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Autor Thema: Pressefreiheit [nur?] in Polen - Die Regierung greift die Medien an  (Gelesen 1249 mal)

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FAZ, 12.02.2021
Pressefreiheit in Polen
Die Regierung greift die Medien an
Das Verfassungsgericht in Polen ist schon ein Organ der Regierungspartei PiS. Es wird den Medien im Kampf um ihre Rechte nicht beistehen. Das müssen nun die EU-Kommission und die anderen Mitgliedstaaten tun.
Ein Kommentar von Reinhard Veser
https://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/pressefreiheit-in-polen-die-regierung-greift-die-medien-an-17193191.html
Zitat
[...] Mit einer zusätzlichen Abgabe auf Werbeeinnahmen soll den Medien, die ihre Arbeit tun – also kritisch über das politische Geschehen berichten –, die wirtschaftliche Grundlage entzogen werden. [...]  ein Drittel der so erzielten Staatseinnahmen dazu verwenden will, über einen Fonds zur Unterstützung des „nationalen Erbes im Medienbereich“ ihr gewogene Sender, Blätter und Online-Portale zu stärken.

[...] mit hoher Wahrscheinlichkeit verfassungswidrig ist, [...], wird [...] nicht helfen, denn das Verfassungsgericht ist ja schon eine Art Parteiorgan von Jaroslaw Kaczynkis Partei „Recht und Gerechtigkeit“. [...]

Irgendetwas muss mit meinen Augen nicht stimmen. Mir stand plötzlich folgendes vor den Augen:
Zitat
Die Justiz hat Deutschlans sozialismus-konservative Regierung in den vergangenen fünf Jahren schon unter ihre Kontrolle gebracht, nun macht sie sich an den nächsten Schritt: die Ausschaltung der unabhängigen Medien. Mit einer zusätzlichen Abgabe auf Bürgereinnahmen soll den Abonnments von Medien, die ihre Arbeit tun – also kritisch über das politische Geschehen berichten –, die wirtschaftliche Grundlage entzogen werden. Besonders zynisch an diesem Vorhaben ist, dass die Regierung alle so erzielten Einnahmen dazu verwenden will, über die Landesmedienanstalten die bestehenden Fonds zur Unterstützung des „nationalen Erbes im Medienbereich“ ihr gewogene Sender, Blätter und Online-Portale zu stärken.

Dass die Abgabe mit hoher Wahrscheinlichkeit verfassungswidrig ist, weil sie eine doppelte Besteuerung schon versteuerter Einkünfte ist, wird den Medien nicht helfen, denn das Verfassungsgericht ist ja schon eine Art Parteiorgan von Merkels Partei für „Recht und Gerechtigkeit“. [...]

Ich benötige wohl eine Brille, um zukünftig nie mehr solche Leseirrtümer zu begehen. Ich schäme mich für diesen Text. Er wurde nur eingebracht, weil ich von anderen aus unserer Runde ähnliche Phänomene erfuhr. Ist das ansteckend? Gibt es so etwas wie ein "Rechtsstaatssuche-Virus"?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Februar 2021, 14:29 von Bürger«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirvana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

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Nachtrag: Aus Gründen des Zitatrechts musste gekürzt werden, was unter dem FAZ-Link im Volltext zu lesen ist. Die beiden Texte sind demnach praktisch wortgleich. Also wirklich nur so ein paar Lesefehler bei mir bei den Namen usw. - und, wie gesagt, auch andere Streiter berichteten gelegentlich von dieser merkwürdigen Augenkrankheit.


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@pjotre
Vielleicht ist auch das nur Zeichen hoher europäischer Politik?
Weil keiner die europäische Gemengelage je kapiert hat?
Wenn Europa die Zügel in Belangen des ÖRR noch etwas stärker anzieht, geht das aus Gründen der Gleichbehandlung nur für alle, und dann ist Deutschland, (mal wieder), schuld, weil es seinen ÖRR die Jahre über hinweg nicht an die europäischen Vorgaben angepasst hat.

Die europäischen Vorgaben gelten für alle und sind für alle bindend.

Hierzu siehe auch:

Verordnung (EU) 2020/1998 - Maßnahmen gegen Menschenrechtsverletzungen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,34606.msg210341.html#msg210341

« Antwort #8 am: 28. Dezember 2020, 14:13 »
Zitat
[...] Als Tschechin kann ich sagen: Als die neuen Mitgliedstaaten in Mittel- und Osteuropa der EU im Jahr 2004 beitraten, waren sich alle einig darin, dass die Grundwerte der EU allgemeingültig sind. Wer immer – unabhängig von der politischen Couleur – an die Macht kommt, muss diese Werte beachten.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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Die Problematik wurde nach dem Kommentar von @pinguin nun folgendermaßen in einem umfangreichen Sammelgutachten dargestellt:
Zitat
      
MZA1.c) Die EU gegen Polen, Tschechien, Ungarn - und warum nicht gegen Deutschland? *NEU 2021-02-14

Es ist Konsens der politischen Instanzen in - Politiker der EU und in Berlin - : Im Osten der EU droht staatliche Oberregie für Medien. Verdrängt wird hierbei, dass Deutschland der EU-weite Obersünder ist und diese Oberregie längst hat:

(1) Nur in Deutschland sind die ohnehin bedenklichen "öffentlich-rechtlichen" Medien Fernsehen und Rundfunk eindeutig "ganz weit links-außen". In keinem anderen wesentlichen EU-Land sind die "Staatssender" derart politisch einseitig. sondern sind ansonsten überall "politisch mittig". - Beweis ist im Abschnitt: PAM2.

(2) Nur in Deutschland wurde der faktisch mächtigste Sender im Land dem früheren Regierungssprecher unterstellt (der Bayerische Rundfunk). Selbst in China und Russland würde man es derartig offenkundig nicht wagen?

Sofern auf EU-Ebene Maßnahmen gegen östliche EU-Mtiglieder wegen Medienkontrolle erfolgen, so gewinnen Bürger in Deutschland das Recht auf ein gleichartiges Vorgehen der EU in Deutschland. Denn sicherlich würde die EU ihr Vorgehen in den östlichen EU-Staaten mit der EU-Charta legitimieren. Durch etwaiges Vorgehen würde sie den Bürgern in Deutschland die Rechtsgrundlage schaffen, zu beantragen, gegen "ARD, ZDF etc." in gleicher Weise vorzugehen. Verletzungen der EU-Charta könen ja auch durch ein Unterlassen erfolgen.

Antragsweg: Bei der EU-Kommission ein gleichartiges Eingreifen beantragen und nach Verweigerung aus Deutschland dann die Veranlassung eines klärenden Verfahrens beim EuGH beantragen. Das ist ein kostenloser Weg zum EuGH, muss dann aber derart gut belegend beantragt werden, dass der EU-Kommission nach Möglichkeit keine andere Wahl bleibt.
Sodann folgt im Gutachten die kleine Satire wie hier im Einstiegsbeitrag.



Aber da fehlt noch etwas, nicht wichtig, aber vielleicht findet jemand etwas dafür?
-----------------------------------------------------------------
B1. "kann auch ein Unterlassen die EU-Charta verletzen?" Sicherlich. Vielleicht gibt es sogar ein ausdrückliches EuGH-Urteil in diesem Sinn?

B2. Wo steht präzise das Antragsrecht des Bürger bei Verletzung der EU-Charta?

B3. Subsidiarität: Müsste der Bürger vielleicht zuerst bei der Bundesregierung beantragen - und könnte sich erst nach Absage oder Ausbleiben einer Antwort bei der EU beschweren?
Denn es geht ja um Landesrecht.


Anmerkung für Anträge:
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 In Deutschland ist das Paragrafen-Mädchen für alles: Artikel 17 GG.
Bei allen Anträgen beim Staat pflegen schlaue Leute zu vermerken, habe ich mal irgendwo gehört:: 
Antrag nach Art. 17 GG, dies auf kostenfreie Bearbeitung. Etwaige Kosten mir bitte vor Bearbeitung aufgeben.


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B1. "kann auch ein Unterlassen die EU-Charta verletzen?" Sicherlich. Vielleicht gibt es sogar ein ausdrückliches EuGH-Urteil in diesem Sinn?
Sicher analog die Entscheidungen des EuGH zum Datenschutz natürlicher Personen verwendbar, die hier ein europäisches Grundrecht haben, (Art 8 GrCh)?

Hierzu siehe:

EuGH C-61/19 - Begriff "Einwilligung in d. Verarbeitung pers.-bez. Daten"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,34815.msg211356.html#msg211356

und

CHARTA DER GRUNDRECHTE DER EUROPÄISCHEN UNION
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN-DE/TXT/?uri=CELEX:12016P/TXT&from=DE

Zitat
B3. Subsidiarität: Müsste der Bürger vielleicht zuerst bei der Bundesregierung beantragen - und könnte sich erst nach Absage oder Ausbleiben einer Antwort bei der EU beschweren?
Denn es geht ja um Landesrecht.
Daß es national Landesrecht ist, sollte keine Rolle spielen, wenn es um unmittelbar bindendes Unionsrecht geht, wenn es diesem Landesrecht bspw. entgegensteht; immerhin darf und muß bereits jedes Amtsgericht, (wenn letztinstanzlich), die Vorlage an den EuGH unterbreiten.

Übrigens hat es auch eine europäische Bürgebeauftragte, die aber, wie auch der europäische Datenschutzbeauftragte nur dann zielführend tätig werden (dürfen), wenn Unionsrecht betroffen ist.


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Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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Die zusätzlichen Angaben von @pinguin wurden verwertet - DANKE! Da es derart detailliert nur wenige interessiert, wird es hier nicht hinein kopiert.


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