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  • Stadt Borken, Inhaftierung/ Erzwingungshaft Do 25.02.2021, 10:00 Uhr: 25. Februar 2021

Autor Thema: Auf Antrag des WDR und Stadt Borken droht am 25.02.21 die Inhaftierung  (Gelesen 56575 mal)

t
  • Beiträge: 212
hallo zusammen,

kann sei dass die Zensur bereits zugreift?
man erwartet dass Google mindestens den Hyperlink im Forum oder in Facebook über Georg Thiel entdeckt?

mfG
ticuta


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. Februar 2021, 21:32 von DumbTV«

  • Beiträge: 7.250
Es ist mir immer ein Rätsel, warum derartiges nicht an EU-Kommission, EU-Parlament und EU-Bürgerbeauftragte durchgereicht wird; immerhin sind die europäischen Grundrechte mißachtet, über die sich keine nationale Stelle hinwegsetzen darf.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

g
  • Beiträge: 74
Hoffentlich geht das nicht so aus wie bei dem berühmten Georg Thiel oder dem nach ihm benannten Kriegsschiff....

Aber wenn er tatsächlich nichts hat braucht er doch nur die Vermögensauskunft abzugeben. Dann hat er wieder 3 Jahre seine Ruhe.

Aber man kann das ganze natürlich auch hoffentlich pressewirksam inszenieren, das steckt wohl mehr dahinter.

Aber max. 6 Monate Erzwingungshaft absitzen und hinterher auch noch bezahlen müssen und die GEZ ist auch dann noch offen würde ich nicht empfehlen...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. Februar 2021, 15:44 von Markus KA«

  • Beiträge: 2.324
  • Sparquote 2013...2024: 12x(~210)=~2500€
Die erste bittere Wahrheit für uns: Einfaches Publikmachen nutzt dem System.
--------------------------------------------------------------------------
Marketing-Botschaft: "Zahl den Rundfunkbeitrag, sofern du nicht auch verhaftet werden willst."

Eigene Meinung: Dem System tut nur weh, wenn der Intendant direkt und ganz persönlich angegriffen wird und deshalb Rufschaden befürchtet. Das also sollte überdacht werden, um zu helfen.
.
.
Befreiungsrecht dürfte vorliegen - Unrecht dürfte vorliegen
-----------------------------------------------------------
Geringverdiener-Befreiung BVerfG 1 BvR 665/10, § 31 BVerfGG,
BVerwG-Entscheid 30. Oktober 2019 (übrigens mit Rückwirkung bis vor 2013).
Diese Rechtslage wird sabotiert, wie wir wissen. Hiergegen effizient zu streiten ist extrem schwierig. Welcher Bürger oder normale Rechtsanwalt kann schon gegen den hier vorliegenden komplex verzahnten Politik- und Justizskandal kämpfen.

Diesbezüglich geschieht zwar einiges nicht-öffentlich auf oberer Ebene. Das aber kann hier nicht helfen.
Jedenfalls wird dieser weitere Fall in die Bemühungen einbezogen. Das hilft im konkreten Fall, wenn überhaupt, dann jedenfalls zeitlich viel zu spät.


Also was tun? Man kann da nicht ruhig bleiben.
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Ich erwäge Folgendes - mal zum Überdenken für alle:
An den Intendanten - "persönliches Büro" - per Einschreiben
- Antrag Art. 17 GG - auf sofortige Aufhebung der Verhaftung, weil rechtsfehlerhaft
- Antrag Art. 17 GG - auf sofortige Vornahme des Angebots der individuellen Härtefallprüfung
- - mit Anweisung an die WDR-Juristen, diese ab sofort generell nicht mehr zu verweigern
- und den etwa 600 000 Geringverdienern in NRW sofort das Härtefall-Verfahren anzubieten
- In geprüften Fällen Rückzahlung seit 2013 - in der akkumulierten Summe möglicherweise ein halber Jahresumsatz des WDR.


Wie ist die Meinung?
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Wer das höflich, korrekt, ohne Polemik, beantragt,  soll man das dann in Menge an die Redaktionen verteilen?
(In Papierform - E-Mails dürften durch die vorprürfenden Volontär-Praktitanten immer gleich in die Mülltonnen entsorgt werden, weil heutzutage alle Welt überlastet ist mit Mails.)

Wie sehen die anderen im Forum das? Wäre das eine richtige Strategie, hier zu helfen?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. Februar 2021, 21:33 von DumbTV«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirvana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

  • Moderator
  • Beiträge: 3.247
Mit dem Rundfunkbeitrag wird hoheitlich bestimmt, wofür ich einen Teil meines bereits versteuerten Einkommens ausgeben soll, unabhängig von Nutzung, konkludenten Verhalten zur Nutzung oder Verpflichtung, die aus Eigentum oder Verhalten entsteht. Eine solche Schuld wird rein an die Existenz meiner bzw. aller in Deutschland wohnenden natürlichen volljährigen Personen gebunden.  Eine solche Abgabe darf es nicht geben. Abgaben werden nie an Personen , sie werden in Gesetzen immer nur an das Verhalten der Person oder an der Person gehörende Vermögensgegenstände gebunden. Das Rundfunkbeitragsrecht, einzementiert in den Beckschen Kommentar zum Rundfunkrech,t ist eine grundrechtswidrige "Erfindung" der Justiziare des ÖRR.  Seit 2013 ist der letzte Faden, der die Abgabe zu einer verhaltensbedingten Abgabe machte - der Gerätebesitz - gerissen.  seitdem ist die Zahlung willenloses Sklavenverhalten. Sklaven, die den Beitrag "gerne freiwillig zahlen, weil das Programm so toll ist", befinden sich leider nur in der Position von Geiseln, die vom Stockholm-Syndrom befallen sind.
Ob man für diesen Zwang Haftstrafen auf sich nehmen will oder nicht, bleibt jedem einzelnen Überlassen. Jedoch wird ein stillschweigendes Zwangszahlen als Einverständniserklärung nur zu mehr Unrecht führen.

In Hamburg gab es übrigens ab 2013 bis 2017 keine einzige Erzwingungshaft. Ich denke, dass das auch bis heute noch gilt.
Erzwingungshaftanträge des NDR bzw. Beitragsservice im Zusammenhang mit dem Rundfunkbeitrag
https://fragdenstaat.de/anfrage/erzwingungshaftantrage-des-ndr-bzw-beitragsservice-im-zusammenhang-mit-dem-rundfunkbeitrag-1/
...und ich denke, dass es nicht daran liegt, dass es hier keine Beitragsverweigerer gibt.



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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

T
  • Beiträge: 4
Hallo zusammen,

wurde bei Georg Thiel vorher geprüft, ob er Vermögen hat oder standen die einfach vor der Tür? Ich schicke nämlich auch die Briefe ungeöffnet zurück.

LG


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. Februar 2021, 15:45 von Markus KA«

c
  • Beiträge: 22
Es ist mir immer ein Rätsel, warum derartiges nicht an EU-Kommission, EU-Parlament und EU-Bürgerbeauftragte durchgereicht wird; immerhin sind die europäischen Grundrechte mißachtet, über die sich keine nationale Stelle hinwegsetzen darf.

Schreib doch mal an unsere Politiker, allen voran CDU/CSU , SPD, FDP, die sind doch Schuld an allem!
Die haben uns das eingebrockt, hauptsächlich die SPD mit dieser Dreyer!

Im übrigen: Die EU-Kommission, das EU-Parlament und EU-Bürgerbeauftragte wissen genau was hier abgeht!
Aber das interessiert die nicht, sonst hätten die längst was unternommen, da Deutschland aber der Größte Einzahler
in die EU ist darf darf man Deutschland bloß nicht verärgern!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. Februar 2021, 19:52 von casiopeia«

  • Beiträge: 984
Der Inhaftierte sollte aus meiner Sicht Beschwerde einlegen und dies damit begründen, das Amtsgericht Borken habe bei der Anordnung der Beugehaft den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit unter Berücksichtigung des Freiheitsgrundrechtes aus Art. 2 GG verletzt.



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  • Moderator
  • Beiträge: 3.247
Es verwundert tatsächlich, dass die Möglichkeit von Vermögen wohl nicht überprüft wurde. Wenn allerdings kein Vermögen vorliegen sollte, scheint schon der Erfolg der Vollstreckungsmaßnahme Erzwingungshaft fragwürdig.
Die Erzwingungshaft soll doch gerade eine nicht abgegebene Vermögensauskunft erzwingen. Wenn dies vorher geschehen wäre, wäre die Haft doch gar nicht mehr "rechtens" und notwendig...??


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

  • Moderator
  • Beiträge: 3.158
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Nur ein Hinweis, das Verwaltungsvollstreckungsgesetz für Baden-Württemberg ist eindeutig:

§ 11 LVwVG Einstellung der Vollstreckung
Zitat
Wenn der Zweck der Vollstreckung erreicht ist oder wenn sich zeigt, daß er durch die Anwendung von Vollstreckungsmitteln nicht erreicht werden kann, ist die Vollstreckung einzustellen.
http://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/t/wmg/page/bsbawueprod.psml/action/portlets.jw.MainAction?p1=d&eventSubmit_doNavigate=searchInSubtreeTOC&showdoccase=1&doc.hl=0&doc.id=jlr-VwVGBWpP11&doc.part=S&toc.poskey=#focuspoint

Aber auch für NRW wurden bereits im Forum entsprechende Rechtsmittel zur Gegenwehr gegen die Vollstreckungsmaßnahmen der Stadtkassen vielfach diskutiert (Suchfunktion nutzen).


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. Februar 2021, 22:18 von Markus KA«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

D
  • Administrator
  • Beiträge: 1.452
Es ist mir immer ein Rätsel, warum derartiges nicht an EU-Kommission, EU-Parlament und EU-Bürgerbeauftragte durchgereicht wird; immerhin sind die europäischen Grundrechte mißachtet, über die sich keine nationale Stelle hinwegsetzen darf.

@pinguin
Du bist unser EU-Experte:
Bitte bereite geeignete Schreiben dafür vor, falls diese nicht schon vorliegen. Die richtigen konkreten Empfänger scheinen Dir ja bekannt zu sein. Falls noch Informationen dazu fehlen können wir die sicherlich liefern...


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Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es sich ändert.
Aber ich weiß, dass es sich ändern muss, wenn es besser werden soll.

Georg Christoph Lichtenberg

Und deshalb:
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

q
  • Beiträge: 384
Die Erzwingungshaft soll doch gerade eine nicht abgegebene Vermögensauskunft erzwingen. Wenn dies vorher geschehen wäre, wäre die Haft doch gar nicht mehr "rechtens" und notwendig...??

Genau das ist einer der bisher verfolgten Angriffspunkte. Die Stadtkasse wäre nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (§ 58 VwVfG NRW wurde weiter oben bereits zitiert), zunächts Drittauskünfte einzuholen und dann ggf. die Durchsuchung durchzuführen. Daß sie dies nicht getan, und sogar explizit verweigert hat (so werte ich die Äußerung der Bürgermeisterin), ist eine schwere Amtspflichtverletzung, die sicher noch unter rechtlichen Gesichtspunkten (Schmerzensgeld, Schadensersatz, Amtshaftung) zu betrachten sein wird.

Auch die bisherigen Einwendungen gegen die Forderung selbst wurden ignoriert, obwohl die Stadtkasse in dem Fall, daß Einwendungen gegen die Forderung vorgebracht werden, die Vollstreckung unverzüglich einzustellen hat.

§ 1 Abs. 4 VwVG NRW ist da eindeutig:
Zitat
Die Beitreibung nach Absatz 2 ist einzustellen, sobald der Vollstreckungsschuldner bei der Vollstreckungsbehörde schriftlich oder zu Protokoll Einwendungen gegen die Forderung geltend macht. Der Vollstreckungsschuldner ist über dieses Recht zu belehren. Im Fall des § 5 muss diese Belehrung eine Woche vor Beginn der Ermittlungen erfolgen. Bereits getroffene Vollstreckungsmaßnahmen sind unverzüglich aufzuheben, wenn der Gläubiger nicht binnen eines Monats nach Geltendmachung der Einwendungen wegen seiner Ansprüche vor den ordentlichen Gerichten Klage erhoben oder den Erlass eines Mahnbescheides beantragt hat oder der Gläubiger mit der Klage rechtskräftig abgewiesen worden ist. Ist die Beitreibung eingestellt worden, so kann die Vollstreckung nur nach Maßgabe der Zivilprozessordnung fortgesetzt werden.

Aber all dies wird nun zunächst das VG Münster zu klären und zu bewerten haben


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Ich bin ein unangenehmer Bürger — ich erlaube mir nämlich, selbst zu denken

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Bitte bereite geeignete Schreiben dafür vor, falls diese nicht schon vorliegen. Die richtigen konkreten Empfänger scheinen Dir ja bekannt zu sein. Falls noch Informationen dazu fehlen können wir die sicherlich liefern...
Deine Aussage zeigt, daß sich bislang offenbar niemand wirklich mit dem europäischen Rahmen beschäftigt hat, oder? Das Wesentlichste steht doch alles längst im Forum, auch in Form der Entscheidungen von BVerfG und EuGH. Hier irgendwelche Mustertexte einzustellen, ist insofern nicht effizient, denn der Streit beginnt mit dem Einbringen der europäischen Bestimmungen vor Ort, da nicht immer erwartet werden sollte, daß diese vor Ort immer bereits bekannt sind.

Übrigens, selbst im Osten ist bekannt, daß sich Köln und Düsseldorf nicht immer mögen; warum wird dann Düsseldorf nicht "zur Kenntnisnahme" eingebunden?


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Schreib doch mal an unsere Politiker, allen voran CDU/CSU , SPD, FDP, die sind doch Schuld an allem!
Die haben uns das eingebrockt, hauptsächlich die SPD mit dieser Dreyer!
Was das Land tut, ist das eine, was die lokale Ebene tut, das andere, und die lokale Ebene hat nicht die Befugnis, sich über die Vorgaben der Bundes- und EU-Ebene hinwegzusetzen.

Zitat
Im übrigen: Die EU-Kommission, das EU-Parlament und EU-Bürgerbeauftragte wissen genau was hier abgeht!
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in die EU ist darf darf man Deutschland bloß nicht verärgern!
Ja; die wissen das sicherlich, aber auch Europa darf nur im Rahmen seiner Befugnisse handeln.

Wie viele Bürgerbeschwerden hat es denn in Brüssel? Damit fängt deren Tun in Belangen der Bürgerrechte an.
Wie viele Beschwerden der ÖRR-Wettbewerber hat es in Brüssel? Damit fängt deren Tun in Belangen des Beihilferechts an, etc.


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g
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Da geht aber einiges am Thema vorbei:
Die Erzwingungshaft ist nur dazu da dass er die eidesstattliche Versicherung (Vermögensverzeichnis)  abgibt.
Wenn er pfandlos ist oder nicht auf den Vollstreckungsbeamten reagiert hat (dann weiß natürlich niemand wie die Vermögensverhältnisse sind und es wird vermutet, dass er diese nicht offenlegen will) dann ergeht natürlich (zurecht) ein Haftbefehl. Der wird natürlich auch im Schuldnerverzeichnis eingetragen.
Das scheint ihn aber nicht zu stören wenn es keine Nachteile für ihn bringt.
Wenn er tatsächlich nichts hat kann er die weitere Vollstreckung vermeiden indem er entweder die e.V. abgibt (oder die Zeit absitzt).
Erst dann wird die Vollstreckung zeitweise eingestellt weil dann möglicherweise klar ist dass sie nichts bringt.
Sofern sich neue Anhaltspunkte ergeben (z.B. für Vermögen oder Arbeitsplatzwechsel usw) oder nach 3 Jahren (dann wird vermutet dass sich Änderungen ergeben haben könnten)  gehts wieder von vorne los.
Natürlich ist es Geschmackssache wie die Rundfunkanstalt handelt und reagiert...


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