49 von Bürger«

  • Beiträge: 2.384
  • Sparquote 2013...2025: 13x(~210)=~2700€
Diese Stellungnahme der Verwaltungsdirektorin ist eine derartige Serie von Fehlern, dass sich derart schwerwiegende Gesichtspunkte ergeben, dass ich dies zum Schutz dieses Forums hier nicht näher ausführen möchte.

Und sehe ich die Karrierelinie richtig, eine Verwaltungsdirektorin des Staatsfunks verdient ja vielleicht mehr als die Leiterin einer Staatsuniversität? In Sachen Georg kämpfen sehr kompetente Mitstreiter, also die werden das schon geeignet zerpflücken.

Wir sind nun auf der Führungsebene unmittelbar unter dem obersten Chef. Die Front dürfte nicht mehr lange halten. Der größte WDR-Fehler war, derart lange gewartet zu haben. Denn diese Sache geht natürlich durch an das BVerfG - ist informativ bereits erfolgt (noch in Beschwerden zu integrieren, erst dann von Gewicht).

nachträglich  berichtigt - den Namen Georg zutreffend eingefügt -


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. März 2021, 20:52 von Bürger«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirwana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

K
  • Beiträge: 2.246
Diese Stellungnahme der Verwaltungsdirektorin ist eine derartige Serie von Fehlern, dass sich derart schwerwiegende Gesichtspunkte ergeben, dass ich dies zum Schutz dieses Forums hier nicht näher ausführen möchte.  [..]
Auch wenn es schmerzt und hier gleich wieder ein Aufschrei durch's Forum hallt: die Stellungnahme von Dr. Katrin Vernau ist - so wie sie den Ablauf beschreibt -  korrekt.
In NRW gibt es im § 4a des Landesverwaltungsvollstreckungsgesetzes den Passus "Gläubigerfiktion".
Meint: WDR ersucht mittels (vorliegendem) Vollstreckungsersuchen bei der Stadtkasse Borken um Vollstreckung > "Forderungspfändung".

Was bzw. wie die Stadtkasse Borken das dann macht, ist in der Tat Sache der Stadtkasse und eben NICHT des WDR.

Wenn die Stadtkasse Borken der Ansicht ist, eine Vermögensauskunft einzuholen bzw. bei Verweigerung dieser einen Haftbefehl zu beantragen: auch Sache der Stadtkasse.
SIE - die Stadtkasse Borken - ist in diesem Moment DER Gläubiger welcher ebendies beantragt und zu verantworten hat (Gläubigerfiktion).

**

Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Verwaltungsvollstreckungsgesetz NRW - VwVG NRW)
§ 4a VwVG NRW - Gläubigerfiktion, Aufrechnung
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=1&bes_id=5144&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=462107
Zitat
(1) Im Vollstreckungsverfahren gilt diejenige Körperschaft als Gläubigerin der zu vollstreckenden Ansprüche, der die Vollstreckungsbehörde angehört.

Gruß
Kurt


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. März 2021, 21:43 von Bürger«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

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Was bzw. wie die Stadtkasse Borken das dann macht ist in der Tat Sache der Stadtkasse
Das ist dann Pech für die Stadt Borken, denn sie steht gegenüber dem Vollstreckungsschuldner in jedem Stadium der Vollstreckung in voller Haftung und Schadensersatzpflicht, wenn sie sich über die vom Bund aufgestellten und seitens BFH wie BGH präzisierten Vollstreckungsvoraussetzungen hinwegsetzt.


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- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

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@Kurt : Ein unterzeichnetes WDR-Fax von 1 Zeile genügt:
"Der Vollstreckungsauftrag wird hiermit zurückgezogen."

Ferner, die Stellungnahme hat nicht nur 1 Falschaussage, sondern diverse. Das wird hier im Forum nicht seziert - Grund wie angegeben.


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"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirwana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

 
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