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Autor Thema: Zensur mit Hilfe des Medienstaatsvertrags  (Gelesen 2438 mal)

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Zensur mit Hilfe des Medienstaatsvertrags
Autor: 17. Februar 2021, 13:51
Beim Deutschlandfunk kann man lesen, dass Landesmedienanstalten gegen Online-Angebote vorgehen. Damit erfüllen die staatlichen Anstalten das, was man als Zensur bezeichnet. Im Gegensatz zu den Aussagen wird nämlich offenbar sehr wohl darauf geschaut, ob den Medienaufsehern der Inhalt gefällt, der von den Anbietern präsentiert wird. Dass der Deutschlandfunk es für nötig hält zu den Vergehen ausgerechnet auf "falsche Zahlen" zu nennen, ist putzig. Nach meinen Erfahrungen sind Journalisten ziemlich gut darin mit fehlerhaften Zahlenspielen zu operieren. Wobei man den meisten Journalisten wohl zu Gute halten muss, dass sie seit ihrer Schulzeit recht schlecht in Mathematik waren und teils sogar mit einfachen Grundrechnungsarten überfordert sind. Würden der Deutschlandfunk oder die anderen ÖR-Sender jederzeit "journalistische Grundsätze" einhalten, niemals falsch berichten, keine wichtigen Meldungen unterschlagen, die Quellen nennen, Zitate nicht verfälschen oder aus dem Zusammenhang reißen, stets sorgfältig recherchieren, nicht im Sinne der Regierungen manipulieren, Distanz zu den US-Einflussgruppen halten und Kriegstreiberei unterlassen, dann stünde denen vielleicht noch Kritik zu. So aber eher nicht.

Wer sich das reinziehen mag:

Zitat
Initiative der Landesmedienanstalten
Medien-Aufseher gehen gegen rechte Online-Medien vor

Christoph Sterz 16.02.2021

Erstmals müssen bestimmte Online-Medien ihre Arbeit gegenüber den Landesmedienanstalten rechtfertigen: Die Aufsichtsbehörden werfen unter anderem KenFM oder dem AfD-nahen „Deutschland-Kurier“ vor, gegen journalistische Grundsätze verstoßen zu haben. Den Angeboten drohen deshalb Sanktionen.
Quelle: https://www.deutschlandfunk.de/initiative-der-landesmedienanstalten-medien-aufseher-gehen.2907.de.html?dram:article_id=492565(Link führt zu einem Angebot des örR. Zum Aufrufen der Webseite URL kopieren (Klick auf "Auswählen", dann ctrl+c), in einem neuen Browserfenster/-tab in die Adresszeile einfügen (ctrl+v) und bestätigen)

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

l

lex

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Re: Zensur mit Hilfe des Medienstaatsvertrags
#1: 17. Februar 2021, 14:45
hab lange überlegt, ob ich das poste, oder nicht, aber das Thema Zensur passt hier gerade gut. Daher mal ein reales Beispiel:
Der folgende Beitrag ist an sich eine Gegendarstellung der Corona Situation, hat also nichts mit dem Rundfunkbeitrag zu tun, allerdings erwähnt die Sprecherin zum Ende in ihrem Video, dass die öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten sie zensieren wollen (Zitat: sie gefährde die klimafreundliche Bewegung mit ihren Videos):
Sensation! Naomi Seibt widerlegt den PCR Test von Prof. Drosten!
Autorin: Naomi Seibt
Dauer ca. 18 Min
https://naomiseibt.com/

Bitte weder das Thema Corona oder Klimaschutz hier intensivieren. Jeder hat das Recht auf seine eigene Meinung, so auch diese Dame.
Ich drücke ihr bei ihrer Klage gegen den Rundfunk auf jeden Fall alle Daumen.

Edit "Markus KA":
Bitte das Thema des Videos „Sensation! Naomi Seibt widerlegt den PCR Test von Prof. Drosten!“ nicht weiter vertiefen.
Ab 17:12 Min. gibt die Autorin den Hinweis, dass wohl von "Medien-Aufsehern" verlangt wurde diverse "Klimavideos" von Ihrer Homepage zu löschen. Dagegen wird sie wohl rechtliche Mittel einsetzen.
Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. Februar 2021, 16:25 von Markus KA«

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Re: Zensur mit Hilfe des Medienstaatsvertrags
#2: 17. Februar 2021, 15:19
Bei dem Artikel des Dlandradios fällt auf, dass von den 13 Seiten, die abgemahnt wurden, nur die drei als " rechts" bezeichneten Seiten namentlich genannt werden: KenFM, Flinkfeed und der Afd-nahe Deutschlandkurier. Soviel erstmal zum journalistischen Standard, der beim DLR herrscht. Ich bin nun auf die Seite der Medienanstalten gegangen und was liest man da?
Zitat
Prüfung der Einhaltung journalistisch-redaktioneller Sorgfaltspflichten durch Telemedienanbieter hat hohe Priorität der Medienanstalten im Superwahljahr 2021
https://www.die-medienanstalten.de/service/pressemitteilungen/meldung/in-den-blick-genommen-journalistische-sorgfaltspflichten-im-netz
Weiteres habe ich noch nicht überprüft, jedoch erzeugt erstmal der Dlandradio-Artikel den Eindruck, die "journalistisch schlechten Seiten" sind entweder rechts oder nicht der Rede wert. Wen die Medienanstalten sonst noch abgemahnt haben, muss noch recherchiert werden.
Dlandradio als Teil des deutschen ÖRR scheint hier für das genannte "Superwahljahr" journalistisch nicht wirklich einwandfrei Stimmung "gegen das diffuse rechts" machen zu wollen.
Den Eindruck der Zensur erweckt bzw. verstärkt der einseitige Artikel des Dlandradio.


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

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Re: Zensur mit Hilfe des Medienstaatsvertrags
#3: 18. Februar 2021, 10:25
700 Seiten Verfassungsbeschwerde hiergegen dicht vor dem Start.
Zitat
Landesmedienanstalten kümmern sich nun um journalistisch aufbereitete Angebote im Netz. Wieso? Weil der Medienstaatsvertrag vorsieht, dass wir gegen Desinformation vorgehen. Ein Gastbeitrag.

Quelle: 2021-02-17 https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/fake-news-im-internet-medienstaatsvertrag-kuemmert-sich-17201173.html

https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/fake-news-im-internet-medienstaatsvertrag-kuemmert-sich-17201173.html?printPagedArticle=true#pageIndex_2


FAZ-Fußnote: - getextet mit Kürzel miha ,
------------------------------------------------------
also im Feuilleton der Medien-Redakteur Michael Hanfeld, im Jahr 2020 befürwortend für den Medienstaatsvertrag (der für die FAZ bestimmte Wünsche erfüllt, aber das war natürlich keine strategische Absicht der Gesetzesmacher, sondern vom mitwirkenden Juristen Prof. Dr. Rainer Zufall eingebaut):
Zitat
Mit dem Inkrafttreten des neuen Medienstaatsvertrags haben die Medienanstalten der Länder eine neue Aufgabe bekommen. [...] die Aufsicht über die Einhaltung der journalistisch-redaktionellen Sorgfaltspflichten durch Telemedienanbieter“.
[...]  „Wer geschäftsmäßig journalistisch-redaktionelle Inhalte im Netz bereitstellt, hat sich selbstverständlich an journalistische Spielregeln zu halten und das journalistische Handwerkszeug anzuwenden. Wird das missachtet, droht eine Destabilisierung demokratischer Kommunikationsprozesse. 
[...] „Das Eindämmen von Desinformation im Netz“ habe „im Superwahljahr 2021 für die Medienanstalten daher hohe Priorität“. 
[...]Die Landesmedienanstalten Berlin-Brandenburg, Hamburg/Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und aus dem Saarland haben an elf Websites und Portale sogenannte Hinweisschreiben verschickt, in denen sie die „Einhaltung journalistisch-redaktioneller Sorgfaltspflichten“ fordern.
[...]  Empfänger [...] – KenFM, „Deutschland-Kurier“ und Flinkfeed [...] acht anderen Angebote [..]  (miha.)

Davida aus dem Saarland gegen den Facebook-Riesen? Genau die richtige Proportion für eine neue Heldensaga des heroischen Kampfes der Guten (natürlich Frauen, wer sonst) gegen das absolut Böse der großen weiten freien Welt? (natürlich böse weiße Männer im Milliardenschloss)
Wahrscheinlich gibt es dann bald eine verherrlichende Doku bei "ARD, ZDF etc."?


Seit Frühjahr 2020 wurde versucht, Aktion gegen dies Zensurgesetz zu koordinieren. Vergeblich, Cassandra scheiterte wie üblich.
------------------------------------------------------------------
Der Medienstaatsvertrag bedeutet Systemveränderung gegen den Rechtsstaat. Damals hätte man ihn durch vereinte Aktionen noch verhindern können. Jetzt geht es nur noch über das zeitaufwendige Konzept der Normenkontroll-Beschwerden. Die 700 Seiten dafür sind Ende Februar 2021 startfertig.
Großartige Koordination einiger weniger im Hintergrund.
Aber großartiger Beitrag des Forums für all die vielen konzentriert gelisteten Faktenaspekte.
 

An diese zweistufigen Verfassungsbeschwerden kann sich bald jeder Bürger anschließen - Ziel 40 000 Unterzeichner.
--------------------------------------------------------------------------------------------
Diese Aktion wird erst ab Juli-September ihr Maximum erreichen. (Stufenplan für Landesrecht / Bundesrecht.)
Mal sehen, wie viele sich zum Mitmachen erwärmen lassen. Dies ist der größte Angriff auf die Grundrechte der Medienfreiheit in Deutschland seit 1946. Es geht um die Zukunft der Gesellschaft im Internet-Zeitalter.
Wie wollen wir funktionieren? Wie in China staatskontrolliert - oder bürgerkontrolliert wie in der Schweiz?

Dies Forum, das derart viel zu den 700 Seiten der konzentrierten Information als Faktenhilfe brachte, sollte teilhaben an einem Sieg, sofern er erreicht werden wird. Die Beschwerden umfassen auch eine neue Argumentation für die Befreiung von der Rundfunkabgabe für:
Nichtzuschauer - Geringverdiener - Betriebsstätten.


Man beachte im Fußkommentar dar FAZ: Zensur auf Hochtouren, weil Wahljahr?
------------------------------------------------------------------------------
Besser kann man nicht formulieren, wieso wir Bürger nun das gemeinsame Recht zum "verhältnismäßigen Widerstand" haben; also, so lange Deutschland Rechtsstaat ist, die Beschwerdekeule.


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Re: Zensur mit Hilfe des Medienstaatsvertrags
#4: 18. Februar 2021, 11:22
Seit Frühjahr 2020 wurde versucht, Aktion gegen dies Zensurgesetz zu koordinieren. Vergeblich, Cassandra scheiterte wie üblich.
------------------------------------------------------------------
Der Medienstaatsvertrag bedeutet Systemveränderung gegen den Rechtsstaat. Damals hätte man ihn durch vereinte Aktionen noch verhindern können. Jetzt geht es nur noch über das zeitaufwendige Konzept der Normenkontroll-Beschwerden. Die 700 Seiten dafür sind Ende Februar 2021 startfertig.
Großartige Koordination einiger weniger im Hintergrund.

Auch hier beachtenswert -> EuGH C-260/89, Rn. 41, zur Tragweite des Art. 10 EMRK; alles, was die Medienanstalten zu tun beabsichtigen, muß, weil "Staat", diese EMRK selbst vorsehen, sonst "nicht rechtens", da "keine Maßnahme als rechtens anerkannt werden kann, die sich über die so anerkannten Grundrechte hinwegsetzt".

Weiterhin beachtenswert, daß sich alle "nicht-staatlichen Organisationen" in eigener Sache auf diese EMRK stützen dürfen, in der Fallkonstellation des Medienrechts auch vor dem EuGH, weil dieser bereits dazu entschieden hat.

So jedenfalls die hier bestehende Auffassung.


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- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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Re: Zensur mit Hilfe des Medienstaatsvertrags
#5: 18. Februar 2021, 11:36
Links: Optimal wohl: 
----------------------------
FAZ-Link "alles auf 1 Seite": 
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/fake-news-im-internet-medienstaatsvertrag-kuemmert-sich-17201173.html?printPagedArticle=true#pageIndex_2

Deutschlandfunk / Direktlink - hier als "nicht anklickbar" gemacht, muss also manuell in die Browser-Adresszeile  kopiert werden -
deutschlandfunk.de/initiative-der-landesmedienanstalten-medien-aufseher-gehen.2907.de.html?dram:article_id=492565


FAZ-Fotos: Da ist oben der grimmige Bösewicht mit dem Grundgesetz als Warnung,
--------------------------------------------
unten die schön lächelnde Streiterin für das Gute, die Frau Dr. iur. Anja Zimmer.
Man vergleiche das Foto mit dem auf Wikipedia von 2017: "Wie sich die Bilder NICHT gleichen":
https://de.wikipedia.org/wiki/Anja_Zimmer
Dort übrigens Nachweis von Kompetenz, insoweit ist das sehr in Ordnung.

Das FAZ-Foto ist ein offizielles: Gezeichnet "MABB": 
"Anja Zimmer ist Direktorin der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB). : Bild: Falk Weiß/MABB "

Und das ist in den letzten Tagen vor Ihrem Abgang:
-----------------------------------------------------------
Am 15. März 2021 kommt die Nachfolger*in Frau Dr. Eva Flecken:
https://meedia.de/2020/11/25/eva-flecken-folgt-auf-anja-zimmer-als-mabb-direktorin/

Mehr über sie:
https://www.lifepr.de/inaktiv/medienanstalt-berlin-brandenburg/Neue-Direktorin-der-mabb-gewaehlt/boxid/825236


Bemerkenswertes Detail:
Zitat
Derzeit leitet Eva Flecken als Vice President bei Sky Deutschland die Bereiche „Public Policy, Regulatory & EU Affairs, Protection of Minors“ in Berlin und Unterföhring.

https://de.wikipedia.org/wiki/Sky_Deutschland
Zitat
Nach einem Squeeze-out-Verfahren und anschließendem Delisting der Aktien von der Frankfurter Wertpapierbörse, das am 8. Juni 2015 von der Sky Deutschland AG angekündigt wurde[8] und am 23. Juli 2015 abgeschlossen war, wurden sämtliche Anteile der Sky Deutschland AG über die Sky German Holdings GmbH von der britischen Sky Limited gehalten,[9][10] die seit Oktober 2018 zu Comcast gehört. Der letzte Handelstag an der Frankfurter Wertpapierbörse war der 15. September 2015.


Haben die Fernseh-Dinosaurier aller Lager ein gemeinsames Interesse,
------------------------------------------------------
bei der nötigen Zwangs-Flucht in das Internet dort den Wettbewerbsdruck zu vermindern? "Medienstaatsvertrag 2020" wurde (auch) hierfür gemacht?
Aber nein, @pjotre versichert, derartiges darf nicht einmal gedacht werden, so undenkbar ist es.


Nicht ermittelt werden konnte: Parteizugehörigkeit der beiden Leter*innen?
--------------------------------------------------------------------
Die wüssten wir ja gerne. In den bezeichnete Quellen war es nicht vermerkt. Sollte es in dieser Republik im Mediensektor noch Ernennungen geben, bei denen die Parteizugehörigkeit keine Rolle spielte? Wer weiß mehr über diesen letzten Hoffnungsschimmer an das Demokratische im Rechtsstaat?

Und wie wäre es mit einer Männerquote für neue Ämterbesetzung?


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  • Beiträge: 883
Re: Zensur mit Hilfe des Medienstaatsvertrags
#6: 18. Februar 2021, 16:25
Was ist in Dich gefahren Pjotre?
Die wüssten wir ja gerne. In den bezeichnete Quellen war es nicht vermerkt. Sollte es in dieser Republik im Mediensektor noch Ernennungen geben, bei denen die Parteizugehörigkeit keine Rolle spielte? Wer weiß mehr über diesen letzten Hoffnungsschimmer an das Demokratische im Rechtsstaat?
Natürlich sind beides stramm linke Genossinnen mit festen Beziehungen zur Friedrich-Ebert Stiftung.
Der berufliche Werdegang von Anja Zimmer liest sich wie das who-ist-who der Lobbisten und Teuerberater:
Zitat
ob zuvor als Geschäftsführerin des Deutschen Journalisten-Verbands Nordrhein-Westfalen, als Partnerin mit Schwerpunkt Medien- und Telekommunikationsrecht der Anwaltsgesellschaft Beiten Burkhardt in Frankfurt am Main oder als Senior Managerin Government Relations bei der Deutschen Telekom.
Quelle (am 18.2. abgerufen): https://www.fes.de/digidemos/referent-innen#c77648 (wer es nicht weiß, fes.de steht für Friedrich-Ebert-Stiftung)
Bei Beiten Burkhardt (https://www.beiten-burkhardt.com/de/start) kommt so ziemlich alles zusammen, was in diesem Land gegen Geld schief läuft. Würde mich nicht wundern, wenn die für Kunden "Gesetze schreiben" (schaut euch die Webseite an!).
quotes von deren Webseite (siehe oben):
Firmenmotto:
Zitat
UMFASSEND IN DER EXPERTISE. INDIVIDUELL IN DER LÖSUNG.
Zitat
Unsere Experten haben ein besonderes Gespür für die Anliegen unserer Mandanten.
Zitat
BEITEN BURKHARDT BERÄT SWT BEIM ERWERB UND BEI DER FINANZIERUNG DES AWG-FACHMARKTENSEMBLES BEI ESSLINGEN
SWT=Stadtwerke Tuttlingen.
Zitat
FALK TISCHENDORF WIRD VORSITZENDER DES AHK-LOKALISIERUNGSKOMITEES UND LOKALISIERUNGSBEAUFTRAGTER DES DEUTSCH-RUSSISCHEN UNTERNEHMERRATS
Und da kratze ich nur an der Oberfläche! Für mich ergibt sich aus den Dingen die sie sagen und aktuell tun ein Bild.

Auch die Neue ist ausgewiesene Helfershelferin und auch bei Sky in diesen seltsamen Posten durch ihr FES-Netzwerk gekommen.
Was ist denn das für ein Beruf? "Vice President Public Policy, Regulatory & EU Affairs, Protection of Minors"
KLÜNGEL-JOB-ALARM !!! Sie hat im Bundestag gedient und in der FES und dann auch die tolle "Nebenbeipromotion" mit dem Titel " „Geschlecht: Die kommunikative Wirklichkeit. Eine kommunikationstheoretische Kritik der feministischen Theorie“ schreiben können, während sie für die SPD Wahlwerbung hauptamtlich für den Steuerzahler "gearbeitet" hat.
Rote Quelle: https://www.medienkorrespondenz.de/politik/artikel/eva-flecken-vom-pay-tv-sender-sky-wird-neue-direktorin-der-medienanstalt-berlin-brandenburg.html
Also alles beim Alten Pjotre!

Warum die Neue?
Die Ablösung der Zimmer ist doch nur erfolgt, weil die Neue ein frischer heißer Feger "besser zusammenarbeitet" mit dem Medienrat.
Quelle: https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/medien/neue-direktorin-der-mabb-eva-flecken-loest-anja-zimmer-ab/26658118.html
quotes:
Zitat
Vielmehr hätten Fragen im Zusammenspiel von Medienrat und Direktorium eine Rolle gespielt
und
Zitat
Mit Eva Flecken wird es ein anderes Gesicht der MABB geben und eine andere Form von Kommunikation
Bitte die von mir getroffenen Interpretationen zu dem "warum die" als freie Meinungsäußerung zu dem Saftladen verstehen und nicht als "Fakten". Die "Fakten" finden sich in den Links.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Februar 2021, 11:57 von DumbTV«
"Ihr wollt doch nicht, dass Jones wiederkommt!"
Ersetze "Jones" durch Adolf, Patriarchat, Meeresspiegel oder irgendwas und Du hast eine woke "Debatte", die ohne Argumente reichlich Raum in den Medien einnehmen darf.

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Re: Zensur mit Hilfe des Medienstaatsvertrags
#7: 18. Februar 2021, 17:33
Natürlich sind beides stramm linke Genossinnen ....
Linke bei der heutigen SPD? Völlig unglaubwürdig! Wären in der Partei noch echte Linke, wäre sie doch womöglich wieder wählbar.  8)

M. Boettcher


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Re: Zensur mit Hilfe des Medienstaatsvertrags
#8: 18. Februar 2021, 18:38
@drboe
mea culpa
Ich meinte mit "stramm links" eigentlich "tief verstrickt im roten Parteiensumpf" und das links sollte nur relativ zur CDU gelten, aber ich lebe in der Vergangenheit.
Aus meiner Sicht ist der Unterschied zwischen links und rechts in den Folgen für den Bürger ziemlich unbedeutend gegen kompetent+ehrlich und inkompetent+Vetter 9. Grades.


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Re: Zensur mit Hilfe des Medienstaatsvertrags
#9: 18. Februar 2021, 20:11
Da ist nun alles schön eingekreist.
------------------------------------------------------
Alles hier intern geeignet festgehalten für Verwertung bei Bedarf.
Summarisch: Die Politik beginnt ja wohl mit dem Angriff, das Internet zu kapern für den Staat - dank Medienstaatsvertrag. Die Posten werden geeignet verteilt.

Diejenigen, die weniger gut ins Schema der Politiker passen, werden durch andere ersetzt. Ob sie die Erwartungen der Politiker dauerhaft erfüllen wollen und können, das bleibt abzuwarten.
STAMOKAP - Staatsmonopolkapitalismus.


Wie gut geht es SKY?  (früherer Arbeitgeber der "Neuen" in Berlin-Brandenburgs Medienkoordination)
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https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/pay-tv-in-der-krise-sky-deutschland-unter-druck-16288127.html
Schon Mitte 2019 nicht ausgesprochen prächtig, ist dort zu lesen. Da kommt der Medienstaatsvertrag gerade richtig als mögliche Rettungshilfe für privatrechtliche und öffentlich-rechtliche Dinosaurier?


Es fehlt im Kalkül der Politik der demnächst Maßgeblichste: Der Bürger.
---------------------------------------------------------------------
Es braut sich etwas zusammen - bezüglich der Medienpolitik und allgemein bezüglich der politischen Partien. Sobald in einigen Monaten CORONA Geschichte zu werden beginnt, wird vieles sich ändern.   

Wieso Corona bald "Geschichte" sein wird? Diese Meinung soll hier bitte nicht erörtert werden. Dies Forum wurde freigehalten von der Corona-Diskussion und so muss es bleiben. Da gibt es genügend viele besser geeignete Diskussionsrunden.


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Re: Zensur mit Hilfe des Medienstaatsvertrags
#10: 19. Februar 2021, 08:34
In Belangen des Medienstaatsvertrages und anderer Rundfunkverträge kommt nun u. U. Europa zu Hilfe.

Kommission leitet Vertragsverletzungsverfahren gegen 24 Mitgliedstaaten wegen Nichtumsetzung neuer EU-Telekommunikationsvorschriften ein
https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/DE/ip_21_206

Zitat
[...] Mit dem europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation wird der europäische Rechtsrahmen für die elektronische Kommunikation modernisiert, um die Wahlmöglichkeiten und Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher zu verbessern, indem beispielsweise klarere Verträge, die Qualität der Dienste und wettbewerbsorientierte Märkte sichergestellt werden. Der Kodex gewährleistet auch höhere Standards für Kommunikationsdienste, einschließlich effizienterer und leichter zugänglicher Notrufverbindungen. Darüber hinaus bieten die Vorschriften den Betreibern Anreize für Investitionen in Netze mit sehr hoher Kapazität sowie eine besser vorhersehbare Regulierung, was zu innovativeren digitalen Diensten und Infrastrukturen führt.

Daher richtete die Kommission förmliche Aufforderungsschreiben an Belgien, Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Deutschland, Estland, Irland, Spanien, Frankreich, Kroatien, Italien, Zypern, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowenien, die Slowakei und Schweden, in denen sie diese Länder auffordert, unverzüglich alle einschlägigen Maßnahmen anzunehmen und zu übermitteln. Die Mitgliedstaaten müssen nun binnen zwei Monaten darauf reagieren.

Zu diesem Kodex siehe

Richtlinie (EU) 2018/1972 - Europäischer Kodex f. d. elektr. Kommunikation
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,33252.msg203370.html#msg203370

Alles, was "online" ist, wird von diesem Kodex erfasst, und damit hat sich das mit dem Medienstaatsvertrag in der derzeitigen Fassung, denn für "online" ist der Bund zuständig und keines der Länder.


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Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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Re: Zensur mit Hilfe des Medienstaatsvertrags
#11: 19. Februar 2021, 10:54
Der Beitrag von @pinguin wurde geeignet verwertet - etwa wortgleich.
Mit folgender Schlussanmerkung:
Zitat
Aufgabe dieser Seiten ist nicht, diese Rechtsfragen vertieft und rechtswissenschaftlich fundiert zu analysieren. Auch können die politischen Hintergründe der Vorgänge nicht voll erfasst werden, weil sie nicht publik werden.
 
Aufgabe dieser Seiten ist nur, maßgebliche Gesichtspunkte des rechtlichen Rahmens darzulegen. Sofern dieser für einen gerichtlichen Grundsatzentscheid maßgeblich wird, so kann das Gericht durch das Stellungnahmerecht der Anzuhörenden Klarheit hierüber bewirken. 


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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Re: Zensur mit Hilfe des Medienstaatsvertrags
#12: 19. Februar 2021, 16:07
Hier nicht weiter zu vertiefen, aber doch als hintersinnige Anmerkung:
Die Politik beginnt ja wohl mit dem Angriff, das Internet zu kapern für den Staat - dank Medienstaatsvertrag.
Die zusammengesetzten Begriffe "Medienstaatsvertrag", "Rundfunkstaatsvertrag" oder auch "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag" könnten ja - im Duktus der (böswilligen?) Absichten - auch gelesen werden als "Medienstaats-Vertrag", "Rundfunkstaats-Vertrag" - oder eben auch "Rundfunkbeitragsstaats-Vertrag" ;) >:D :-\ also im Sinne von Verträgen in einem (gefühlten oder tatsächlichen)
"Rundfunkbeitragsstaat"
"Rundfunkstaat"
"Medienstaat"


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Re: Zensur mit Hilfe des Medienstaatsvertrags
#13: 27. Februar 2023, 12:49
Ein Leser könnte den Eindruck gewonnen haben, dass die deutschen Rundfunkanstalten durch den Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland, kurz Medienstaatsvertrag MStV (ehemals Rundfunkstaatsvertrag RStV)  in ihrer Berichterstattung an möglicherweise nicht-staatsfernen Pflichten vertraglich gebunden sind.

Auch wenn die Mehrheit in diesem Forum eher zu den Nichtnutzern des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gezählt werden kann, wird diese indirekt leider nicht von einer Manipulation der Zuschauer verschont, z.B. wenn zwangsbeitragszahlende Mitbürger oder Kollegen einer einseitigen Berichterstattung folgen und Falschaussagen Glauben schenken. Diese Situation kann für die Forumsmitglieder nervend sein, gerade wenn in Ihrem Umfeld scheinbar nicht nur der allgemeine, sondern auch der wissenschaftliche Sachverstand ausgeschaltet wird.

Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland
https://www.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/pdf-Dateien/Medienpolitik/Medienstaatsvertrag.pdf

Zitat
zur Umsetzung  der  Richtlinie  (EU) 2018/1808  des  Europäischen Parlaments  und  des  Rates  vom  14.  November  2018  zur  Änderung  der  Richtlinie 2010/13/EU  zur  Koordinierung  bestimmter  Rechts-und  Verwaltungsvorschriften  der Mitgliedstaaten  über  die  Bereitstellung  audiovisueller  Mediendienste  (Richtlinie  über audiovisuelle  Mediendienste)  im Hinblick  auf sich  verändernde  Marktgegebenheiten,

Präambel:
Zitat
Dieser Staatsvertrag der Länder enthält grundlegende Regelungen für die Veranstaltung  und das Angebot, die Verbreitung und die Zugänglichmachung von Rundfunk und Telemedien  in Deutschland. Er trägt der europäischen und technischen Entwicklung der Medien Rechnung.[...]
Dieser Staatsvertrag dient, neben weiteren Regelungen und Förderungsvorhaben in Deutschland, der nachhaltigen Unterstützung neuer europäischer Film-und Fernsehproduktionen.

§ 1 Abs. 1 MStV:
Zitat
Dieser Staatsvertrag gilt für die Veranstaltung und das Angebot, die Verbreitung und die Zugänglichmachung von Rundfunk und Telemedien in Deutschland.

§ 6 Abs. 1 MStV - Sorgfaltspflichten:
Zitat
Berichterstattung  und  Informationssendungen haben den anerkannten journalistischen  Grundsätzen, auch beim Einsatz virtueller  Elemente, zu entsprechen. Sie müssen  unabhängig  und sachlich sein.  Nachrichten sind vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Wahrheit und Herkunft zu prüfen. Kommentare  sind von der  Berichterstattung  deutlich zu  trennen und unter Nennung des Verfassers als solche zu kennzeichnen.

§ 16 Abs. 1 MStV:
Zitat
Die Rundfunkanstalten des Landesrechts sind verpflichtet, der nach Landesrecht zuständigen  Behörde  gemäß  Artikel  6  Abs.  2  des  Europäischen  Übereinkommens über  das  grenzüberschreitende Fernsehen die dort aufgeführten Informationen auf Verlangen zur Verfügung zu stellen.

Europäisches Übereinkommen über das grenzüberschreitende Fernsehen
https://rm.coe.int/CoERMPublicCommonSearchServices/DisplayDCTMContent?documentId=090000168007b0f0

§ 16 Abs. 2 MStV:
Zitat
Die  Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bestimmen durch Beschluss eine oder mehrere der in Absatz 1 genannten Behörden, welche die Aufgaben nach Artikel 19 Abs. 2 und 3 des Europäischen Übereinkommens über das grenzüberschreitende Fernsehen wahrnehmen.

§ 26 Abs. 1 Satz 2 ff MStV:
Zitat
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben in ihren Angeboten einen umfassenden Überblick über das internationale,  europäische, nationale und regionale Geschehen in allen wesentlichen Lebensbereichen zu geben. Sie sollen hierdurch die internationale Verständigung,  die europäische Integration  und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Bund und Ländern fördern.

Zitat
Die europäische Integration steht begrifflich für einen „immer engeren Zusammenschluss der europäischen Völker“ (1. Erwägungsgrund der Präambel des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)).
Weiterlesen auf:
https://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ische_Integration

Ein Leser könnte sich dabei fragen, wie umfassend ist der Überblick der Geschehnisse oder wie wird mit Informationen über Geschehnisse umgegangen, die der internationalen Verständigung, der europäische Integration und dem gesellschaftlichen Zusammenhalt in Bund und Ländern möglicherweise nicht förderlich sein könnten?

Wie wird dann beim ÖRR mit Informationen umgegangen, die der europäischen Integration und dem gesellschaftlichen Zusammenhalt in Bund und Ländern nicht förderlich sind, aber gegen die Prinzipien von Demokratie und Rechtsstaat verstoßen?

Verstößt hier der § 26 Abs. 1 Satz 2 ff MStV gegen die Grundsätze von Demokratie und Rechtsstaat?

Muss der öffentlich-rechtliche Rundfunk, im Sinne des MStV, über Verstöße z.B. gegen die Menschenrechte schweigen, wenn eine Veröffentlichung dieser Verstöße der europäischen Integration und dem gesellschaftlichen Zusammenhalt in Bund und Ländern nicht förderlich sind?

Muss der öffentlich-rechtliche Rundfunk, im Sinne des MStV, Informationen über Verstöße z.B. gegen die Menschenrechte, so verändern, dass eine Veröffentlichung dieser Verstöße der europäischen Integration und dem gesellschaftlichen Zusammenhalt in Bund und Ländern förderlich sind (Desinformation)?

Das BVerfG und der "ÖRR-Filter":
Zitat
Der einzelne Nutzer muss die Verarbeitung und die massenmediale Bewertung übernehmen, die herkömmlich durch den Filter professioneller Selektionen und durch verantwortliches journalistisches Handeln erfolgt. Angesichts dieser Entwicklung wächst die Bedeutung der dem beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk obliegenden Aufgabe, durch authentische, sorgfältig recherchierte Informationen, die Fakten und Meinungen auseinanderhalten, die Wirklichkeit nicht verzerrt darzustellen und das Sensationelle nicht in den Vordergrund zu rücken, vielmehr ein vielfaltssicherndes und Orientierungshilfe bietendes Gegengewicht zu bilden (vgl. dazu Brinkmann, ZUM 2013, S. 193 <195, 198>; Dörr/Holznagel/Picot, ZUM 2016, S. 920 <936 f., 940 f.>; Drexl, ZUM 2017, S. 529 <530 ff.>; Langbauer/Ripel, MMR 2015, S. 572 <573>; Milker, ZUM 2017, S. 216 <221>).
Urteil des Ersten Senats vom 18. Juli 2018 - 1 BvR 1675/16 -, Rn. 1-157, nachlesen:
http://www.bverfg.de/e/rs20180718_1bvr167516.html

Zwar geht das BVerfG davon aus, dass der ÖRR die "Wirklichkeit" nicht verzerrt darzustellen hat, räumt ihm aber gleichzeitig eine manipulierende Aufgabe ein, wie die Anwendung von Filter oder Orientierungshilfen. Es soll dem Zuschauer also nicht nur die "Wirklichkeit" des ÖRR vermittelt werden, sondern auch geholfen werden die Orientierung im Sinne des ÖRR zu finden. Das BVerfG bestätigt somit den ÖRR als Überwachungs- und Kontrollorgan, das über die öffentliche Meinung wachen und regulieren soll.

Neue Zensur-Organisationen:

Public Media Alliance
ZDF und intern. Partner starten Forschungsprojekt für offenen Dialog im Netz
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,36961.0.html

The Global Disinformation Index (GDI)
https://www.disinformationindex.org/


Evtl. wird hierzu ein neuer Thread gestartet.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. März 2023, 11:14 von Markus KA«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

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Re: Zensur mit Hilfe des Medienstaatsvertrags
#14: 28. Februar 2023, 13:54
Eingefügt wurde in "METASTUDIE LIBRA" (Sammelgutachten von 1100 Seiten):
Zitat
*PUME9.   Zensur über den Umweg von Gesetzgebung.
*NEU 2023-02-28 cv!

PUME9.a)   Der Grundrechteschutz der Informationsfreiheit untersagt Zensur auch im Fall von Einkleidung in die Form von Gesetzgebung.

Wenn allgemein geltende Gesetze etwas untersagen, beispielsweise Diskriminierung wegen der Hautfarbe, dann ist Eingreifen gegen entsprechende öffentliche Verbreitung keine Zensur. Wo also liegt die Grenze der gesetzgeberischen Befugnis?

Hier ist ein Beispiel von "Zensuranordnung durch ein Gesetz":
Medienstaatsvertrag § 26 Abs. 1 Satz 2 ff MStV:

" Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben in ihren Angeboten einen umfassenden Überblick über das internationale, europäische, nationale und regionale Geschehen in allen wesentlichen Lebensbereichen zu geben. Sie sollen hierdurch die internationale Verständigung, die europäische Integration und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Bund und Ländern fördern. [...] Die europäische Integration steht begrifflich für einen 'immer engeren Zusammenschluss der europäischen Völker' (1. Erwägungsgrund der Präambel des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV))."

PUME9.b)   Was daran ist "unzulässige Zensur durch Gesetzgebung"?

Es rechnet zur Meinungsfreiheit und Informationsfreiheit, auch Gegner der europäischen Integration zu sein. Diese entwickelt sich von einer Art Staatenbund von souveränen Staaten in Richtung auf einen Bundesstaat von Bundesstaaten nach USA-Muster.

Die Meinung kann vertreten werden, dass dies nicht passt für die sehr unterschiedlichen europäischen Kulturkreise. Die Meinung ist durchaus vertretbar, schon jetzt sei der Nationalstaat viel zu sehr beschnitten.

Zwar verbietet die Regelung nicht generell abweichende Meinungen. Aber für ARD, ZDF usw. ist es von selektivem Anordnungscharakter: Sie "haben... zu fördern". Der Umkehrschluss lautet: Die Journalisten dürfen nicht in Gesamttendenz "weniger Europa" fördern.

PUME9.c)   Der harmlose Mantel eines medientechnischen Staatsvertrages integriert also eine Zensuranweisung.

Es ist bereits schlimm genug, dass dies Gesetz die Landesmedienanstalten zur Zensur ermächtigt. Hier aber wird sogar das politisch so gewollte Leitmedium einer redaktionellen Zensur unterworfen: Ein konservativ national-liberaler Journalist müsste schon beim Bewerbungsverfahren ausgeschieden werden.

Gemeint ist hier nicht ein Extremist. Zwar ist für manche kleingeistige Ideologien jeder Konservativ-Liberale "ein Nazi" und "Rechtsextermist". Aber auf Extremismus-Ausschluss stellt das Gesetz ja nicht ab. Es unterstellt eine Ablehnung der EU-Entwicklung zum Bundesstaat einer Zensur, soweit es ARD, ZDF usw. anbetrifft.

PUME9.d)   Wo entstand der Enwurf zu diesem Gesetz?

Traditionell wie immer in der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz. Wer regierte dort zur Zeit der Entstehung der Vorlage zur Gesetzesvorlage? Die SPD.

War man sich dort bewusst, dass es Zensur ist? - Im Politikmilieu ist Durchsetzung von Meinung nicht Zensur, sondern grundgesetzliche Auftrag. Diese Durchsetzung geht ganz generell ein in Gesetze. So ist Demokratie. Also alles in Ordnung?

PUME9.e)   Wo also ist der Fehler? Siehe Artikel 5 Grundgesetz.

Die Parteiprogramme dürfen, sollen und werden sich in Gesetzen ausprägen. Hierfür gibt es aber eine Ausnahme: Sie dürfen gemäß Artikel 5 Grundgesetz nicht die gleichwertige öffentliche Präsenz aller Meinungen beeinträchtigen. An dieser Stelle wurde die Barriere zum "Staatsfernsehen" überschritten.

Die Rolle der europäischen Nationalstaaten ist seit 2020 gewachsen: Zunächst durch unterschiedliche Strategien während der Corona-Krise 2020-2022, sodann ab 2022 durch den Ukraine-Krieg. Nach verschiedenen Kriterien kann man einen Anteil von etwa 20 Prozent in Deutschland schätzen: Bürger mit Orientierung konservativ-liberal und kulturell-national. Im Gesetz steht, dass ARD, ZDF usw. die Inforrmationsbedienung dieser Gruppen einzuschränken haben.

Das geschieht in der Tat: Statistik-Nachweise in Abschnitten PAM1. und PAM9.
Das vorstehend benannte Gesetz war vermutlich kaum kausal hierfür. Immerhin schafft es einem Teil der realen Einseitigkeit die gesetzliche Legitimät. Diese Legitimität besteht aber nicht Denn Artikel 5 Grundgesetz ist der Klausel des Medienstaatsvertrags übergeordnet. Diese dortige Klausel ist also einfach unwirksam.

Jeder ist ständig betroffen. Also kann jederzeit Verfassungsbeschwerde hiergegen erfolgen. Hierbei haben Beschwerdeführer eine mächtge Stütze beim Bundesverfassungsgericht: Das politische Neutralitätsgebot für ARD, ZDF usw. ist dort ständige Rechtsprechung.
"Metastudie LIBRA" ist seit Ende Februar 2023 im Internet als E-Book beziehbar. Das Forum soll frei bleiben von derartigen Verweisen. Bei Interesse bitte Kontakt per PM. 


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"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirvana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

 
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